Sie wollten einen Flug von Russland nach Hause wahrnehmen. Dieser wurde jedoch annulliert und Sie konnten erst 7 Stunden später fliegen.
Dadurch kommen Ihnen Ansprüche aus der Europäischen Fluggastrechte Verordnung in Betracht. Siehe dafür folgendes Urteil:
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (Das Urteil lässt sich im Volltext im Internet finden. Dazu einfach bei Google "Az.: C-83/10 reise-recht-wiki" eingeben)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
Demnach haben Sie einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus der Europäischen Fluggastrechte Verordnung gegen die Fluggesellschaft.
Die Höhe der Ausgleichsazhlungen bemisst sich nach der Entfernung und ergibt sich aus Artikel 7 der VO Nr. 261/2004.
- Bei einer Strecke von bis zu 1500km und einer Verspätung ab 2 Stunden: 250€
- Bei einer Strecke von 1500km bis 3500km und einer Verspätung ab 3 Stunden: 400€
- Bei einer Strecke von 3500km oder mehr und einer Verspätung ab 4 Stunden: 600€
Diese hat die Fluggesellschaft Ihnen nun auch erstattet. Nun fragen Sie sich jedoch, wer die Anwaltskosten tragen muss, da die Fluggesellschaft Sie nicht über die Verordnung und Ihre Ansprüche informiert hat. Dazu hat das AG Hannover folgendes entschieden:
AG Hannover, Urt. v. 31.07.2012, Az: 517 C 13641/11 (Sie können dieses Urteil im Volltext bei Google finden. Dazu einfach: "Az: 517 C 13641/11 reise-recht-wiki" eingeben)
Luftfahrtunternehmen sind gemäß Artikel 14 der Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 dazu verpflichtet, den Fluggast über seine Ansprüche auf Ausgleichzahlungen im Falle einer Flugannullierung, Nichtbeförderung oder erheblicher Flugverspätung aufzuklären.
Zwei Fluggäste verklagen eine Airline, weil diese den von den Klägern gebuchten Flug erst mit 8-stündiger Verspätung ausführte. Da das Luftfahrtunternehmen es verseumte, die Fluggäste über deren Ausgleichsanspruch bei Flugverspätungen zu informieren, nahmen sie sich einen Anwalt, dessen Kosten sie nun ebenfalls ersetzt verlangen.
Das Amtsgericht Hannover hat die Ansprüche der Kläger bestätigt. Jedes Luftfahrtunternehmen habe die Pflicht, seine Kunden über etwaige Ersatzansprüche zu informieren.
Wie das AG Hannover entschieden hat, haben Sie neben dem Anspruch auf Ausgleichszahlungen auch einen Anspruch auf die Anwaltskosten.
Für weitere Informationen könnte sich das konsultieren eines Anwalts sicherlich lohnen, da ich in diesem Beitrag nur meine Rechtsmeinung zu deinem Fall abgegeben kann.