3,741 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,821 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein fachanwalt-gepäckrecht flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung montrealer-übereinkommen-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte

Ich buchte letztes Jahr bei dem Reisebüro bei uns im ort für meine Familie und mich einen Urlaub an der rumänischen Schwarzmeerküste für ungefähr 1300 Euro. Wir waren vom 5 bis 19 Juli dort.

Das Problem aber war, dass das Hotel in welchen wir untergekommen waren, erhebliche Mängel verschiedenster Richtungen darstellte. Das Essen war zum Teil schlecht, und zum Teil ungenießbar. Der Strand war dreckig, die Liegemöglichkeiten kaputt oder begrenzt und das Hotelzimmer dreckig.

Und jetzt habe ich ein wenig überlegt und mir stellen sich so generelle Fragen. Wenn ich zum beispiel einen Schadensersatz vom Reisebüro verlangen wurde, müssten dann die Mängel oder der Urlaub an sich einen Schaden darstellen? Weil dann müsste der Urlaub ja auch einen vermögenswert haben, was er meiner Ansicht nach auch hat.

Dann bleibt zusammengefasst die Frage, ob ich wegen der zahlreichen Mängel, die ich auch rechtzeitig geltend gemacht habe, einen Anspruch wegen nutzlos aufgewendeter urlaubszeit habe? Denn ich habe mich auf diesen urlaub sehr lane gefreut, und hätte die Erholung auch echt gebrauchen können.

Macht es zudem bei der beurteilung einen Unterschied, ob jemand Arbeitgeber, Arbeitnehmer, oder wie ich, selbstständiger Unternehmer ist, der sich seinen Urlaub in freier Disposition nehmen kann?

Gefragt in Reisevertragsrecht von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

 

Hallo, 

es ist natürlich Schade, dass ihr Urlaub nicht so schön und erholsam war, wie erhofft. 

Tatsächlich können in solchen Fällen Ansprüche gegen den Reiseveranstalter erwogen werden. Hier sei schon mal erwähnt, dass der Reiseveranstalter nicht derselbe ist wie das Reisebüro. Letzterer ist lediglich Vermittler. 

 

Welche Rechte einen Reisenden in solchen Fällen eventuell zu stehen ist neuerdings in §651 i BGB geregelt: 

Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu verschaffen. Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln, wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann. Ein Reisemangel liegt auch vor, wenn der Reiseveranstalter Reiseleistungen nicht oder mit unangemessener Verspätung verschafft.

 

Je nachdem, was von der versprochenen Beschaffenheit tatsächlich nicht vorlag, könnte ein Minderungsanspruch für die Zeit, in der Sie von einem möglichen Mangel betroffen waren, bestehen. Ob nur Schmutz genügt, um einen Mangel zu begründen ist allerdings fraglich. Hier eine Aufzählung mit vergleichbaren Fällen:

 

AG Duisburg, Urt. v. 6.6.2005, Az.: 35 C 210/04 (reise-recht-wiki: 35 C 210/04)

Das fehlende Licht und der funktionsuntüchtige Fön im Badezimmer rechtfertigen eine Reisepreisminderung von 5%.

 

OLG Celle, Urt. v. 17.6.2004, Az.: 11 U 1/04 (reise-recht-wiki 11 U 1/04)

Einem Reisenden zustehende Minderungsanteile sind im Wege der Gesamtwürdigung zu ermitteln. Die Minderungsquoten sind zu addieren.

AG Hamburg, 30.11.2004, Az.: 4 C 476/02 (reise-recht-wiki 4 C 476/02)

Bei schmutziger bzw. fehlende Bettwäsche wurde eine Minderung von 10% des Tagespreises für die betroffenen Tage zugesprochen.

AG Bad Homburg, Urt. v. 19.07.2004, Az.: 2 C 1390/03 (12) (reise-recht-wiki 2 C 1390/03)

Eine 15-prozentige Minderung wurde hier bei einer defekten Toilette bewilligt.

Wie gesagt, es kommt immer auf die einzelnen Umstände an. Ob allerdings schlechtes Essen und kaputte Liegen dahingehend ausreichend, mag ich etwas zu bezweifeln. Deswegen ist es immer ratsam, einen Anwalt zu befragen, der sich dann detailliert mit dem jeweiligen Sachverhalt beschäftigen kann.

 

Zudem ist zu sagen, dass ein Anspruch wegen vertaner Urlaubszeit auch nur dann in Frage kommen kann, wenn die Minderungshöhe mind. 50 Prozent beträgt. Dies kann ich mir in Ihrem Fall allerdings leide beim besten Willen nicht vorstellen.

 

Zu ihrer Frage, ob es einen Unterschied macht, ob Sie Arbeitnehmer ,-geber oder Selbständiger sind, kann ich Ihnen leider keine 100-prozentig sichere Antwort geben; allerdings denke ich, dass dies wirklich keinerlei Unterschied machen wird, da es ja egal ist welcher Tätigkeit nachgehen, wenn Sie Reisender sind. 

Beantwortet von (21,990 Punkte)
0 Punkte
...