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Meine Frau und ich haben 2016 eine Woche in Dubai, auf der berühmten Palmeninsel verbracht.
Wir blieben vom 29.12.2016 bis 05.01.2017.
Es kam uns gerade darauf an, Silvester dort zu verbringen.

Deshalb erkundigten wir uns vorher gründlich und buchten schließlich folgendes:
Flugpauschalreise in einem 5* Luxusresort auf der Palmeninsel, inkl. Galadinner (350€ pro Person) für insgesamt 3.196,00 €. 

Nachdem wir alles bezahlt haben, traten wir die Reise in den Vereinigten Arabischen Emiraten an.

Grundsätzlich sind wir mit dem Meisten zufrieden gewesen; die Hotelanlage war optimal, die Menschen sind besonders freundlich und aufmerksam gewesen, die Aussicht sowie die Gegend sind auch nur zu empfehlen gewesen.
Kritisch zu begutachten ist leider jedoch das Galadinner, welches uns ja besonders wichtig war!
Am Silvesterabend wurde uns zunächst mitgeteilt, dass lediglich nur ein Dinnerbuffet angeboten werden würde. Wir waren etwas enttäuscht, weil wir uns das Galadinner etwas anders vorgestellt hatten, aber nun gut, wir wollten nicht so kleinlich sein. Zu unserer Überraschung wurde uns die Teilnahme an dem Büffet in Rechnung gestellt; ca. 185€ kostete das Büffet (pro Person versteht sich). Getränke waren in dem Preis nicht inbegriffen, sodass wir auch dafür extra bezahlen mussten. Insgesamt mussten wir dafür ca. 1960 AED, also ca 400€ bezahlen.
Wir waren sehr verägert darüber! Wir haben doch schließlich vor dem Reisebeginn bereits 700 € allein für das Galadinner bezahlt und haben nicht erwartete, vor Ort weitere 400 € dafür zu bezahlen.
Außerdem haben wir im Endeffekt nicht das erhalten, was wir gebucht bzw. was wir uns erhofft hatten!
Für den Preis kann man unseres Erachtens, weitaus mehr erwarten, als ein fast schon schlichtes Abendbuffet. Gerade weil es sich um einen Silvesterabend handelte und das auch noch in Dubai!

Für 350 € pro Person kann man doch ein hochwertiges Galadinner erwarten, mit einem mehrgängigen Menü, welches uns serviert wird und nicht einem Büffet. Wir haben also 700 € für ein mehrgängiges Menü bezahlt, welches wir nicht erhielten, sondern stattdessen ein Büffet für welches wir zusätzlich noch knapp 400 € bezahlen mussten.

Uns war es besonders wichtig, gerade den Silvesterabend schön und gemütlich und unter einer besonderen Atmosphäre zu verbringen, weshalb wir auch bereit waren, mehr Geld (700€) auszugeben.

Nun möchten wir natürlich diese 700 € wieder zurckerstattet bekommen, da wir schließlich nicht das erhalten haben, was wir gebucht und wofür wir bezahlt haben!
Außerdem möchten wir eine Entschädigung dafür haben, dass die Reise nicht so erbracht wurde, wie gewünscht. Denn wir haben unserem Reiseleiter gegenüber mehrmals erwähnt, wie wichtig uns gerade der Silvesterabend und dessen Ablauf inkl. Galadinner ist!

Wie ist denn hier die Rechtslage?


 

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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Hallo,

Sie haben vom 29.12.2016 bis zum 5.1.2017 eine Pauschalreise auf die Palmeninsel in Dubai gebucht. Darin war ein Galadinner enthalten für das Sie 700€ gezahlt haben. Als Sie am Silvesterabend Ihr gebuchtes Galdinner genießen wollten, wurde Ihnen allerdings mitgeteilt, das lediglich nur eine Dinnerbuffet angeboten wird und kein Galadinner. Für das Dinnerbuffet mussten Sie dann zusätzlich nochmal 400€  bezahlen. Nun wollen Sie zum Einen die 700€ für das Galadinner erstattet bekommen und zum Anderen wollen Sie eine Entschädigung dafür haben das die Reise nicht so erbracht wurde wie gewünscht. 

Da es sich bei Ihnen um eine Pauschalreise geht, bildet die Anspruchsgrundlage in Ihrem Fall das Reisevertragsrecht aus den §§651 a-m BGB. Damit Ansprüche entstehen muss es sich um einen Reisemangel im Sinne des §651 c Absatz 1 BGB handeln:

1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften enthält und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. 

Das Galadinner stellt meiner Meinung nach eine zugesicherte Eigenschaft dar, vor allem deswegen weil Sie dafür extra 700€ zahlen mussten.Somit können für Sie Ansprüche aus dem Reisevertragsrecht entstehen. Hierbei denke ich zunächst an eine Reisepreisminderung gemäß §651 d Absatz 1. 

Dazu habe ich folgende Urteile gefunden:

AG Bad Homburg, Urteil vom 4.8.2000, Az. 2 C 1935/00

Wird anstelle eines Galadinners nur ein Dinnerbuffet angeboten, für das der Reisende auch noch was extra bezahlen muss, so ist ein Anspruch auf Reisepreisminderung in Höhe von 60% für den Tagespreis.

AG München, Urteil vom 15.1.2015, Az. 213 C 188814

Hier wurde den Reisenden neben einer Reisepreisminderung von 15% des Gesamtpreises außerdem die Rückzahlung der 350€ pro Person zugesprochen.

Aufgrund der Ähnlichkeit zu Ihrem Fall, denke ich das auch Ihnen eine Reisepreisminderung gemäß §651 d Absatz 1 sowie die Rückzahlung der 700€ zustehen würde. 

Allerdings schreiben Sie das die Reise am 5.1.2017 zu Ende war. Laut §651 g Absatz 1 BGB ist der Reisende dazu verpflichtet die Mängel dem Reiseveranstalter innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Ende der Reise anzuzeigen.

Da Sie diese Frist verpasst haben, könnte es schwierig werden noch Ansprüche geltend zu machen.

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