Ich habe gestern in der Tageszeitung einen ziemlich erschreckenden Bericht über eine Familie gesehen, die im urlaub einen Ausflug gebucht hat, und dabei einen schrecklichen Autounfall hatte!
Die dreiköpfige Familie buchte eine Reise nach Bulgarien für den Juli 2016. Als sie im Hotel ankamen, befand sich auf ihrem Zimmer auch eine Mappe von ihrem Reiseveranstalter, in welchem mehrere mögliche Ausflugsziele abgebildet und aufgeführt waren, zudem das Wetter für die nächsten Tage, Tipps, Telefonnummern und alles was halt sonst noch in so einer Mappe drin ist. Die Mappe lies eindeutig den Reisevernstalter als Austeller erkennen, weil dessen Logo darauf abgebildet war.
Sie entschieden dafür, eine Tagestour zu buchen, bei welcher sie mit einem Jeep durch die Natur fahren, die Landschaft bewundern, und viele schicke Fotos schießen wollten.
Die Tour hieß „Berg und Tal: Geländewagen-Tour“. Am unteren Ende enthielt die Auflistung fettgedruckt die Aufforderung „Reservieren Sie bei Ihrer Reiseleitung!“. In zwei Absätzen darüber befindet sich in normaler Schrift der Hinweis, dass die Veranstalterin lediglich als Vermittler für die von der örtlichen Agentur organisierten Ausflüge fungiere und diese auch per SMS oder per E-Mail reserviert werden könnten.
Doch während der Safari kam der Jeep plötzlich von der Straße ab, und rollte einen Berg hinunter, überschlug sich mehrmals, und die Eltern wurden aus dem Fahrzeug herausgeschleudert und sehr schwer verletzt. Auch der fahrer und das Kind blieben dabei nicht unversehrt.
Dann mussten sie in ein Krankenhaus gebracht werden, von wo sie nach Deutschland geflogen wurden. Dort lagen sie in Berlin mindestens 30 tage im Krankenhaus!
Der Anbieter der Pauschalreise, weigert sich jetzt aber, für diesen Unfall zu zahlen, also er möchte kein Schmerzensgeld zahlen. Weil er nicht selbst als Reiseveranstalter dieser Safari, sondern lediglich als Vermittler auftrat.
Hat die Familie einen Anspruch gegen den Reiseveranstalter, oder doch direkt gegen die, die die Reise durchgeführt haben?