Hallo Stefan,
Ihr habt einen Flug von Düsseldorf nach L.A. mit Zwischenstopp in Heathrow mit British Airways gebucht. Ursprüngliche Umsteigezeit war bei 2:30 h angesetzt. Nun wurden die Flugzeiten geändert, sodass Ihnen nur noch 1:25 h zum Umsteigen verbleiben. Sie haben Befürchtungen, dass Sie den Anschlussflug nicht mehr erreichen können.
Generell sollte das Umsteigen eigentlich kein Problem sein. Haben Sie den Flug in Kombination gebucht, so muss das Luftfahrtunternehmen dafür Sorge tragen, dass Sie den Anschlussflug auch rechtzeitig erreichen. Sollte dies nicht der Fall sein, so haben Sie verschiedene rechtliche Möglichkeiten, die sich aus der Fluggastrechteverordnung 261/2004 ergeben.
Denn beim Verpassen des Anschlussfluges haben Fluggäste in der Regel einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen gem. Art. 7 der Fluggastrechteverordnung, wenn der Zubringerflug verspätet war, so das AG Köln, Urt. v. 17.02.2016, Az.: 114 C 208/15. Ebenso vertritt der EuGH die Auffassung, dass Ausgleichzahlungen nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung auch in solchen Fällen vergeben werden, in denen der Zielflughafen mit einer Verspätung von über 3 Stunden erreicht wurde, wenn ein vorheriger Flug einer Verspätung aufwies, vgl. EuGH, Urt. v. 19.11.2009, Az.: C-402/07. Es wird dann auch auf die maßgebliche Verspätung am Endpunkt der Reise abgestellt.
Insofern müsste die Airline Ihnen dann Ausgleichszahlungen in Höhe von 600 Euro pro Person leisten. Ebenso muss Ihnen Verpflegung und wenn notwendig auch eine Unterkunft gestellt werden. Dies ergibt sich aus Art. 9 der EG-VO 261/2004, den ich hier zitiere:
Artikel 9 - Anspruch auf Betreuungsleistungen
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:
a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
b) Hotelunterbringung, falls
o — ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder
o — ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist,
c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).
(2) Außerdem wird den Fluggästen angeboten, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden.
(3) Bei der Anwendung dieses Artikels hat das ausführende Luftfahrtunternehmen besonders auf die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen sowie auf die Bedürfnisse von Kindern ohne Begleitung zu achten.
Machen Sie sich aber bitte keine all zu großen Sorgen. An jedem Flughafen wird die sogenannte Minimum Connecting Time (MCT) gemessen. Diese beschreibt den Zeitaufwand, die mind. Zwischen der Landung des Zubringerfluges und dem Start des Anschlussfluges liegen muss. An diese Zeiten sollte sich die Airline auch halten, damit es dem Fluggast überhaupt erst ermöglich werden kann, seinen Folgeflug zu erreichen. Die tatsächliche Zeit kann auch wesentlich kürzer sein. Diese MCT wird für jeden Flughafen einzeln betrachtet. Größere Flughäfen haben dann meist auch eine längere MCT.
Die MCT für London Heathrow liegt bei einer Stunde für Ankunft und Abflug am selben Terminal. Müssen Sie das Terminal wechseln, so ist die MCT auf 1,5h festgelegt. Wichtig ist, dass Sie mind. 20 Minuten vor Abflug am Gate erscheinen.
Insofern sollte, dass bei Ihnen kein Problem darstellen. Bezüglich der Umbuchung, können Sie ruhig mit British Airways in Kontakt treten und eventuell auf Kulanz hoffen.