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Hallo zusammen,

ich hoffe Sie können mir hier weiterhelfen, da es der Ryanair Support meiner Meinung nach nicht kann. Vielleicht hat der ein oder andere auch schon Erfahrungen gemacht.

Mein Flug am 01.06. (17:20) von Frankfurt nach Valencia wurde um 24h auf Samstag, den 02.06. (17:20) verschoben. Darüber bin ich natürlich nicht sehr glücklich und würde gerne von meinen Fluggastrechten Gebrauch machen, was meiner laienhaften Ansicht nach durchaus Sinn macht.

Weitere Flugvorschläge kommen für mich nicht in Frage und ich bin sehr verärgert. Welche Möglichkeiten habe ich als Kunde nun? Steht mir eine Ausgleichszahlung auch dann zu, wenn ich den Flug wahrnehme? Welches Vorgehen würde für Sie Sinn machen?

Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen :)

B.K
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von (120 Punkte)
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Damit Sie von Ihren Fluggastrechten Gebrauch machen können, muss die Verlegung des Fluges vom 1.6. auf den 2.6. einer Annullierung im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung vorliegen.

Der Europäische Gerichtshof hat an dieser Stelle entschieden, das eine Annullierung immer dann vorläge, wenn der Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben werden muss. Auch die Verlegung des Fluges auf einen anderen Tag stellt laut dem EuGH eine Annullierung dar (vgl. Az. C-83/10 reise-recht-wiki.de).

Der BGH hat darüber hinaus entschieden, dass auch eine zeitliche Verlegung des Fluges nach hinten einer Nichtbeförderung gleichkomme und dem Kunden dann eine Ausgleichszahlung zusteht. (Az. X ZR 34/14).

Aufgrund dieser beiden Urteile denke ich, dass in Ihrem Fall tatsächlich eine Annullierung vorliegt und Sie einen Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Artikel 5 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 7 geltend machen können.

Die Höhe der Ausgleichszahlung  ergibt sich aus der Entfernung zwischen Abflugort und Zielort, in Ihrem Fall also Frankfurt und Valencia. Diese beträgt weniger als 1500km, sodass sich aus Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a) für Sie meiner Meinung nach eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250€ ergeben könnte.

Nun fragen Sie sich, ob Sie diese Ausgleichszahlung auch dann einfordern können, wenn Sie den Flug am 2.6. antreten. 

Dazu folgendes Urteil:

AG Hamburg, Urteil vom 26.4.2016, Az. 12 C 328/15

Antritt des verspäteten Fluges ist nicht maßgebend für das Entstehen des Anspruchs auf Ausgleichszahlung.

Ich denke das dieses Urteil auch dahin gehen ausgelegt werden kann, dass selbst wenn Sie den Flug antreten, Sie trotzdem einen Anspruch auf die Ausgleichszahlung gegen Ryanair geltend machen können. 

Für das weitere Vorgehen würde ich Ihnen das Hinzuziehen eines Anwalts raten, da ich mit meinen Ausführungen  hier lediglich meine persönliche Rechtsmeinung zu Ihrem Sachverhalt veräußern kann.

Beantwortet von (7,140 Punkte)
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Hallo lieber Fragensteller,

Ihr Flug für den 01.06 wurden auf den 02.06 verlegt. Dies ist für Sie natürlich sehr ärgerlich. Sie fragen sich welches Vorgehen nun am sinnvollsten wäre.

 Generell kann man wohl davon ausgehen, dass es sich bei der Verlegung des Fluges um einen ganzen Tag um eine Flugannullierung i.S.v. Art. 5 der europäischen Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 handelt. Daher kommt die Anwendung der Fluggastrechte vorerst auch tatsächlich in Betracht.

 EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (nachzulesen über die Google-Suche „C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Demnach müssen von einer Annullierung betroffene Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen verschiedene Leistungen angeboten, insbesondere die aus Art. 7 und 8.

 Zunächst zu dem Anspruch auf Ausgleichsleistungen gem. Art. 7 der Verordnung:

Den betroffenen Flugreisenden stehen Ausgleichszahlungen in folgender Höhe zu:

a)  250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger,

b)  400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,

c)  600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.

Zu beachten ist allerdings, dass in Art. 5 I c i) eine Ausnahme dahingehend normiert ist. Denn Diese Ausgleichszahlungen müssen nicht vom jeweiligen Luftfahrtunternehmen getragen werden, wenn die Fluggäste über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet wurden.

Da der betroffene Flug erst Anfang Juni stattfinden soll, ist diese Frist wohl gewahrt, weshalb einer solcher Anspruch wohl entfällt.

Allerdings könnten die Leistungen aus Art. 8 hier von größerer Bedeutung sein. Dieser ist auf eine Erstattung oder Umbuchung gerichtet. Demnach können Fluggäste wählen zwischen

a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit

— einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Sie haben also im Wesentlichen die Wahl, ob Sie eine anderweitige Beförderung von Ryanair verlangen oder ob Sie einfach die Kosten für die Flugtickets zurückverlangen und auf eigene Faust neue Flüge buchen.

Ich denke die letzte Version würde am meisten Sinn machen, wenn Ryanair ihnen keine gute Alternative anbieten kann. Allerdings sollten Sie eventuell eine fachmännische Beratung in Betracht ziehen. 

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