Liebe flugrechte.eu,
ich hoffe jemand von euch hat schon einmal eine ähnliche Erfahrung gemacht wie ich, und kann mir helfen.
Ich und meine liebe Frau wollten am 24.11.2014 bezüglich unserer zweiten Flitterwochen für 4 Wochen nach Thailand, um dort Urlaub zu machen, und das Land kennenzulernen.
So sollte es am 24.11.2014 nach Bangkok von Nürnberg, mit einem Zwischenstopp in Paris gehen. Unsere Fluggesellschaft war die AirFrance. Der Hinflug verlief auch ohne Probleme, nur der Rückflug gestaltete sich als problematisch:
Unser geplanter Abflug war am 23.12.2014, 10:10 in Bangkok. Für diese frühe Flugzeit, mussten wir sogar unser Frühstück im Hotel ausfallen lassen (und das war wirklich gut), aber man soll ja immer etwas früher am Flughafen sein. Jedenfalls sollte es 10:10 losgehen, mit unserer Flugnummer AF165.
Die Weiterbeförderung war mit dem Flug AF 1810 von Paris nach Nürnberg, planmäßiger Abflug in Paris um 18:15 Uhr und planmäßige Ankunft in Nürnberg um 19:50 Uhr vorgesehen. Das problem ist aber, dass Wir in Bangkok erst eine halbe Stunde NACH unserem vorgesehen Start abheben konnten, nämlich erst 10:41. Mit dieser Verspätung beim Start haben wir leider unseren Anschlussflug von paris nach Nürnberg nicht erwischt, bekamen an diesem Tag leider keinen Flug mehr, und mussten so einen Tag später, an Heiligabend um 08:30 in Paris starten, sodass wir unser Nürnberg erst mit über 4 Stunden Verspätung erreichten.
Der Grund für die Verspätung war, wie wir später erfuhren, ein Passagier, der nicht zum Boarding erschien. Da musste natürlich zuersteinmal sein Gepäck wieder ausgeladen werden. Wir konnten also gemütlich von unserem Sitz aus ( meine Frau, ich nicht, denn ich hatte einen Platz in der Mitte) beobachten, wie unser Flugzeug zurück geschleppt wurde, damit das Gepäck rausgesucht werden konnte. Uns wurde auch gesagt, dass das Gepäck aus Gründen der Sicherheit überprüft werden musste, was wir auch verstanden und auch gut fanden, nicht dass noch etwas Schlimmes passiert.
Dann musste nach dem Ausladen auch wieder gewartet werden, bis eine freeie bahn zur Verfügung stand, damit wir starten konnten. Ich bin der Meinung, dass sowas wahrscheinlich öfter vorkommt, also dass Airfrance mit soetwas zu rechnen hat, und dementsprechend auch Maßnahmen ergreifen muss, beziehungsweise mir eine angemessene Entschädigung zu zahlen hat. Gerade weil wir nur eine halbe Stunde Verspätung hatten, kann es doch nicht sein, dass unser Anschlussflug nicht erreicht wurde, da muss man doch als Fluggesellschaft mehr machen können oder?
Jedenfalls frage ich mich, und hoffe, jemand hat damit mehr Erfahrung als ich, ob ich wirklich einen Anspruch auf Entschädigung habe, wenn mein Flug verspätung hatte, weil ein Gepäckstück ausgeladen werden musste.
Beste Grüße,
Jürgen