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Hallo leute!

ich komm grad nicht weiter. Wir haben zusammen mit 8 Leuten eine Flugreise von Düsseldorf nach Madrid gebucht und unser Flug hatte über 4 Stunden Verspätung. Wir haben die Fluggesellschaft Iberia bzw. Iberia Express immer wieder angeschrieben und die Entschädigung wegen Flugverspätung verlangt. Die rühren sich einfach nicht.

Ich wollte jetzt einen Rechtsanwalt einschalten. Zuerst habe ich bei einem Bekannten nachgefragt der Rechtsanwalt ist. Der sagte mir aber, dass deren Büro solche Sachen nicht macht. Dann hat er mir eine Kanzlei in Düsseldorf empfohlen, wo ich auch angerufen habe. Der Anwalt hat sich unsere Sache angehört und meinte dann, dass es wohl besser wäre, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der solche Fluggastrechte als Fachgebiet hat. Er konnte mir aber keinen nennen, meinte aber man könnte ja auch solche Flugportale oder noch besser eine spezialisierte Anwaltskanzlei einschalten. Wir wollen aber die Sache mit einem Anwalt gegen Iberia durchfechten. Jetzt habe ich hier im Forum einige Fachanwälte für Reiserecht gefunden und bei einer Kanzlei in Berlin angerufen. Die Dame meinte aber, dass jetzt über die Osterferien kein Rechtsanwalt erreichbar wäre und ich mich nach Ostern nochmal melden soll.

Ich verstehe nicht, warum sich keine Kanzlei für unsere Sache interessiert. Es geht immerhin um 3200 €!!!

Wieso will keine Kanzlei so eine Flugverspätung Entschädigung annehmen? Das müsste doch eine übliche Standardgeschichte sein, die täglich hundert Mal passiert.

Ich verstehe nicht, wieso sich alle Anwälte irgendwie um unserer Sache drücken. Ich werde den Eindruck nicht los, dass alle uns irgendwie zwischen den Zeilen zu verstehen gaben: Geht mal bitte woanders hin.

Was soll das?

Kann mir jemand erklären, wieso kein Anwalt diese Sache übernehmen will? Übersehe ich hier irgendwas?

Gefragt in Rechtsberatung von
Bearbeitet von
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20 Antworten

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Das Anwälte nicht für Luft und Liebe arbeiten, weiß ich auch.

Dass man aber für Rechtsfälle keinen Anwalt findet, der so was übernimmt, kann ich mir nicht vorstellen.
Beantwortet von (7,510 Punkte)
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Rechtsanwälte verdienen ihr Geld mit großen Streitwerten, also alles ab < 20 tausend Euro. 

Was glaubst du, warum ein Rechtsanwalt immer sofort als erstes fragt, worum es geht. Der will wissen, was für ihn dabei rumspringt. 

Wenn du mit ner Bagatelle von ein paar tausend euro ankommst, ist das Interesse der Kanzlei GARANTIERT gleich Null. Die werden dich zwar sicherlich nicht sofort ablehnen, aber wundern solltest du dich nicht, wenn du nix mehr von denen hörst.

KLEINER TIP: Man kann dem Rechtsanwalt ein gewisses "Handgeld" anbieten, wenn der den Fall erfolgreich löst. Dann hat der einen Anlass sich ordentlich anzustrengen. Bei mir hat das bisher immer super geklappt.

Beantwortet von (9,170 Punkte)
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devilcryingcheekycrying

Huch, da gehen einem aber mal die Augen auf! Da höre ich deine Gehirnmasse ja bis hierhin schwurbeln...

Ja, da fällst du aus allen Wolken, oder waaaaaaaaaas!? Du bist echt köstlich:

ANWÄLTE ARBEITEN FÜR GELD???

WAS, ANWÄLTE MACHEN DAS NICHT AUS LIEBE?

