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Hallo Leute,

meinem Bekannten und mir ist eine absolute Frechheit passiert:

Wir hatten einen Flug von Berlin nach Tel Aviv mit einer Zwischenlandung in Riga gebucht. Unser Flug mit Air Baltic BT214 startete um 19:35 Uhr ab Berlin und die Landung in Riga erfolgte um 22:25 Uhr. Demnach sollte es um 23:40 Uhr in Riga, ebenfalls mit Air Baltic BT771 weitergehen und angekommen wären wir um 3:50 Uhr in Tel Aviv. Doch leider haben wir unseren Anschlussflug verpasst.

Da mein Freund und ich zu früh am Flughafen ankamen, hatten wir uns in eine Bar gesetzt und vielleicht 2, mein Freund 3 Bier und 2 Schnäpse getrunken. Ich hatte ihn zwar abhalten wollen die beiden Kurzen noch zu trinken, aber er meinte, dass er sie gut vertragen würde. Als unser Flug endlich aufgerufen wurde, betrat mein Bekannter das Flugzeug doch schon stark alkoholisiert. Da der Flug sehr unruhig verlief und mein Bekannter unter Flugangst litt, orderte er im Flieger weiter Alkohol, bis der Flugbegleiter von einer Minute auf die andere der Meinung war, dass er genug hatte und verweigerte ihm weiteren Alkohol zu kaufen.

Da es meinem Freund sehr schlecht ging und Ablenkung brauchte, suchte er in der Tasche nach den zuvor gekauften Schokolinsen. Er setzte die ganze Tüte am Mund an und wollte gerade alle hineinschütten, als ein Flugbegleiter kam und ihn daran zu hindern versuchte. Er meinte, dass selbst mitgebrachte Vodka-Flaschen bzw. alkoholische Getränke nicht zum Verzehr erlaubt seien. So entstand leider ein Gerangel und es kam sogar zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Alles nur wegen einer Alkoholfahne, die mein Bekannter leider während des Einsteigens hatte. Vodka hin oder her, Fakt war, dass der Flugkommandant die Polizei verständigt hatte und als wir in Riga ankamen, musste mein Bekannter das Flugzeug in Begleitung der Polizei verlassen.

Das alles war unheimlich peinlich und ich weiß auch nicht genau, ob er wirklich Schokolinsen essen oder vielleicht doch den Vodka trinken wollte. Den hatte er ebenfalls zuvor mit den Schokolinsen gekauft. So genau konnte ich das alles nicht sehen, weil ich eine Reihe schräg hinter ihm saß. Hören konnte ich perfekt, was vor sich ging und ich wusste, dass er Schokolinsen und Vodka gekauft hatte.

Er wurde nicht gerade sanft aus dem Flugzeug geschoben und ich konnte hören, dass er des Öfteren „Au“ gerufen hatte. Er wurde 24 Stunden lang in Gewahrsam genommen und verpasste dadurch den Anschlussflug.

Jetzt würden wir gerne wissen, ob er Anspruch auf Ausgleichszahlung und Schmerzensgeld hat, da er (nach seiner Aussage) nicht zur Vodka-Flasche, sondern zu den Schokolinsen gegriffen hat.

Gefragt in Rechtsberatung von
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Guten Tag,

Sie schildern einen Sachverhalt, wo doch ein etwas stärker alkoholisierter Passagier einen Flug antrat und dann in einer Auseinandersetzung mit dem Boardpersonal geriet. Er wurde daraufhin in polizeiliches Gewahrsam genommen und hat somit seinen Anschlussflug nach Tel Aviv verpasst. Da es sich dabei um einen bekannten von Ihnen handelt, stellt sich nun die Frage, ob eventuell ein Schadensersatzanspruch gegen die Fluggesellschaft vorliegt.

Ich denke hierhin könnte eine Nichtbeförderung gesehen werden, so dass eventuell eine Anspruch auf Ausgleichsleistungen aus der europäischen Fluggastrechteverordnung in Betracht kommen könnte. Dies ergibt sich aus Art. 4 III der VO: „Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen diesen unverzüglich die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 (...)“.

Eine Verweigerung der Weiterbeförderung kann wohl eindeutig angenommen werden. Allerdings kann sich eine Airline von der Zahlungspflicht befreien, wenn „vertretbare Gründe“ vorlagen. Dies ist dann der Fall, wenn die Gründe für die Nichtbeförderung in der Person des Flugreisenden zu finden sind. Solche Gründe sind vor allem diejenigen, die den Luftverkehr oder andere Passagiere in ihrer Sicherheit gefährden oder anderweitige vertragliche Belange berühren. Ein aggressives Verhalten resultierend aus starkem Alkoholkonsum kann eine solche Gefährdung wohl durchaus darstellen. Dahingehend haben der Kapitän und die Besatzung schon einen gewissen Handlungsspielraum.

OLG Frankfurt, Urt. v. 22.12.2010, Az.: 13 U 231/09 (bei Google zu finden unter: „reise-recht-wiki 13 U 231/09“)

Ein Flugkapitän ist berechtigt, Passagiere aus dem Flugzeug zu weisen und deren Beförderung abzulehnen, wenn diese sich weigern, seinen Anordnungen Folge zu leisten. Die Fluggäste hätten das Flugzeug verlassen können und dürfen nicht die flugwilligen anderen Gäste blockieren.

AG Berlin-Wedding, Urt. v. 08.09.2014, Az.: 84 S 105/13 (bei Google zu finden unter: „reise-recht-wiki 84 S 105/13“)

Hat ein stark alkoholisierte Flugreisender eine Auseinandersetzung mit dem Bordpersonal, so kann ein Flugkommandant an Bord der Maschine die Befugnis, auf Verdacht, sicherheitsrechtliche Maßnahmen zu treffen und diesen in Gewahrsam zu nehmen. Ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen und Schmerzensgeld bestehe nicht.

Wie Sie sehen können auch schon bei dem Verdacht bestimmte Maßnahmen eingeleitet werden, insofern steht es wohl dahin, ob ihr Bekannter zur Wodkaflasche oder den Süßigkeiten greifen wollte, wenn er bereits davor nicht korrekt verhalten hat.

Dies ist zumindest meine Ansicht. Wenn Sie eine rechtliche Beratung wünschen, müssen Sie sich allerdings an einen Fachanwalt wenden.

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