Hallo Ben,
ich probiere nochmal ihre Frage hier aufzuteilen und zu beantworten:
1. Was passiert, wenn man einen Anschlussflug verpasst?
Wenn Sie eine Flugverbindung mit einem Umstieg gebucht haben, dann haben die Luftfahrtunternehmen auch dafür zu sorgen, dass Sie zu Ihrem Endziel gelangen. Wahrscheinlich handelt es sich vorliegend um Flüge im Rahmen eines Code-Sharing. Trotzdem dürfen die Flüge nicht in der Art und Weise geändert werden, dass es Ihnen nicht möglich ist, ihren Anschluss zu erreichen. Denn an jedem Flughafen wird die sogenannte Minimum Connecting Time (MCT) gemessen. Diese beschreibt den Zeitaufwand, die mind. Zwischen der Landung des Zubringerfluges und dem Start des Anschlussfluges liegen muss. An diese Zeiten sollte sich die Airline auch halten, damit es dem Fluggast überhaupt erst ermöglich werden kann, seinen Folgeflug zu erreichen. Die tatsächliche Zeit kann auch wesentlich kürzer sein. Diese MCT wird fürjeden Flughafen einzeln betrachtet. Größere Flughäfen haben dann meist auch eine längere MCT.
Sollte es dazu kommen, dass ein Anschluss verpasst wird, dann haben Flugreisende in diesen Fällen allerdings Ansprüche gegen das jeweilige Flugunternehmen und können bspw. Ausgleichsleistungen aus der europ. Fluggastrechteverordnung verlangen.
LG Darmstadt, Hinweisbeschluss v. 15.01. 2017, Az.: 25 S 75/16 ( einfach über Suchmaschine unter der Eingabe „reise-recht-wiki 25 S 75/16“ zu finden)
Kommt es zu einer Flugverspätung aufgrund eines verpassten Anschlussfluges, wobei der betroffene Fluggast mind. drei Stunden zu spät an seinem Zielort ankommt, so kann ein Anspruch auf Ausgleichszahlung bestehen, auch wenn der Zubringerflug und der Anschlussflug nicht von derselben Fluggesellschaft durchgeführt wurde.
2. Verfällt der Anschlussflug, wenn man den Vorflug nicht antritt?
Diese Aussage finde ich persönlich etwas fragwürdig. Wenn Sie gültige Flugscheine besitzen, wüsste ich nicht, warum der Anschlussflug verfallen sollte. Sicher bin ich mir hier aber nicht.
3. Müssten die Kosten für ein Ersatzflug gezahlt werden?
Da hier bislang ja keine Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung auf getreten ist, kann ich mir schwer vorstellen, dass irgendwelche Ansprüche in Betracht kommen. Die einzige Möglichkeit, die ich vorliegend sehe, wäre, dass Sie eben nach der MCT am Flughafen LHR schauen und gucken, wie diese mit den neuen Flugzeiten vereinbar wäre. Anderenfalls sollten Sie natürlich dran bleiben und eventuell doch noch auf eine Einigung mit Virgin oder BA kommen. Wie gesagt, sollten im Endeffekt Verspätungen daraus resultieren, kann ich mir persönlich gut vorstellen, dass Ansprüche gegen die Airline entstehen.
Im Zweifel ist es in solchen Fällen allerdings ratsam, einen professionellen Rat einzuholen oder nach vergleichbaren Beiträgen zum Thema MCT schauen.