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Hallo!

Ich wollte euch mal meinen Fall vortragen:

Ich sollte gestern 29.4.14 von Sao Paulo nach Receife und dann von dort mit Condor nach Frankfurt gebracht werden. Ich checkte in Sao Paulo ein und saß im Flieger. Die Crew musste eine Dame wieder von Bord bringen da Sie im falschen Flieger war und auch ihr Gepäck wieder entladen. Nach einer Stunde ging es nach Receife. Ich rannte zum Schalter von Condor doch die wollten mich nicht mehr einchecken da es zu knapp war. Ich sprach mit GOL, der Airline die mich nach Recife brachten. Nach 1,5 Std warten rannten Sie mit mir zum Gate und schickten mich zurück nach Sao Paulo, weil ich da angeblich bessere Chancen auf einen Flug nach Deutschland habe. Zurück in Sao Paulo habe ich 2 Stunden mit der Airline gesprochen. Nach hitziger Diskussion war das Ergebnis ein schlag ins Gesicht...GOL kann mir nicht helfen, weder Geld noch Ersatz noch Lößungen...Nun sitze ich im Hotel und muss einen Flug in die Heimat buchen. Ich möchte das aber nicht auf mir sitzen lassen.
Gefragt in Rechtsberatung von
+18 Punkte

12 Antworten

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Bei welcher Fluggesellschaft hast Du denn das Ticket gebucht? Condor? Gol? Air France?

Da hast Du wohl mit einigen Tröten von Gol gesprochen. Die schicken dich echt von Recife zurück nach Sao Paolo? Verrückt! 

Da wirst Du wohl nen guten Anwalt brauchen.

Ich schätze mal, die Anwälte, die du fragst, werden wohl alle gerade zufällig keine Zeit haben cool

Beantwortet von (8,450 Punkte)
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STOP !

Leute, hier wird gepostet was das Zeug hält. Aber kaum einer sagt klar, was Sache ist. Ich hatte mit meinen Kollegen eine Reise mit TUI gebucht. Am Flughafen sagte uns TUIfly dann plötzlich, dass der Flug auf spätabends verschoben wäre. Sonst nichts. 

NATÜRLICH waren wir uns auch unsicher, ob wir die Entschädigung wegen der Flugverspätung fordern durften, da das bei uns zusammen immerhin 10800 € ausmachte und ein Vielfaches des Reisepreises war, den wir überhaupt bezahlt hatten. Aber genau das ist schon der ERSTE FEHLER aller Passagiere: Selbstzweifel.

Wer sich nicht erhobenen Hauptes und selbstsicher an die Fluggesellschaft wendet, hat schon verloren. Der kleinste Zweifel wird von den Fluggesellschaften ausgeschlachtet. Ich denke, dass unser Fehlöer war, dass wir in unseren Briefen zu nett waren. Wir hätten es machen sollen wie einige hier im Forum: SOFORT KNALLHART eine Frist setzen und danach zum Anwalt. Wir waren leider etwas zu zaghaft und haben immer wieder selbst versucht, TUIfly zu überzeugen. Hat nichts gebracht.

Ich kann euch aus Erfahrung sagen, dass nur konsequentes Handeln hilft:

1. Brief mit Forderung und sofort auch einer kurzen FRIST an Fluggesellschaft PER EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN schicken. Sagen, dass nach Ablauf der Frist sofort ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird.

2. Ist die Frist abgelaufen, einen Rechtsanwalt einschalten. Sonst kommt eh nichts.

Und bei uns war es echt GENAUSO wie viele hier posten. Erst nachdem wir eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet hatten, hat die TUIfly reagiert. Dann aber (zu unserer großen Überraschung und Freude cheeky gleich mit einem Scheck über 10 Tausend euro).

Leider posten hier alle meistens, wenn es schon zu spät ist. Also, für die die wissen wollen, wie man an die Entschädigung gelangt, hier nochmal das Ergebnis

yescool

 

Beantwortet von (6,920 Punkte)
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Was tun, wenn die Fluggesellschaft nichts tut?

