Hallo,
da Sie eine Panikattacke vor dem betreten des Flughafens erlitten und somit Ihre Flüge stornieren mussten, verlangten Sie von der Reiserücktrittsversicherung die Übernahme sämtlicher Stornokosten. Sie legten sogar ein ärztliches Attest vor. Die Versicherung lehnte Ihre Bitte jedoch mit der Begründung ab, dass bei psychischen Erkrankungen stets ein Expertenbefund vorgelegt werden müsse, um einen Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die Versicherung haben zu können. Sie fragen sich jetzt, ob diese Aussage der Versicherung der Wahrheit entspricht.
Als ich mir den von Ihnen geschilderten Sachverhalt so angeschaut habe, musste ich an ein Urteil denken, dass ich zu einer ähnlichen Situation mal gelesen hatte, nämlich dieses Urteil:
LG München, Urteil vom 13.11.2006, Az. 13 S 5055/06 (bei Google einfach eingeben: "13 S 5055/06 reise-recht-wiki.de")
Auch hier musste der Kläger die Flüge stornieren, da er vor dem Abflug des Flugzeugs einer Panikattacke unterlag. Die Versicherung weigerte sich die Stornokosten zu übernehmen, da der Kläger nur das Attest eines Allgemeinmediziners vorlegte und kein spezielles Gutachten eines Facharztes für Psychiatrie. Die Klage wurde vom LG München zurückgewiesen.
Das Gericht führte an, dass psychische Erkrankungen wesentlich schwerer zu beurteilen seien. Daher wäre es von der Versicherung korrekt, wenn sie die Diagnose einer Panikattacke von einem Facharzt für Psychiatrie verlangt.
Aufgrund der Ähnlichkeit zu Ihrer Situation, denke ich das Sie leider schlechte Chancen haben, die Übernahme der Stornokosten von der Versicherung zu verlangen, da diese tatsächlich dazu berechtigt ist ein spezielles Gutachten von einem Facharzt für Psychiatrie einzufordern.
Ich kann in diesem Beitrag jedoch nur meine Rechtsmeinung wiedergeben. Manchmal lohnt es sich daher unabhängig hiervon noch einen Fachanwalt um Rat zu bitten.