Tja, mein Lieber, da musst Du nach dem heutigen Tage wohl Dein Weltbild etwas geraderücken. Ich will Dir nicht zu nahe treten, bei deiner jungfräulichen Unschuld, aber um es vorsichtig zu sagen: Wenn Du mit einer Rechtsstreitigkeit von 1000, 2000 oder 3000 euro beim Anwalt anklopfst, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Anwalt "gerade keine Zeit hat" oder "gerade bei Gericht" weilt wink

Anwälte verdienen an solchen Peanuts-Fällen nix. Also wollen die sowas auch nicht haben. Also werden leute wie du möglichst freundlichen an andere verwiesen oder irgendwie sonst "weggelenkt". Ich garantiere dir, dass du bei den TOP 100 Kanzleien in Deutschland einen Peanuts-fall wie deinen nie und nimmer unterbringen wirst. 

Und jetzt fragst Du mit großen Augen: WIESO? WESHALB? WARUM?

Tja, hättest Du früher in der Sesamstraße und der Schule besser aufgepasst, wüsstest du, dass anwälte gegen GELD (ja: G E L D) arbeiten. Wenn ein Anwalt gesetzliche BRAGO Gebühren von ca. 75 Euro für so einen Peanutsfall bekommt, und er dafür Aktenverwaltung, Telefonate, Behördengänge, Gerichtskosten, Terminsanreise, Terminsvertretung, Kostenverfahren, etc. pp. bezahlen soll, da bleibt nicht nur NICHTS übrig, sondern der zahlt sogar noch ein Vielfaches drauf.

Kann ja sein, dass einige Wald- und Wiesenkanzleien sich tierisch freuen, wenn sie mal einen Fall im Jahr machen dürfen. Aber große Anwaltsfirmen verdienen ihre Kohle mit großen Fällen: sprich: GROßEN HOHEN !!!! Streitsummen. Bei ein paar Tausend euro lohnt es sich für einen Anwalt nicht.

So, jetzt darfst Du weiter heulen und auf die Welt schimpfen cheeky

Beantwortet von (7,220 Punkte)
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Wie schaffen die Fluggesellschaften es, sich vor Abertausenden von gesetzlich festgeschriebenen Entschädigungszahlungen zu drücken?

Die Antwort ist ganz einfach: Der Mensch ist fehlbar. Der Mensch handelt irrational. Der Mensch ist risikoscheu.

Letzteres ist der Anfang des Übels. Jeder Mensch ist (mehr oder minder) risikoscheu. Wir sind von Natur aus so angelegt, nicht jedes Risiko blind einzugehen. Das ist in vielen Situationen im Leben hilfreich. Es erschwert aber gleichzeitig vieles im Leben. Vor allem werden wir - je risikoscheuer, gehemmter und vorsichtiger wir uns verhalten - ausrechenbar. Das können sich Gegner, die uns durchschauen zunutze machen.

Psychologen kennen den "negativen unmittelbaren Effekt" und entsprechend den "langfristig positiven Effekt" oder um es plump auszudrücken, die wenig ausgebildete Fähigkeit des Menschen, zwei Schritte vorauszudenken und vor allem dann auch dementsprechend zu handeln

Nehmen Sie an, Sie haben eine Fluggesellschaft. Sie verstoßen munter tagtäglich gegen europäisches Recht, weil sie eine komplette Flugzeugladung total verspätet zum nächsten Flughafen fliegen. Nach Gesetz steht allen (sagen wir) 250 Passagieren eine Entschädigung wegen der Flugverspätung von 600 Euro zu. Jetzt weiß schon einmal ein Großteil der Passagiere (sagen wir 150) nichts von ihren gesetzlichen Ansprüchen. Als Betreiber der Fluggesellschaft klären Sie ihre Passagiere natürlich auch nicht auf (auch wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, das übersehen sie einfach mal geflissentlich). Selbstverschuldete Dummheit. Sie wissen als Flugunternehmer, dass Menschen träge, faul und pomadig sind. Daher werden sich schon mal von den restlichen 100 Passagieren nur 40 aufraffen, ihre Ansprüche überhaupt zu Papier zu bringen und ihnen zuzusenden. Von den restlichen 40 Flugpassagieren geben 30 auf, weil sie - geschickt wie Sie sind - diese einfach auflaufen lassen. Was machen Sie? Gar nichts. Einfach nichts. Rühren Sie sich einfach nicht. Denn dann müssen die unwissenden, trägen und risikoscheuen Passagiere ja aktiv werden, wozu diese eh nicht fähig sind. Den kleinen Rest der verbliebenen 10 Passagiere fertigen Sie mit einem Textbausteinantwortschreiben ab (möglichst viel schwieriges Juristendeutsch benutzen, das beeindruckt und ist trotzdem nichtssagend). Davon lassen sich mindestens 8 abschrecken.