KLAGEN cool

Beantwortet von (6,030 Punkte)
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Ja wer kennt sich schon in den Einzelheiten der Gesetze aus!? Dafür gibt es ja Rechtsanwälte. Und die Fluggesellschaften versuchen natürlich immer, es so kompliziert wie möglich zu gestalten, dann blickt niemand mehr durch. 

Einziges Ziel der Fluggesellschaft: Flugpassagiere sollen den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen!

Dabei kann man es auch klar und deutlich sagen:

1. Es gibt Gesetze. In denen steht klar drin, dass Fluggesellschaften ihren Flugpassagieren 250, 400 bzw. 600 € pro Person zahlen müssen, wenn sie eine Flugverspätung von 3 Stunden haben.

2. Wenn sich die Fluggesellschaft weigert, muss eben ein Gericht entscheiden. Dass ist völlig normal in einer Demokratie. Und das Schöne: Wenn die Fluggesellschaft den Gerichtsprozess verliert, muss sie auch noch alle Kosten übernehmen.

Das hat z.B. das AG Köln gegen Lufthansa in einem von tausend Urteilen entschieden.

3. OK, die Fluggesellschaften wollen nicht zahlen, müssen nach Gesetz aber zahlen. Also versuchen die Fluggesellschaften, ihre Kunden ein bisschen einzuschüchtern und hinters Licht zu führen. Daher kann man echt allen Flugpassagieren nur raten: Lasst euch nicht irritieren. Lest euch die Berichte anderer durch, die erfolgreich gegen die Fluggesellschaften vorgegangen sind.

4. Irgendwann werden die Fluggesellschaften schon lernen, dass man sich nicht einfach über bestehende Gesetze hinwegsetzen darf und Fluggastrechte einfach ignoriert.

 
Beantwortet von (5,420 Punkte)
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Wenn die Fluggesellschaften ihre Kunden nach Schema F abspeisen, sollten die Kunden gegen die Fluggesellschaften eben nach Schema "E" (Erfolg) vorgehen:

1. Ein einziges Schreiben mit Kontonummer und Entschädigung an die Fluggesellschaft. Zahlungsfrist 1 Woche.

2. Zahlt die Fluggesellschaft nicht, alle Unterlagen an eine Fachkanzlei übergeben und Auftrag an die Anwälte alles gegen Fluggesellschaft rauszuholen.

3. Zahlt die Fluggesellschaft dann immer noch nicht, sofort mit den Anwälten vor Gericht.

Spätestens dann werden die zahlen.
Beantwortet von (4,910 Punkte)
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@BanksyDANKE für deinen tip. habe vor 6 wochen bei der kanzlei angerufen und die sache mit rechtsanwalt Bartholl persönlich besprochen. Herr Bartholl war wirklich sehr nett und man merkte sofort, dass der sich richtig auskennt. Der kannte sogar die Namen der Mitarbeiter bei der Fluggesellschaft ohne dass ich was gesagt hätte. Ein Unterschied wie tag und nacht zu meinem vorigen anwalt.

unser fall ist ja wegen der vielen leute und der Umbuchung am Zwischenstop nicht ganz einfach. daher hätten wir am besten sofort zu einer Fachkanzlei gehen sollen. Aber wie es so ist: man guckt erstmal, wer am einfachsten und billigsten einem helfen kann. GROSSER FEHLER. Weiß ich jetzt auch. Nächstes Mal gehe ich sofort zu einem Fachanwalt. 

UPDATE: Jetzt haben wir unsere Entschädigung bekommen. Banksy, du müsstest eigentlich eine Provision für die vermittlung der kanzlei erhalten. TOP!

