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Ich wollte letzten Sommer mit meiner Lieben Frau und unseren Beiden Kindern in die Türkei zum Urlaub fliegen.

Das politische Klima damals war uns egal, in den Hotelanlagen an sich war es immer recht friedlich.

Als wir in München ankamen, fing das ganze ja schon an. Dort war es einfach hoffnungsvoll überfüllt. Wie soll man denn da schon in Urlaubsfreude kommen, wenn man ständig über Taschen stolpert, oder irgendwelche nervigen Kleinkinder rumschreien.

Wir sollten am Abend des 01.06 in Antalya landen, kamen aber erst 4 Stunden später an!

Als wir gerade ans Gate kam, das gleiche Spiel wie am ganzen Flughafen.

Alle waren noch im Wartebereich, schreiende Kinder alles überfüllt, viele saßen auch auf dem Boden.

Wir sind umgehend zum Schalter gegangen und haben die Mitarbeiterin vom Boarding gefragt, was es mit der Warterei nun auf sich hat.

Dort teilte man uns kurz und knapp mit, dass sich der Abflug nämlich lediglich „nur“ um 1 Stunde und 35 Minuten verspätet, da während der Vorbereitung des Fluges die Motorkontrollleuchte des Flugzeugs aufgeleuchtet habe.

Das konnte aber leichte behoben werden, indem man eine Steckverbindung überprüft und gesäubert hat, wodurch das technische Problem behoben worden sei. Die Mitarbeiterin meinte zudem, dass es aus Sicherheitsgründen nicht möglich sei, den Start pünktlich wie geplant durchzuführen.

 

Jeder Passagier wurde über diesen Umstand und die daraus resultierende Verspätung informiert. Als wir dann endlich alle im Flugzeug waren, und hofften, endlich losfliegen zu können, entschied sich eine sensible Schneeflocke von Passagier dazu, jetzt auf einmal Flugangst zu bekommen, und Panisch herumzuzappeln, dass man ihn doch bitte aus dem Flugzeug lasse. Die Flugbegleiterinnen hatten alles versucht, die Person zu beruhigen, aber sie wollte unter keinen Umständen um Flugzeug bleiben, obwohl doch alles geklärt war.

Und so mussten wir wieder Ewigkeiten warten, ehe ein Bus zum Flugzeug kam, die ganzen Koffer mussten, raus, der Koffer des Passagiers entladen, und alle Koffer wieder rein gebracht werden. Das dauerte auch wieder 90 Minuten.

In Antalya sind wir sofort zum schalter unserer Airline, und haben umgehend der Mitarbeiterin klargemacht, dass wir auf eine Entschädigung für die bereiteten Umstände bestehen.

Einige Wochen Später bekam ich einen Brief von der Rechtsabteilung.

In dem Schreiben hieß es dass man meine Forderung nach einer Entschädigung bedauerlicherweise ablehnen müsse.

Begründet wurde dies damit, dass wohl , die Verspätung auf außergewöhnlichen Umständen beruhe, weshalb sie nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet sei.

Meine Frage wäre nun an euch muss ich das so hinnehmen oder kann man dagegen vorgehen und eine Entschädigung verlangen?
Gefragt in Flugverspätung von
wieder getaggt von
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Sie haben einen Flug in die Türkei gebucht. Dieser hatte zunächst aufgrund eines technischen Defekts eine Verspätung von 1 Stunde und 35 Minuten. Da danach eine Familie Flugangst bekommen hat, wollten diese das FLugzeug verlassen, weshalb es im Endeffekt zu einer Verspätung von 4 Stunden kam.

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (Das Urteil lässt sich im Volltext im Internet finden. Dazu einfach bei Google "Az.: C-83/10 reise-recht-wiki" eingeben)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

BGH- X ZR 34/14 (Das Urteil lässt sich im Volltext im Internet finden. Dazu einfach bei Google "Az.: C-83/10 reise-recht-wiki" eingeben)

Der BGH hatte entschieden, dass auch eine zeitliche Flug-Verlegung nach hinten einer Nichtbeförderung gleichkomme und dem Kunden dann Ausgleichszahlungen zustehen könnten.

Ab einer Verspätung von 3 Stunden ist von einer großen Verspätung auszugehen, die einer Annullierung gleichkommt. Demnach könnten Sie einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus der Europäischen Fluggastrechte Verordnung gegen die Fluggesellschaft haben.

Die Höhe der Ausgleichsazhlungen bemisst sich nach der Entfernung und ergibt sich aus Artikel 7 der VO Nr. 261/2004.

- Bei einer Strecke von bis zu 1500km und einer Verspätung ab 2 Stunden: 250€

- Bei einer Strecke von 1500km bis 3500km und einer Verspätung ab 3 Stunden: 400€

- Bei einer Strecke von 3500km oder mehr und einer Verspätung ab 4 Stunden: 600€

 

Tatsächlich muss eine Fluggesellschaft jedoch keine Ausgleichszahlungen leisten, wenn außergewöhnliche Umstände im Sinne des Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004/EG Ursache der Verspätung waren. Ein außergewöhnlicher Umstand kann zum Beispiel bei Streik des Bodenpersonals oder bei schlechten Wetterbedingugnen vorliegen. Grund für die Verspätung war zunächst ein technischer Defekt.
Ein technischer Defekt ist aber in der Regel kein außergewöhnlicher Umstand, der die Fluggesellschaft von Ausgleichszahlungen freistellt. Dies gilt selbst dann, wenn die Fluggesellschaft alle Wartungsarbeiten am Flugzeug frist- und ordnungsgemäß durchgeführt hat. Dazu auch die folgenden Urteile:

AG Rüsselsheim, Urteil vom 7.11.2006 – Az.: 3 C 717/06 (Das Urteil kann man im Volltext im Internet finden. Dazu einfach bei Google "Az.: 3 C 717/06 reise-recht-wiki" eingeben)

Ein technischer Defekt mag zwar ungewöhnlich sein, ist aber nicht außergewöhnlich im Sinne der EU-Verordnung und ist auf jeden Fall in der Sphäre des Luftfahrtunternehmens angesiedelt und daher nicht unbeeinflussbar auf höhere Gewalt bzw. Einwirkung durch Dritte zurückzuführen.

Nun kam es aufgrund des technischen Defekts lediglich zu einer Verspätung von 1 Stunde und 30 Minuten, welches an sich keinen Anspruch begründen würde.

Entscheidend ist also, ob auch die Flugangst der Fluggäste und deren Aussteigen einen außergewöhnlichen Umstand darstellen.

So hat das AG Erdingen (Az. 8 C 2378/16) in einem Urteil aus dem Jahre 2016 folgendes entschieden:

Die Fluggesellschaft haftet auf Ausgleichszahlung nach der FluggastrechteVO, wenn sich ein Flug wegen der Flugangst von Passagieren wegen eines technischen Defekts verzögert und deswegen ihr Fluggepäck ausgeladen werden muss.

Wenn die zunächst unauffälligen Passagiere erst durch einen technischen Defekt am Flugzeug in eine Flugangst versetzt werden und deshalb nicht mehr mitfliegen wollen, ist das Auftreten der Flugangst nicht außergewöhnlich. Die Angstzustände wären nämlich ohne das von der Airline beherrschbare technische Problem am Flugzeug nicht aufgetreten.
 
Für Sie bedeutet das, dass in Ihrem Fall von einem außergewöhnlichen Umstand auszugehen ist und Sie einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus der Europäischen Fluggastrechte Verordnung haben.
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