Den übrigen 2 verwegenen, tapfer um ihre Rechte kämpfenden Don Quijotes bieten sie - natürlich aus reiner Barmherzigkeit und Kulanz und großzügigster Großzügigkeit - einen Vergleich über 250 Euro Fluggustchein an. Als Fluggesellschaft hätten sie nach Gesetz eigentlich 250 x 600 euro, also 150.000,00 EUR !!!!!!!!!! zahlen müssen. Aber ihre Kenntnis über die berechenbare Unvernunft und Irrationalität des trägen Verbrauchers ohne Willenskraft haben ihre gesetzliche Schuld auf läppische 250 EUR Fluggutschein zusammenpuffen lassen. Wunder? Zauber? Nö, ganz einfach Wissen über die Dummheit der Gesellschaft.

Ich schätze, so oder so ähnlich laufen Vorstandsitzungen von großen Fluggesellschaften ab. Die kriegen sich vor lauter Lachen wahrscheinlich gar nicht mehr ein über die ach so verbraucherfreundlichen Europagesetze zu Fluggastrechten.

Wenn ich hier im Forum schon die Fragen der niedlichen völlig verschüchterten Leute lese: Darf ich wirklich von der Fluggesellschaft mehrere Hundert Euro fordern? Die Fluggesellschaft hat meinen Koffer geschrottet - müssen die das wirklich bezahlen? Die Fluggesellschaft hat uns tagelang sitzen lassen und sich nicht gerührt - darf ich von denen jetzt meine erhöhten Parkkosten über 6,50 EUR fordern?

blushsurprise Es ist echt unfassbar. Es ist ein Paradies für Fluggesellschaften. So muss sich ein Airline Manager seine Traumkunden vorstellen: hörig im vorauseilendem Gehorsam untergeben.

OK, den wenigen aufrechten Mitstreitern, die den Airlines Paroli geben, zolle ich natürlich RESPEKT yeslaugh

Beantwortet von (5,700 Punkte)
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Wenn Du glaubst, dass sich jetzt wegen so einem Fällchen die Anwälte vor deiner Haustür aneinanderreihen, um dir den goldenen Kugelschreiber auszuhändigen und um Beauftragung betteln, hast du ganz ganz viel nicht verstanden.

cheeky

Beantwortet von (7,010 Punkte)
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Wieso sollte ein Anwalt Kleinstfälle haben wollen, an denen keine Rechtsanwaltskanzlei verdienen kann?

Anwälte werden nach Auftrsgvolumen bezahlt. Ich garantiere Dir, dass jede große und mittlere Anwaltskanzlei Fälle, in denen es um Auftragsvolumen von 5000 eur oder weniger geht, nicht annimmt. Das ist für die Verlustgeschäft. Dagegen nehmen die natürlich Fälle mit Auftragsvolumen von 100000 eur aufwärts (Hauskauf, große Wirtschaftsfälle etc) mit Kusshand.

Es ist schon witzig wie viele leute hier meinen, sie könnten mit ihren Peanuts Anwälte anlocken. Seid froh, dass es überhaupt anwälte gibt, die sich so kleine fällchen überhaupt noch ansehen, anstatt auf die armen auch draufzuprügeln. so sägt ihr an dem ast, auf dem ihr sitzt angry

Beantwortet von (8,200 Punkte)
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Hallo an alle!