Ich kann für alle Teilnehmer der Reisegruppe sprechen: Wir empfehlen die Fachkanzlei Bartholl BLS aus Berlin (etwas schwer zu finden, am besten nach rechtsanwalt jan bartholl suchen). In unserem Fall hat alles reibungslos geklappt und wir sind glücklich über unsere 6800 euronen cheeky

 

Beantwortet von (9,170 Punkte)
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Rechtsgrundlage

Bei dem Flugbeförderungsvertrag handelt es sich um ein Fixgeschäft. Einerseits verpflichtet sich der Passagier zur Kaufpreiszahlung. Gleichzeitig verspricht die Fluggesellschaft, ihre Gäste von dem einen festgelegten Ort an den anderen zu bringen, und das wenn möglich auch noch in dem vereinbarten Zeitraum. Dass dies nicht immer klappt ist jedem klar, der schon öfters geflogen ist. Wenn also die Fluggesellschaft ihrer vertraglichen Pflicht nicht nachkommt, so wird sie zur Rechenschaft gezogen und es entstehen mehrere Ansprüche des Betroffenen gegen die Fluggesellschaft, zum Zwecke der Schadensbegrenzung und -regulierung. Auf keinen Fall darf die Fluggesellschaft den Reisenden in seiner Lage, die letztendlich ja auch der Luftfrachtführer zu verantworten hat, allein lassen. Der Betroffene hat demnach Ansprüche infolge einer Flugverspätung, bzw. Ansprüche infolge einer Flugannullierung.

Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Ansprüche des Betroffenen

Die Fluggastrechte werden von mehreren Gesetzen/ Übereinkommen geregelt. Für die Ansprüche des Reisenden, der seinen Flug mit einem europäischen Flugunternehmen, oder innerhalb der EU antritt, ist die VO (EG) Nr. 261/2004 besonders relevant.

Auch wenn ursprünglich nur eine Flugverspätung vorlag, so kann man bei einer Beförderungsverweigerung des Luftfrachtführers mit der Begründung, dass der Passagier sich zu spät am Schalter meldete, wenn dieser Umstand gleichzeitig nur auf eine vom Luftfrachtführer selbst verschuldete Verspätung zurückzuführen ist, eine Nichtbeförderung bejahen (vgl. Entscheidung des AG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.12.2011, Az. 29 C 655/12 (11) – mittels google leicht zu finden unter „29 C 655/12 (11) Reise-Recht-Wiki“ erscheint dann gleich als oben in der Ergebnisliste)

Bei einer Nichtbeförderung nach Art. 4 der Verordnung hat der Reisende folgende Möglichkeiten:

1. Anspruch auf Betreuungsleistungen - abhängig von der Wartezeit (Mahlzeiten, Hotelunterbringung, Beförderung zum Hotel, kostenlose Telefonnutzung, etc.)

zusätzlich

2. Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 € und 600 € - abhängig von der Flugentfernung (die Ausgleichszahlung kann gekürzt werden, wenn die Fluggesellschaft einen zeitnahen Alternativflug anbietet)

zusätzlich

3. Wahlweise      (a) Anspruch auf Flugpreiserstattung und Rückflug zum ersten Abflugort

(b) anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder auf Wunsch des Passagiers hin zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Ein kleiner Ausblick: Was, wenn nur eine kleine Verspätung dazu führte, dass der Flug verpasst wurde und es dadurch zu einer größeren Verspätung kam?

Relevant ist nicht der Umfang des Ereignisses, welches letztendlich infolge mehrerer ungünstiger Umstände zu der Verspätung führte, sondern wann genau der Passagier den letzten Zielflughafen erreicht. D. h. ist die Ankunft in Frankfurt um 0.00 Uhr geplant, und landet der Ersatzflieger erst um 12.00 Uhr, dann hat der Reisende eine Verspätung von 12 Stunden und die aus dieser Verspätung resultierenden Rechte, auch wenn der erste Zubringerflug nur eine Verspätung von 2 Stunden hatte und der Betroffene auf den nächstmöglichen Flug warten musste.

