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Hallo liebe Fluggastrechtler,

ich habe Anfang letzten Jahres eine Reise über TUI Deutschland GmbH gebucht. Alles verlief eigentlich soweit reibungslos ab. Der Flug startete vom Flughafen Frankfurt a. M. .
Am Tag als ich die Reise angetreten bin, kam es dann jedoch zu einer einer Panne.
Da mir die Taxikosten zu teuer sind und mich auch niemand aus dem Familien- und Freundeskreis fahren konnte, empfand ich das Angebot von TUI einen "Zug zum Flug" zu buchen, sehr passend. In der Reisebestätigung, die ich wenig später nach erfolgter Buchung erhalten habe, befand sich unter anderem auch das Zug-zum-Flug Bahnticket (2. Klasse return Bahnticket). Ein Hinweis war darauf vermerkt, dass der Reisegast die Verbindung so wählen soll, dass er den Abflughafen spätestens 2 Std. vor dem Start des Flugzeugs erreichen soll. Weiter hieß es, dass der Reisende selbst fpr die rechtzeitige Ansreise zum Flughafen verantwortlich sei.
Auch wenn das für mich alles selbstverständlich ist -schließlich fliege ich nicht zum ersten Mal-, fand ich diese Hinweise ganz hilfreich, einfach aus dem Grund, dass man es nicht doch irgendwie vergisst.
Da mir Pünktlichkeit äußerst wichtig ist, war ich natürlich frühzeitig am Hbf da, um bloß nicht die Bahn zu verpassen. Leider war es allerdings so, dass die Bahn um über 1 Std. Verspätung hatte! Irgendwann kam sie dann endlich und endlich ging es nach Frankfurt zum Flughafen. Als wir dann endlich den Flughafen a. M. erreicht hatten, war mein Flug natürlich schon längst über alle Berge!
Da ich nicht gänzlich auf meinen Urlaub verzichten wollte, habe ich, nachdem ich mich vor Ort an die Fluggesellschaft gewandt habe, den nächstbesten Ersatzflug gebucht und habe endlich irgendwann mein Reiseziel erreicht.

Nun stellt sich mir die Frage, ob und von wem ich die Mehrkosten, die ich für den Ersatzflug ausgeben musste, zurückverlangen kann?
Zwar ist die Bahn schuld, dass ich zu spät zum Flughafen gekommen bin und ich deshalb meinen Flug verpasst habe, aber das Zug zum Flug Ticket habe ich ja nicht dirket bei der Deutschen Bahn AG gebucht, sondern eben über TUI.
Als ich mich an TUI gewandt habe, hieß es jedoch, dass ich mich doch bitte bei der Deutschen Bahn AG diesbezüglich melden soll, weil sie (DB) und nicht TUI für die Verspätung und die daraus folgenden Folgen, verantwortlich sei. TUI habe in dieser Sache lediglich eine Art Vermittlerpostion! (Stimmt das??)
 
Ich persönlich habe gedacht, dass TUI verantworlich ist, weil ich ja eben alles (Flugtickets, Zugtickets etc.) über TUI gebucht habe und nicht bei der DB AG....oder ist es völlig egal und die DB hat so oder so zu "haften", weil sie für die Verspätung verantwortlich ist ?!


Wie und von wem kann ich denn nun die Kosten für den Ersatzflug verlangen?

Ich hoffe sehr, dass ich hier schnell Hilfe finde.

Ich danke euch allen bereits im Voraus!

LG

 

Gefragt in Reisevertragsrecht von
wieder getaggt von
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1 Antwort

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Guten Abend, 

da Sie eine Pauschalreise gebucht haben, bildet hier das Reisevertragsrecht aus den §§651a-m des BGB die Anspruchsgrundlage.Mögliche Ansprüche müssen Sie daher auch gegenüber TUI Deutschland geltend machen, da TUI der zuständige Reiseveranstalter in diesem Fall ist.

Damit Ansprüche enstehen können, muss zunächst ein Reisemangel im Sinne des §651 c Absatz 1 vorliegen. Ein solcher ist immer dann gegeben, wenn der Reiseveranstalter die Reise nicht mehr so erbringen kann das sie die zugesicherten Eigenschaften enthält und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Zudem muss das Zug zum Flug Ticket ohne zusätzliche Gebühr durch den Reiseveranstalter verkauft werden, sodass es sich dann bei diesem Zug zum Flug Ticket um eine Eigenleistung des Reiseveranstalters handelt.

Sollte dies bei Ihnen der Fall gewesen, Sie dieses Ticket also ohne zusätzliche Gebühr erhalten haben, so liegt meiner Meinung nach ein Reisemangel im Sinne des §651 c Absatz 1 BGB vor, woraufhin Sie meines Erachtens nach verschiedene Ansprüche geltend machen könnten.

Dabei denke ich hauptsächlich an einen Anspruch auf Reisepreisminderung gemäß §651 d Absatz 1 BGB und an einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß §651 f Absatz 1 BGB. 

Dazu habe ich folgende Urteile gefunden, die meiner Meinung nach Ihre Ansprüche stützen:

AG Hannover, Urteil vom 3.08.2016, Az. 436 C 1486/16 (bei Google zu finden unter:"436 C 1486/16 reise-recht-wiki.de")

Der Kläger hatte bei TUI Deutschland eine Reise gebucht inklusive Zug zum Flug Ticket. Der Zug hatte jedoch Verspätung, worauf der Reisende einen neuen Flug buchen musste. Das Gericht hat entschieden, dass TUI für die Mehrkosten gemäß §651 f Absatz 1 aufkommen müsse, da die Beklagte das Ticket ohne zusätzliche Gebühr verkauft und damit für eine Verspätung und deren Folgen haftet.

LG Hannover, Urteil vom 27.3.2017, Az. 1 S 54/16 (bei Google einfach eingeben:"1 S 54/16 reise-recht-wiki.de")

Bei Eigenleistungen des Reiseveranstalters, trifft ihn die vertragliche Haftung für Reisemängel. Dem Kläger wurde Schadensersatz für die Zugverspätung und den daraufhin verpassten Flug gemäß §651 f Absatz 1 sowie eine Reisepreisminderung gemäß §651 d  Absatz 1 zugesagt. 

LG Berlin, Urteil vom 30.11.2012, Az. 55 S 114/11 (bei Google einfach eingeben: "55 S 114/11 reise-recht-wiki.de")

Der Kläger hat einen Anspruch auf Reisepreisminderung gemäß §651 d Absatz 1, da das Zubeförderungsunternehmen lediglich ein Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters war und er somit auch für die Verspätung des Zuges zu haften hat.

Bitte beachten Sie auch die Frist, in welcher Sie die Mängel dem Reiseveranstalter anzeigen müssen. Die Mängel müssen diesem nämlich innerhalb eines Monats nach Ende der Reise angezeigt werden. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, so kann man die Ansprüche nur geltend machen, wenn man ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist (siehe §651 g Absatz 1).

Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich hier ausschließlich meine Rechtsmeinung teile und dieser Beitrag keinen Rechtsrat darstellt.

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