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Hallo,

 ich habe über TUI Fly einen Flug mit Germania gebucht.

TUI Fly teilte mir jetzt mit, dass der Flug zurück nicht mehr wie geplant stattfinden kann und ich die Änderung bestätigen soll. Es werden jetzt jedoch von GERMANIA beide Rückflugzeiten angeboten.

Muss ich in diesem Fall eine Umbuchung akzeptieren? Zusätzlich wurde bei Germania Sportgepäck gebucht auf den ursprünglichen Flug, der ja immer noch bei Germania vorhanden ist.

Freundliche Grüße
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
Bearbeitet von
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1 Antwort

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Du hast über Tuifly einen Flug bei Germania gebucht. 

TUI Fly teilte dir jetzt mit, dass der Flug zurück nicht mehr wie geplant stattfinden kann und du die Änderung bestätigen sollst. Jetzt werden jedoch von GERMANIA beide Rückflugzeiten angeboten.

Im Falle einer Flugannullierung ergeben sich mögliche Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechteverordnung.

Fraglich ist zunächst, ob in deinem Fall von einer Annullierung des ursprünglich gebuchten Fluges auszugehen ist.

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

In deinem Fall wurde der Flug komplett annulliert.

Im Falle einer Annullierung kann der Reisende zunächst einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus Artikel 7 der VO 261/2004 haben.

  • Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger: 250 EUR
  • Bei einer Verspätung von 3 Stunden auf einer Strecke innerhalb der EU oder bis 3500km: 400 EUR
  • Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden auf einer Strecke außerhalb der EU von 3500km oder mehr: 600 EUR

Je nachdem von wo nach wo du fliegst, könnten sich Ansprüche in Höhe von 200, 400 oder 600 EUR ergeben.

Zu beachten ist jedoch, dass ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gem. Artikel 5 Absatz 1 c) i) entfällt, wenn der Reisende mindestens 2 Wochen vor Flugantritt über die Annullierung informiert wurde. 

Unter Umständen könntest du somit einen Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen Germania haben. 

Im Falle einer Flugverspätung ergeben sich außerdem Ansprüche auf Betreuungssleistungen aus Artikel 9 der Europäischen Fluggastrechte Verordnung.  Hiernach ist der ausführende Luftfrachtführer verpflichtet, dem Reisenden sowohl Kosten für Mahlzeiten, Taxikosten, Hotelkosten als auch Telefonkosten zahlen. Vergleiche Artikel 9 VO:

(1) Fluggästen sind folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:

a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,

b) Hotelunterbringung

c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).

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