Hier möchte ich euch meine erfahrungen schildern, damit ihr hoffentlich nicht auf di Machenschaften der Fluggesellschaften reinfallt: 

1. Ein (nur 1 einziges) Schreiben an die Fluggesellschaft schicken und eine Friste von höchstens 14 Tagen geben, die Entschädigung zu zahlen. Bei Fristablauf deutlich hinweisen, dass ohne weitere Mahnung ein Anwalt eingeschaltet wird.

2. Zusätzliches Schreiben an den Reiseveranstalter mit gleicher Frist und Hinweis, dass eine Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit erwartet wird.

3. Die Fluggesellschaft wird sowieso nicht antworten. Daher schonmal sicherheitshalber einen guten Anwalt (am besten Fachanwalt für Flugrecht raussuchen), damit man nachher keimne Zeit verliert.

4. Nach Ablauf der 14 Tage beim Anwalt die Sache reinsenden (geht bei vielen Kanzleien einfach per mail) und den klaren Auftrag an den Anwalt geben, jetzt ALLES rauszuholen, was geht (also Entschädigung, Schadensersatz, Rechtsanwaltksoten, und und und).

Ich kam bei unserer Sache auch aus dem Staunen nicht mehr raus. Die Fluggesellschaft Condor Flugdienst hat auf mein erstes Schreiben erstmal nichts gemacht. Dann kam nach 3 Wochen ein Antwortschreiben, dass man mein Schreiben erhalten hat. Dann kam nach weiteren 4 Tagen ein Schreiben, dass man hier auch schon tausendfach wortgleich findet. Wortgleich! Das finde ich ein Schlag ins Gesicht. So lasse ich nicht mit mir umspringen. Ich habe mich bemüht, denen unseren Fall aufzuzeigen und dass diese Verspätung für unsere Familie mit Kindern echter Stress war. Aber Condor behandelt uns nach Schema F. Unfassbar und unverschämt. Also bin ich zu einem Fachanwalt und das Ergebnis!? Die Condor hat die 1600 Euro nach einigen verhandlunsgrunden durch unsere anwälte anstandslos bezahlt. Es ist verrückt!!!! cheeky Aber die Fluggesellschaften scheinen echt alle zu glauben, dass wir Verbraucher zu dumm sind, deren Vorgehen zu durchschauen. 

Hallo!? wir leben im 21, Jahrhundert. Eure Standardschreiben wirkten vielleicht im letzten Jahrhundert, aber heutige Verbraucher sind aufgeklärt!!!! Wir wissen, wo der Hase läuft.

Noch was als Hinweis: Als ich unseren Anwalt anrief, hat der mir fast irgendwie geraten, das ganze sein zu lassen. LASST EUCH NICHT VON RECHTSANWÄLTEN VON EUREM WEG ABBRINGEN! Rechtsanwälte sind nach Recht und Gesetz verpflichtet, Kunden auf alle möglichen Risiken, Bedenken, Einwände, Sorgen und Zweifel hinzuweisen. Das ist deren Geschäft und die wissen wahrscheinlich gar nicht, wie Verbraucher so etwas auffassen. Das hört sich dann für Laien wie mich an, als würde die Welt zusammenbrechen, wenn ich den Anwalt einschalte und gegen die Fluggesellschaft vorgehe und ich würde Haus und Hof verlieren. Mein Anwalt hörte im ersten Telefonat gar nicht mehr auf, mir den Teufel an die Wand zu malen. Als ich ihn dann fragte, was ich denn sonst machen soll, als ihn einzuschalten, wusste er auch nichts zu sagen. Als ich ihm nachdem wir den Fall gewonnen hatten, sagte, dass seine Bedenken ja etwas übertrieben gewesen wären, sagte er mir, dass er verpflichtet gewesen wäre, mich darauf hinzuweisen.