So auch AG Rüsselsheim, Urteil vom 20.11.2012, Az. 3 C 1226/12 (32)

 

Darf das Flugunternehmen seine Vormachtstellung ausnutzen?

Bei den ganzen Regelungen blickt doch keiner mehr durch! Stimmt – aber eben daher ist das Luftfahrtunternehmen nach Art. 14 VO (EG) Nr. 261/2004 verpflichtet, den Reisenden in gewisser Weise über seine Rechte aufzuklären, und ihn bei der Geltendmachung seiner Ansprüche zu unterstützen.

Zuerst einmal muss das Flugunternehmen für einen deutlich sichtbaren Hinweis sorgen, dass der Fluggast bei Beförderungsunregelmäßigkeiten am Abfertigungsschalter Rechtsauskunft verlangen kann. Darüber hinaus müssen bei einer Annullierung/ Beförderungsverweigerung/ Verspätung allen Passagieren schriftliche Hinweise mit den Regeln zu Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen, sowie die entsprechenden Kontaktformulare ausgehändigt werden.

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Dann lass es nicht auf dir sitzen und klage. Wo ist das Problem?
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Wie schaffen die Fluggesellschaften es, sich vor Abertausenden von gesetzlich festgeschriebenen Entschädigungszahlungen zu drücken?

Die Antwort ist ganz einfach: Der Mensch ist fehlbar. Der Mensch handelt irrational. Der Mensch ist risikoscheu.

Letzteres ist der Anfang des Übels. Jeder Mensch ist (mehr oder minder) risikoscheu. Wir sind von Natur aus so angelegt, nicht jedes Risiko blind einzugehen. Das ist in vielen Situationen im Leben hilfreich. Es erschwert aber gleichzeitig vieles im Leben. Vor allem werden wir - je risikoscheuer, gehemmter und vorsichtiger wir uns verhalten - ausrechenbar. Das können sich Gegner, die uns durchschauen zunutze machen.

Psychologen kennen den "negativen unmittelbaren Effekt" und entsprechend den "langfristig positiven Effekt" oder um es plump auszudrücken, die wenig ausgebildete Fähigkeit des Menschen, zwei Schritte vorauszudenken und vor allem dann auch dementsprechend zu handeln

Nehmen Sie an, Sie haben eine Fluggesellschaft. Sie verstoßen munter tagtäglich gegen europäisches Recht, weil sie eine komplette Flugzeugladung total verspätet zum nächsten Flughafen fliegen. Nach Gesetz steht allen (sagen wir) 250 Passagieren eine Entschädigung wegen der Flugverspätung von 600 Euro zu. Jetzt weiß schon einmal ein Großteil der Passagiere (sagen wir 150) nichts von ihren gesetzlichen Ansprüchen. Als Betreiber der Fluggesellschaft klären Sie ihre Passagiere natürlich auch nicht auf (auch wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, das übersehen sie einfach mal geflissentlich). Selbstverschuldete Dummheit. Sie wissen als Flugunternehmer, dass Menschen träge, faul und pomadig sind. Daher werden sich schon mal von den restlichen 100 Passagieren nur 40 aufraffen, ihre Ansprüche überhaupt zu Papier zu bringen und ihnen zuzusenden. Von den restlichen 40 Flugpassagieren geben 30 auf, weil sie - geschickt wie Sie sind - diese einfach auflaufen lassen. Was machen Sie? Gar nichts. Einfach nichts. Rühren Sie sich einfach nicht. Denn dann müssen die unwissenden, trägen und risikoscheuen Passagiere ja aktiv werden, wozu diese eh nicht fähig sind. Den kleinen Rest der verbliebenen 10 Passagiere fertigen Sie mit einem Textbausteinantwortschreiben ab (möglichst viel schwieriges Juristendeutsch benutzen, das beeindruckt und ist trotzdem nichtssagend). Davon lassen sich mindestens 8 abschrecken.

