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Hey Vatreni,

anscheinend kam es zu einer Verlegung deines Fluges um einen kompletten Tag nach hinten. 

Nun fragst du dich, ob du die Flugkosten zurückerstattet bekommst und ob die Hotelkosten übernommen werden bzw. ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht, wenn die Reise nicht angetreten wird. Du bist auf jeden Fall nicht der erste Mensch, dem sowas passiert. Beispielsweise wurde in diesem Beitrag schon darüber diskutiert, wie sich eine Vorverlegung nach vorne rechtlich auswirkt. Hier der Link zu dem Beitrag:

http://flugrechte.eu/12613/eurowings-flugänderung-flugvorverlegung-eurowings-extrakosten

Anspruch auf Erstattung

Zunächst müsste überprüft werden, was die Verschiebung um einen Tag überhaupt darstellt. In Fällen der Verschiebung von Flügen, könnte eventuell die Europäische Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 greifen. Diese VO regelt die Ansprüche von Fluggästen, die von einer Annullierung oder großen Verspätung betroffen waren. Hier könnte dieses Urteil aufschlussreich sein:

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (nachzulesen über die Google-Suche „C-83/10 reise-recht-wiki“)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.


Vorliegend wurde dein Flug um einen Tag nach hinten verschoben. Dies lässt viel für eine Annullierung sprechen. Eine Art Entschädigung kommt möglicherweise aus Art. 7 der Verordnung in Frage. Wie hoch diese ausfallen können, ist an Hand der jeweiligen Distanz der Orte zu bemessen. 

  • Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro bei einer Strecke von weniger als 1.500 Kilometern
  • Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro bei einer Strecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
  • Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro bei einer Strecke von mehr als 3.500 Kilometern

Leider ist es allerdings so, dass dieser Ausgleichsleistungsanspruch von dem jeweiligen Luftfahrtunternehmen nicht gezahlt werden muss, wenn die Information über die Annullierung mindestens zwei Wochen im Voraus übermittelt wurde. Ich denke, dass war hier der Fall, weshalb die Entschädigungszahlung n. Art. 7 VO wohl entfällt. 

Kostenrückerstattung für Flug

In Fällen einer Annullierung ist auch Art. 8 VO einschlägig. Demnach könnte eine Wahlmöglichkeit zwischen der vollständigen Kostenrückerstattung bestehen oder einer anderweitigen Flugverbindung zu ähnlichen Konditionen entweder zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt je nach Möglichkeit der Airline. 

Das heißt, du könntest meiner Meinung nach tatsächlich die Flugscheinkosten zurückverlangen.

Kostenübernahme für Hotel

Gem. Art. 9 der Verordnung Nr. 261/2004 muss von dem ausführenden Luftfahrtunternehmen ebenfalls eine Hotelübernachtung und Transfer bezahlt werden, wenn diese notwendig wird. Das bedeutet, dass wenn Sie die Flüge zu den oben beschriebenen Konditionen wahr nehmen, die zusätzlich benötigte Übernachtung gezahlt werden muss. Allerdings muss die Airline nicht für die gesamten Hotelkosten aufkommen, wenn Sie die gesamte Reise gar nicht antreten wollen.

Zusammengefasst kann man in solchen Fällen auch einfach die Flugscheinkosten zurück verlangen und einen neuen Rückflug zu einem früheren Datum selbst buchen. Für nähere Informationen ist es auch immer ratsam einen Anwalt zu befragen.

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