3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,813 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Hallo, wir fliegen am 10.12. mit Tuifly von Stuttgart nach Gran Canaria, um dort auf Kreuzfahrt zu gehen. Die Flüge wurden separar gebucht. Da wir noch etwas von GC sehen wollten, haben wir extra den frühesten Flug ab 6 Uhr ab Stuttgart gebucht. Nun kam vor zwei Tagen die Hiobsbotschaft: der Flug wurde verlegt auf 14.55 Uhr, sodass wir es unter normalen Umständen gerade noch rechtzeitig aufs Schiff schaffen, aber gar nichts mehr von GC sehen werden. Vor zwei Wochen schon hat uns das gleiche Pech mit unserem Rückflug mit Niki getroffen - hier wurden wir von 16.30 Uhr auf 10.15 Uhr vorverlegt. Alles in allem wurden uns also zwei Urlaubstage genommen. Der Rückflug ist zu verkraften, der Hinflug ärgert uns dagegen sehr. Haben wir irgendwelche Chancen auf Stornierung oder Entschädigung? Vielen Dank vorab! Freundliche Grüße D. Raber
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
wieder getaggt von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Hallo Frau Raber,

Sie haben einen Flug mit TuiFly von Stuttgart nach Gran Canaria gebucht und seperat dazu eine Kreuzfahrt. Der Flug sollte ursprünglich am 10.12 um 06:00 von Stuttgart losfliegen. Nun wurden Sie darüber informiert, dass der Flug fast 9 Stunden, nämlich auf 14:55 nach hinten verlegt wurden. Sie fragen sich nun, welche Ansprüche Ihnen dadurch gegen die Fluggesellschaft zustehen. Insbesondere fragen Sie nach der Möglichkeit einer Stornierung bzw. einer Ausgleichszahlung.

Bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen im europäischen Raum greift die Europäische Fluggastrechte Verordnung. Die Fluggastrechte dienen der Stärkung der Ansprüche von Flugpassagieren bei Flügen, die in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz angetreten werden, oder die von EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden und einen EU-Flughafen als Ziel haben. Aus dieser Verordnung könnte sich in Ihrem Fall eine passende Anspruchsgrundlage ergeben.

In Ihrem Fall wurde der Flug um fast 9 Stunden nach hinten verlegt. Im Falle einer so erheblichen Verspätung kann bereits von einer Annullierung des ursprünglich gebuchten Fluges ausgegangen werden.

Siehe dafür auch folgende Urteile:

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst : „EuGH C-83/10 reise-recht-wiki.de“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

 

BGH- X ZR 34/14 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " BGH X ZR 34/14 reise-recht-wiki.de“)

Der BGH hatte entschieden, dass auch eine zeitliche Flug-Verlegung nach hinten einer Nichtbeförderung gleichkomme und dem Kunden dann Ausgleichszahlungen zustehen könnten.

 

AG Hannover, Urteil v. 11.04.2011, 512 C 15244/10 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst:  512 C 15244/10 reise-recht-wiki)

In diesem Urteil wird dies noch mal bestätigt. Eine Verlegung des Fluges um 10 Stunden gleicht einer Annullierung

 

Daher könnten Sie einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus Art. 7 VO Nr. 261/2004 gegen die Fluggesellschaft haben:

Artikel 7, Ausgleichsanspruch

 „(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger,

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.

Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt“.

Je nachdem von wo nach wo Sie fliegen, könnten Sie also einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus Art. 7 VO Nr. 261/2004 in Höhe von 250, 400 oder 600 EUR haben.

Hier ist jedoch zu beachten, dass gem. Art. 5 Abs. 1 c) i) der Anspruch leider entfällt, wenn der Fluggast mindestens zwei Wochen vor dem planmäßigen Abflug über die Annullierung informiert wird. Da Ihr Flug im Dezember gehen soll, ist dies hier der Fall. Sie haben daher leider keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

 

Trotzdessen können Sie bei einer Annullierung Ihres ursprünglichen Fluges gem. Art. 8 VO Nr. 261/2004 zwischen diesen drei Optionen wählen:

  • die Erstattung der kompletten Kosten für die Flugscheine, zu dem Preis zu dem sie gekauft wurden
  • eine anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühstmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Reisebedingungen
  • eine anderweitige Beförderung zum Endziel zu einem späteren Zeitpunkt auf Wunsch des Fluggasts, unter vergleichbaren Reisebedingungen

 

Somit abschließend zu Ihrer Frage: Sie haben zwar keinen Anspruch auf eine Entschädigung, können den Flug gem. Art. 8 jedoch kostenfrei stornieren und selber neu buchen.

Beantwortet von (17,810 Punkte)
0 Punkte
...