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Schönen guten Tag euch allen, ich frage mich,
ob ich Stornierungskosten von meiner Reiserücktrittsversicherung zurcükverlangen kann.
Denn ich habe das Problem, dass ich extreme Flugangst habe.
Ich bin auch schon mehrmals geflogen, es ist aber immer wieder eine große Überwindung für mich in ein Flugzeug zu steigen.
Dadurch möchte ich gegen die Angst ankämpfen. Leider bin ich nicht immer stark und kann manchmal den Flug dann doch nicht wahrnehmen. Ich wollte mit meiner Frau nach Frankreich fliegen. Wir wollten nur übers Wochenende da bleiben. Wir hätten auch fahren können, aber ich entschied mich bewusst dazu, mit dem Flugzeug zu fliegen.

Am Tag unserer Abreise hat es stark geregnet und es schien mir, als würde ein starkes Gewitter heranziehen.

Als wir uns dem Flughafen immer mehr näherten, wurde es in mir immer unruhiger und unwohler. Und dann, vor dem Flughafengebäude angekommen, konnte ich meine Beine nicht mehr bewegen. Mir schossen zig Gedanken durch den Kopf...hauptsächlich irgendwelche Flugabstürze. Der Regen schien auch nicht aufzuhören, stattdessen wurde es immer schlimmer und viel windiger. Meine Frau versuchte mich zu beruhigen und redete auf mich ein, dass ich das schaffen kann, dass ich mir keine Sorgen machen brauche, dass das Fliegen eines der sichersten Transportmittel sei und und und... doch das alles half einfach nichts! Als meine Frau erkannte, dass ich mich nicht mehr aus dem Auto Richtung Flieger begeben würde, stornierte sie unsere Flüge; das Flugzeug hob ohne uns Richtung Frankreich ab. Ich brauchte noch eine lange Weile, bis ich mich tatsächlich wieder rühren konnte. Solange musste meine Frau leider mit mir im Auto ausharren und zusehen, wie unser Flugzeug abhob. Mir tat es vor allem für sie leid.

Naja, zu Hause angekommen konnte ich mich endlich wieder vollständig beruhigen, auch wenn innerlich die Panikattacke noch anwesend war. Wir hatten eine Reiserücktrittsversicherung vorher abgeschlossen. Da uns bewusst war, dass diese nicht einfach so die Stornierungskosten übernehmen würden, wenn ich denen erzähle, dass ich eine Panikattacke hatte, ging ich drei Tage nach dem Geschehen zum Allgemeinmediziner und holte mir ein entsprechendes Attest. Dieses gab ich dann der Versicherung. Überraschender Weise erhielten wir eine negative Nachricht; die Stornierungskosten werden von ihnen nicht übernommen. Sie berufen sich auf eine Klausel aus dem Reiserücktrittsvertrag in der stand, dass bei psychischen Erkrankungen stets ein Expertenbefund vorgelegt werden muss, um einen Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die Versicherung haben zu können. Ein einfacher ärztlicher Attest -wie ich ihn vorgelegt habe- reiche nicht aus.


Müsste ich wegen Flugangst und der daraus resultierenden Panikattacke tatsächlich zum Psychiater, damit dieser mir ein Gutachten für die Versicherung ausstellt ? Irgendwie kann ich nicht glauben, dass ein ärztlicher Attest nicht ausreichen soll! Diese Klausel kann doch nicht rechtens sein oder was meint ihr?

Ich bin nicht psychisch krank und sehe deshalb nicht ein, wieso ich dem Psychiater einen Besuch abstatten sollte!

 

Gefragt in Rechtsanwälte für Fluggastrechte von
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2 Antworten

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Hallo,

da Sie eine Panikattacke vor dem betreten des Flughafens erlitten und somit Ihre Flüge stornieren mussten, verlangten Sie von der Reiserücktrittsversicherung die Übernahme sämtlicher Stornokosten. Sie legten sogar ein ärztliches Attest vor. Die Versicherung lehnte Ihre Bitte jedoch mit der Begründung ab, dass bei psychischen Erkrankungen stets ein Expertenbefund vorgelegt werden müsse, um einen Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die Versicherung haben zu können. Sie fragen sich jetzt, ob diese Aussage der Versicherung der Wahrheit entspricht. 

Als ich mir den von Ihnen geschilderten Sachverhalt so angeschaut habe, musste ich an ein Urteil denken, dass ich zu einer ähnlichen Situation mal gelesen hatte, nämlich dieses Urteil:

LG München, Urteil vom 13.11.2006, Az. 13 S 5055/06 (bei Google einfach eingeben: "13 S 5055/06 reise-recht-wiki.de") 

Auch hier musste der Kläger die Flüge stornieren, da er vor dem Abflug des Flugzeugs einer Panikattacke unterlag. Die Versicherung weigerte sich die Stornokosten zu übernehmen, da der Kläger nur das Attest eines Allgemeinmediziners vorlegte und kein spezielles Gutachten eines Facharztes für Psychiatrie. Die Klage wurde vom LG München zurückgewiesen.

Das Gericht führte an, dass psychische Erkrankungen wesentlich schwerer zu beurteilen seien. Daher wäre es von der Versicherung korrekt, wenn sie die Diagnose einer Panikattacke von einem Facharzt für Psychiatrie verlangt. 

Aufgrund der Ähnlichkeit zu Ihrer Situation, denke ich das Sie leider schlechte Chancen haben, die Übernahme der Stornokosten von der Versicherung zu verlangen, da diese tatsächlich dazu berechtigt ist ein spezielles Gutachten von einem Facharzt für Psychiatrie einzufordern.

Ich kann in diesem Beitrag jedoch nur meine Rechtsmeinung wiedergeben. Manchmal lohnt es sich daher unabhängig hiervon noch einen Fachanwalt um Rat zu bitten.

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Sie haben einen Flug nach Frankreich inklusive einer Reiserücktrittsversicherung gebucht. Aufgrund Ihrer Flugangst konnten Sie den Flug jedoch nicht wahrnehmen und haben die Flugkosten zurückverlangt. 

Die Reiserücktrittsversicherung  weigert sich jedoch nun, Ihnen die Kosten zu erstatten, da Sie nur ein Attest von Ihrem Hausarzt vorgelegt haben. Die Versicherung hat sich in Ihren AGBs aber vorbehalten, nur Atteste eines Psychologen zu akzeptieren. Entscheidend ist also, ob eine solche Klausel zulässig ist. 

Dazu hat das AG München folgendes entschieden:

Amtsgericht München, Urteil vom 08.02.2006 - 231 C 35774/05 -

Sachverhalt: Der Kläger buchte für sich und seine Familie eine Reise in die USA. Bei der Beklagten schloss der Kläger eine Reiserücktrittsversicherung ab. Nach den dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen waren psychiatrische Erkrankungen durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachzuweisen.

Entscheidung: Psychiatrische Erkrankung muss durch Facharzt attestiert werden und die Versicherung darf Diagnose eines Psychiaters verlangen

Demnach darf eine Versicherung tatsächlich das Vorliegen eines Attest durch einen Facharzt für Psychiatrie fordern. Meines Erachtens haben Sie demnach wahrscheinlich leider keinen Anspruch auf die Erstattung der Kosten.

Da Ihr Sachverhalt jedoch relativ komplex ist, könnte es sinnvoll und hilfreich sein, einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen. 

Um einen passenden Fachanwalt zu finden, könnten Ihnen folgender Post behilflich sein: Ist ein Fachanwalt für Flugrecht teurer als ein normaler Rechtsanwalt?

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