Also meine Empfehlung: Entscheidet euch VOR dem Gespräch mit einem Anwalt, den einzuschalten, denn ansonsten werden euch die Risikohinweise der Anwälte von allem abbringen. Und genau DAS wissen die Fluggesellschaften angry Die wissen, dass Flugpassagiere zu Tausenden bei Anwälten anrufen, die Anwälte aber dann sagen: Lass die Finger davon. Zu großes Risiko. Kostet zuviel. LASST EUCH NICHTS EINREDEN! So ein Prozess kostet vielleicht ein paar Hundert euro, aber diese Entschädigungen sind 100% sicher. Die stehen im gesetz!!!! Und die Fluggesellschaft muss die Anwaltskosten übernehmen. Alles andere ist falsch. Lest die guten Hinweise hier im Forum durch, da findet ihr viele viele Urteile, die ganz klar sagen: DIE FLUGGESELLSCHAFT MUSS DIE ANWALTSKOSTEN ZAHLEN!

Also, alle zusammen: Durchhalten und am Ende werdet ihr sehen: Ihr bekommt eure Entschädigung!!!!!!!

Beantwortet von (5,530 Punkte)
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Also, hier nochmal für alle zum Mitschreiben:

JA, die Fluggesellschaft muss dem Fluggast die VORGERICHTLICHEN RECHTSANWALTSKOSTEN gemäß RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) erstatten.

MCCoolway hat sich ja schonmal die Mühe gemacht und hier im Forum schon eine Liste von vielen guten Urteilen verschiedenster Gerichte in Deutschland gepostet, die alle immer das gleiche entschieden haben: Die Fluggesellschaft hat zusätzlich zur Entschädigung und Ausgleichszahlung pro Nase auch die Anwaltskosten zu zahlen.

Leider lassen sich offenbar immer wieder Fluggäste von den Tricks und Nebelkerzen der Airlines blenden und fragen unterwürfig und völlig verängstigt nach den Anwaltskosten. In Deutschland muss der Anspruchsgegner, dem gegenüber berechtigterweise Forderungen geltend gemacht werden, die ausgelösten Rechtsverfolgungskosten (sprich: üblicherweise Rechtsanwaltskosten + Mahnverfahrenskosten + Gerichtskosten) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG = früher BRAGO) erstatten. Dieser Grundsatz ist gesetzlich in §91 ZPO festgelegt, wonach die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits, insbesondere die dem Gegner erwachsenden Kosten, zu erstatten hat. Die Vorschrift des §91 ZPO dient dem Grundsatz der sog. Kostengerechtigkeit.

So sehen es auch die Gerichte in Deutschland:

 

  1. AG Bremen, Urteil vom 12.06.2014, Aktenzeichen: 9 C 72/14 (Urteil gegen Ryanair Ltd.)
    Urteil einfach googeln: "AG Bremen 9 C 72/14 Reise-Recht-Wiki.de"

    Die Fluggesellschaft hat dem Fluggast die zur vorgerichtlichen Geltendmachung eines Ausgleichszahlungsanspruchs erforderlichen Rechtsanwaltskosten unabhängig von einer vorangehenden Inverzugsetzung zu erstatten.

    Zwar ist der immaterielle Anspruch auf Ausgleichszahlung kein originärer Schadensersatzanspruch. Diesbezügliche vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten können aufgrund der zugrunde liegenden vertraglichen Pflichtverletzung gleichwohl eine Schadensposition im Sinne der §§ 631, 634 Nr. 4, 280 Abs. 1, 249 BGB sein (Palandt, 73. A., § 249, Rn. 56; Einf. v. § 631, Rn. 17e; § 634, Rn. 8; BGH NJW 2003, 3766). Es handelt sich regelmäßig um erforderliche und zweckdienliche Kosten der Rechtsverfolgung (Palandt, 73. A., § 249, Rn. 57; Woitkewitsch MDR 2012, 500 m.w.N.). Denn der Fluggast steht als Verbraucher einem international agierenden Unternehmen (hier: Ryanair Ltd. aus Irland) gegenüber; die materielle Rechtslage - neu gesetztes EU Recht - befindet sich in stetiger Rechtsfortbildung. Somit bedarf der Anspruchsteller anwaltlicher Unterstützung. Die infolge der Mandatierung freiwillig getätigten Aufwendungen stellen sich als zurechenbar veranlasste Schadensposition dar.

