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Guten Abend,
mich beschäftigt dieses Thema hier sehr.

Ich habe mir das Urteil, welches hier aufgeührt wird, durchgelesen und habe versucht, es nachzuvollziehen.
Die Ratte scheint wohl über die Mülltonnen, die sich in Zimmernähe befanden (unterhalb des Balkons vom Hotelzimmer), in das Hotelzimmer gelangt zu sein.
Ich frage mich hierbei, ob das nicht irgendwie "fahrlässig" von dem Veranstalter aus ist bzw. war ?
Ich meine, der Richter hat ja selber gesagt, dass in südlichen Regionen das Vorkommen von Ratten und anderem größerem Ungeziefer als "üblich" anzusehen ist. Doch gerade dann, weil das anscheinend üblich ist, hätte man doch nicht unmittelbar vor bzw. unterhalb des Hotelzimmer-Balkons die Mülltonnen aufstellen müssen, weil doch gerade dann die Gefahr besteht, dass Ungeziefer etc. leicht in das Gebäude hineingelangen können.

Außerdem habe ich mir selbst die Frag gestellt, wie es mir gehen würde, wenn so etwas in meinem Hoelzimmer, während meines Urlaubes, passieren würde?!
Ich bin mir sicher, dass ich mich, nachdem ich von ein paar Ratten besucht worden bin, nicht mehr in dem Hotelzimmer -und auch nicht im restlichen Hotel- wohl fühlen würde. Wer fühlt sich denn da noch wohl, wenn man weiß, dass jederzeit Ratten (oder anderes Ungeziefer) auftauchen könnten?
Das würde jedenfalls meinen Urlaub stark beeinträchtigen. Denn neben dem Urlausbort an sich, ist auch das Hotelzimmer einer der wichtigsten Dinge am Urlaub. Ich möchte mich wohl fühlen und entspannen können. Mit dem Gedanken im Hinterkopf, dass jederzeit ein Tierchen vorbeischauen könnte, wäre dieser Wohlfühl- und Entspannungsfaktor bei mir stark beeinträchtigt. Und damit würde der Urlaub seinen eigentlichen Sinn und Zweck, nämlich sich vom alltäglichen Stress und sonstigen Dingen zu erholen, verlieren.
Meine Batterien würde ich mit Ratten im Zimmer nicht wirklich wieder aufladen können.

Deshalb habe ich mich gefragt, ob man denn nicht irgendwie eine Art Schadensersatz verlangen könnte, weil durch die Ratte der Zweck des Urlaubs (Erholung etc.) beeinträchtigt worden ist ?


LG


 

Gefragt in Reisevertragsrecht von
wieder getaggt von
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Es geht um Ansprüche im Rahmen einer PauschalreiseDiese ergeben sich aus dem Reisevertragsrecht des BGB, §§ 651 a-y BGB. 

Ab einem gewissen Grad der Beeinträchtigung der Reise stehen dem Reisenden verschiedene Gewährleistungsrechte zu. Das ist der Fall, wenn ein Reisemangel vorliegt. Ab wann das der Fall ist, ist in § 651 i II BGB definiert:

(2) Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln,

1. wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten
2. wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann. 
 

Fraglich ist also, ob der Befall von Ratten einen Reisemangel begründet. Dazu folgendes Urteil: 

AG Köln, Urt. v. 07.09.2015, Az: 142 C 78/15 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 142 C 78/15 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Es liegt kein Reisemangel vor, wenn eine Ratte während der Nacht in das Hotelzimmer eindringt und sie durch einen Angestellten vertrieben werden kann.

Die Unterkunft muss grundsätzlich ungezieferfrei sein, dennoch gilt das alleinige Auftreten von Ungeziefer nicht als Mangel.

Das Auftreten muss mit den landestypischen Bedingungen in Verhältnis gesetzt werden.

Das bedeutet, das mehrfache Auftreten von kleinem Ungeziefer gilt erst unter befallähnlichen Umständen als Mangel.

Bei großem Ungeziefer spricht man von einem Mangel, wenn der dieser für eine langfristige Beeinträchtigung sorgt.

Danach ist eine Ratte im Hotelzimmer nicht automatisch ein Reisemangel. Es müssen für die Beurteilung eines Reisemangels alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden, also beispielsweise auch die Region und die Länge der Beeinträchtigung. 

Bitte beachten Sie aber, dass dieser Beitrag nur eine Rechtseinschätzung darstellt und keine Rechtsberatung. Eine solche können Ihnen nur Fachanwälte geben. 

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