Guten Abend Janine,
Sie wollten mit Eurowings von Antalya nach Köln mit Zwischenstopp in Leipzig fliegen. Während Ihr Zubringerflug pünktlich und reibungslos verlief, so wurde Ihr Anschlussflug in Leipzig kurzfristig annulliert und Sie fordern nun von Eurowings eine Ausgleichszahlung im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung.
Sie haben bereits richtig festgestellt, das Ihnen in Ihrem Fall aufgrund der Annullierung eine Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung zusteht. Diese berechnet sich allgemein nach der unmittelbaren Entfernung zwischen Ab- und Zielflughafen. Die Höhe des Ausgleichsanspruch sieht danach wie folgt aus:
1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 € bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500km oder weniger,
b) 400€ bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500km und 3500km,
c) 600 € bei allen nicht unter Buchstabe a) und b) fallenden Flügen.
Nun befinden Sie sich mit Eurowings im Streit, aufgrund der Berechnung der Entfernung. Sie sind der Auffassung das die gesamte Strecke, also Antalya nach Leipzig, zu berücksichtigen sei, während Eurowings meint, dass nur die Entfernung zwischen Leipzig und Köln ausschlaggebend sei.
Zu dieser Problematik habe ich ein paar interessante Urteile gefunden, die die Sache vielleicht klären können:
LG Landshut, Urteil vom 16.12.2015, Az. 13 S 2291/15 (bei Google zu finden unter: "13 S 2291/15 reise-recht-wiki.de")
Die Berechnung der Höhe des Ausgleichs aus der unmittelbaren Distanz zwischen Ausgangsflughafen bis zum letzten Zielort.
AG Düsseldorf, Urteil vom 28.9.2015, Az. 45 C 21/15 (bei Google zu finden unter: "45 C 21/15 reise-recht-wiki.de")
Im Falle einer Flugverspätung bei mehrgliedrigen Flügen sei grundsätzlich die gesamte Distanz zwischen dem ersten und dem letzten Flughafen Berechnungsgrundlage.
Meines Erachtens nach berechnet sich die Entfernung aufgrund dieser Urteile nach Distanz zwischen Antalya und Köln. Diese beträgt rund 2.444 km, womit Ihnen laut Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) der EU-Fluggastrechteverordnung eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400€ zusteht.
Allerdings sollte noch in Erfahrung gebracht werden, wieso der ursprüngliche Flug annulliert werden musste. Handelt es sich dabei nämlich um einen außergewöhnlichen Umstand, so ist Eurowings von der Ausgleichszahlung gemäß Artikel 5 Absatz 3 befreit. Zu außergewöhnlichen Umständen gehören Ereignisse, die von der Airline nicht vorherzusehen waren und nicht umgangen werden konnten. Technische Defekte gelten in der Regel allerdings nicht zu solchen haftungsbefreienden Umständen.
Sie sollten sich daher am Besten noch einmal mit der Airline in Verbindung setzen und auf Ihren Ansprüchen beharren.