  2. AG Bremen, Urteil vom 12.06.2014, Aktenzeichen: 9 C 72/14 (Urteil gegen Ryanair Ltd.)
    Urteil einfach googeln: "AG Bremen 9 C 72/14 Reise-Recht-Wiki.de"

    Der Anspruch auf Erstattung von angefallenen Rechtsanwaltskosten gem. RVG besteht unabhängig davon, ob der Fluggast die Fluggesellschaft vor Einschaltung des Rechtsanwalts in Verzug gesetzt hat oder nicht.

     

    Nach Ansicht des erkennenden Gerichts sind vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nicht erst ab dem Zeitpunkt der wirksamen Inverzugsetzung erstattungsfähig (a.A.: Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 18.07.2013, 3 C 219/12Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 21.01.2014, 3 C 2973/13 (32)AG Charlottenburg, Urteil vom 17.01.2014, 234 C 237/13Amtsgericht Hannover, Urteil vom 03.07.2013, 564 C 267/13Amtsgericht Geldern, Urteil vom 06.05.2014, 4 C 117/14AG Köln, Urteil vom 09.05.2014, 147 C 60/14 n.v.: Anspruch nur gemäß § 286 BGB). Zw

Beantwortet von (5,740 Punkte)
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Hallo,

Sie haben zusammen mit 8 Leuten eine Flugreise von Düsseldorf nach Madrid gebucht und Ihr Flug hatte über 4 Stunden Verspätung. Sie haben die Fluggesellschaft Iberia bzw. Iberia Express immer wieder angeschrieben und die Entschädigung wegen Flugverspätung verlangt. Die rühren sich einfach nicht.

Nun Im Falle einer Flugverspätung kann dem Fluggast ein Anspruch aus der europäischen Fluggastrechte Verordnung auf Ausgleichszahlungen zustehen.

 

EuGH, Urteil vom 04.09.2014, Az.: C-452/13  (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " EuGH C-452/13 reise-recht-wiki.de“)

Der EuGH hat nun klargestellt, dass eine Verspätung beim Abflug keine Voraussetzung für die Entschädigung ist. Es kommt also allein auf die Ankunftsverspätung am Zielflughafen an. Für den Ankunftszeitpunkt ist das Öffnen einer Tür des Flugzeugs maßgebend, und nicht wie bisher von den Gerichten angenommen das Berühren des Bodens (Touch-Down) oder das Erreichen der Parkposition (on-block).

 

Die Höhe bemisst sich nach der Entfernung:

  • Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger: 250€
  • Bei einer Verspätung von 3 Stunden auf einer Strecke innerhalb der EU oder bis 3500km: 400€
  • Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden auf einer Strecke außerhalb der EU von 3500km oder mehr: 600€

 

Hier steht Ihnen ein solcher Anspruch durchaus zu. Warum sich ein Anwalt dieser Sache nicht annehmen möchte, kann ich mir nicht erklären. Sie sollten einen Anwalt aufsuchen, der auf Fluggastrechte Spezialisiert ist. Ein solcher kann Ihnen dann sicher weiterhelfen und wird sich dieser Sache annehmen.

 

 

Beantwortet von (10,200 Punkte)
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Wir hatten mit SunExpress eine Flugverspätung über 13 Stunden gehabt. Ich habe im Internet lange recherchiert, wie man am besten vorgeht und wie das ganze abläuft. Es ist fast immer so, dass die FLuggesellschaften nicht reagieren oder die Sachen auf die lange Bank schieben.

Aus unserer Erfahrung kann ich sagen, dass es das beste ist, wenn man die Sache gleich in kompetente Hände gibt. Wir sind rechtsschutzversichert, daher kann ich nicht sagen, was es kostet, wenn man einen Anwalt beauftragt. Wir haben die Kanzlei Bartholl aus Berlin beauftragt. Die sind in ganz Deutschland tätig. Man kann weitere Infos über die Seite

EU-Passagierrechte

erfahren. Den Anwalt haben wir nach langer Auswahl und mühsamen Recherchen von Bewertungen über

GOOGLE

gefunden.

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