Den übrigen 2 verwegenen, tapfer um ihre Rechte kämpfenden Don Quijotes bieten sie - natürlich aus reiner Barmherzigkeit und Kulanz und großzügigster Großzügigkeit - einen Vergleich über 250 Euro Fluggustchein an. Als Fluggesellschaft hätten sie nach Gesetz eigentlich 250 x 600 euro, also 150.000,00 EUR !!!!!!!!!! zahlen müssen. Aber ihre Kenntnis über die berechenbare Unvernunft und Irrationalität des trägen Verbrauchers ohne Willenskraft haben ihre gesetzliche Schuld auf läppische 250 EUR Fluggutschein zusammenpuffen lassen. Wunder? Zauber? Nö, ganz einfach Wissen über die Dummheit der Gesellschaft.

Ich schätze, so oder so ähnlich laufen Vorstandsitzungen von großen Fluggesellschaften ab. Die kriegen sich vor lauter Lachen wahrscheinlich gar nicht mehr ein über die ach so verbraucherfreundlichen Europagesetze zu Fluggastrechten.

Wenn ich hier im Forum schon die Fragen der niedlichen völlig verschüchterten Leute lese: Darf ich wirklich von der Fluggesellschaft mehrere Hundert Euro fordern? Die Fluggesellschaft hat meinen Koffer geschrottet - müssen die das wirklich bezahlen? Die Fluggesellschaft hat uns tagelang sitzen lassen und sich nicht gerührt - darf ich von denen jetzt meine erhöhten Parkkosten über 6,50 EUR fordern?

blushsurprise Es ist echt unfassbar. Es ist ein Paradies für Fluggesellschaften. So muss sich ein Airline Manager seine Traumkunden vorstellen: hörig im vorauseilendem Gehorsam untergeben.

OK, den wenigen aufrechten Mitstreitern, die den Airlines Paroli geben, zolle ich natürlich RESPEKT yeslaugh

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Als Flugpassagier ist man der Spielball der Fluggesellschaften. Die machen mit uns Reisenden, was sie wollen. Auf unserem Flug nach Griechenland war es einfach unsäglich, wie mit den Menschen (ja, liebe Fluggesellschaften, noch einmal zum Mitschreiben. wir sind Menschen) umgegangen wurde. Ältere Senioren wurden stundenlang einfach stehen gelassen. Familien mit Kleinkindern haben die nicht die Bohne interessiert.

Wenn das Gesetz eindeutig 400 Euro für solche Verspätungen zuspricht, aus welchem Grund sollte ich dann bei so einem Verhalten der Fluggesellschaft auf diese gesetzliche Entschädigung verzichten? Bitte, liebe Condor, nenn mir einen, nur einen guten Grund, weshalb ich auf die Flugentschädigung verzichten sollte??

Genau! Es gibt keinen. Und daher werde ich diese Entschädigung aus dem Gesetz bis zum bitteren Ende verfolgen. Koste es was es wolle. So lasse ich mich nicht entmenschlichen. Und wenn ich es nur für die armen Mitreisenden tue, die sich von der Fluggesellschaft abschrecken und einlullen lassen. Die armen werden wahrscheinlich von ihrem gesetzlichen Anspruch gar nichts wissen. Und dann glaubt die Condor Flugdienst GmbH auch noch, mich damit abhalten zu können, weil angeblich aus deren Verkehrsleitzentrale verlautete, dass ein unerwartet aufgetretener Flugsicherheitsmangel zu der Flugverspätung geführt haben soll.

Ihr haltet mich für sehr einfältig. Gut, bitte schön. Dann habt ihr eure Rechnung nur ohne mein Beharrungsvermögen gemacht. Vielleicht bin ich in euren Augen dumm. Einfältig. Leicht abzuspeisen. Vielleicht. Aber ich bin ganz sicher zäh und unnachgiebig. 

Wir werden sehen, wer am Ende Recht behält.

Die Post von meinem Anwalt ist unterwegs.

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