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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe Flüge 'hin und Zurück' für uns '4x Personen, davon 2x Kinder 4 und 9' bei Bravofly von Dusseldorf nach Miami gebucht.

Ich habe zufällig 3 Tage vor dem Flug mich einfach auf dem Portal bei Eurowings eingeloggt, um sicher zu sein, dass alles in Ordnung ist. leider habe ich erfahren, dass der Flug um einen Tag nach hinten verschoben. 09.09.2019 statt 08.09.2019

als ich in USA war, habe versucht mit Bravofly, Eurowings  Kontakt aufzunehmen ohne Erfolg.

Ich habe mich natürlich um alles 'Hotel, Parkplatz, Essen usw.' gekümmert.

Wir habe am 09.09 den Flug angetreten.

vor Paar Tage habe ich sowohl Eurowings als auch Bravofly kontaktiert, um zu wessen, warum und wie.

Es hat sich daraus ergeben, dass Eurowings am 24.07.2019 die Info an Bravofly weitergegeben aber Bravofly hat die Info. an mich NICHT weitergeleitet.

jetzt bietet Bravofly das hier ...

'Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Fluggsellschaft mehr als 15 Tage vor dem Abflug den Flug verschoben hat. Die Regelung 261/2004 betrifft die Fluggesellschaften und nicht die Vermittler wie Bravofly.

Jedenfalls, da wir die Unannehmlichkeit bezüglich der verspäteten Information verstehen, möchten wir Ihnen als Reiseagentur eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von 200 EUR auf die ursprüngliche Zahlungsmethode oder alternativ als Gutschein in Höhe von 400 EUR anbieten'

Was kann ich tun? habe ich recht auf Entschädigung?

Vielen Dank im Voraus.

Magdi
Gefragt in Flugverspätung von (120 Punkte)
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1 Antwort

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Du hast einen Flug von Düsseldorf nach Miami bei der Flugvergleichswebsite Bravofly gebucht. Der Flug sollte mit Eurowings durchgeführt werden. Der Flug wurde allerdings um einen tag nach hinten verschoben, das neue Abflugdatum war jetzt der 09.09.2018. Jetzt fragst du dich nach deinen Ansprüchen.

Eine ähnliche Frage wurde hier bereits beantwortet:

Wer ist für die Entschädigung verantwortlich wenn Condor den Flug DE2786 von Köln/Bonn nach Antalya stornierte nur das Reisebüro darüber informierte und das Reisebüro mir keine Auskunft gegeben hatte?

Auch in diesem Fall wurde ein Flug über ein Reisebüro gebucht, der dann annulliert wurde. Fluggesellschaft und Reisebüro haben den jeweils anderen beschuldigt.

Als erstes ist es ratsam zu wissen, ob überhaupt ein Anspruch auf Entschädigung besteht.

Eine Annullierung liegt vor, wenn der geplante Flug, für den mindestens ein Sitzplatz reserviert wurde, nicht durchgeführt wird. 

Du hast für den geplanten Flug mit Eurowings von Düsseldorf nach Miami einen Sitzplatz reserviert. Dieser Flug wurde nicht durchgeführt, weshalb hier eine Annullierung vorliegt. Für Rechte der Passagiere bei Annullierungen begründen sich die Ansprüche aus Artikel 5 der Europäischen Fluggastrechteverordnung:

(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

(…)

c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt

(…)

Diese Ansprüche bestehen nicht, wenn der Reisende mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Flug über die Annullierung informiert wurde. Das ist bei dir nicht der Fall. Du hast erst am Flughafen, also am Abflugtag davon erfahren. Deshalb steht dir meiner Ansicht nach, ein Anspruch auf Ausgleichszahlung aus Artikel 7 der Verordnung zu. Dort heißt es:

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.

Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt.

Die Entfernung Düsseldorf nach Miami beträgt etwa 7.100 km (kann man einfach auf luftlinie.org berechnen lassen), wonach dir eine Entschädigung in Höhe von 600€ zustehen würde.

Eurowings hat lediglich das Reisebüro über die Annullierung informiert und ist der Meinung, dies reiche aus.

Zu dieser Problematik habe ich folgendes Urteil gefunden:

LG Frankfurt, Urt. v. 01.09.2011, Az: 2-24 S 92/11 
Der Reiseveranstalter sei nicht zur Weiterleitung der Fluginformationen verpflichtet. Es sei Aufgabe der Airline die Fluggäste über Flugplanänderungen in Kenntnis zu setzen.

Nach diesem Urteil reicht eine Mitteilung an den Reiseveranstalter oder das Reisebüro nicht aus.

Auch der EuGH hat dazu ein Urteil gefällt:

EuGH, Urt. v. 11.05.2017, Az. C-302/16 
Es genügt nicht, wenn die Fluggesellschaft nur den Vermittler informiert. Denn die Fluggesellschaft trägt auch die Beweislast dafür, ob und wann der Fluggast über die Flugannullierung unterrichtet wurde. Ist es dem ausführenden Luftfahrtunternehmen nicht möglich.
Kann das Unternehmen nicht beweisen, dass der Fluggast mindestens zwei Wochen vor Abflug unterrichtet worden ist, sei es zur Zahlung des Ausgleichs verpflichtet.

Ich bin also der Meinung, dass du einen Anspruch auf 600€ Ausgleichszahlung hast, weil dein Flug annulliert wurde und du nicht rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt wurdest.

Wenn du allerdings vorhast, diese Ansprüche geltend zu machen, rate ich dir, einen Fachanwalt aufzusuchen. Hier handelt es sich lediglich um meine persönliche Meinung, die keine qualifizierte Rechtsberatung ersetzt.
 

Beantwortet von (2,590 Punkte)
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Hallo DoubleD,

Erstmal vielen besten Dank für deine Antwort und die Zeit die du investriet hast.

Also zwei Punkte muss ich dir erläutern....

Punkt 1:
Ich habe Flug.idealo.de als suchmaschine benutzet und bei Bravofly gebucht. Ich habe nicht bei Eurowings gebucht.

Punkt 2:
Ich habe 3 oder 4 Tage vor dem Flug die Änderung erfahren und nicht am Flughafen am Abflugtag.
Also 3 oder 4 Tage vor dem Flug habe ich mich bei dem Eurowingsportal eingeloged, um sicher zu gehen, dass alles planmäßig läuft.
Das mache ich normalerweise fast immer vor Irgendflug.

zur Info. habe ich folgende Antwort zuletzt von Eurowings erhalten ..

'Bezüglich Ihrer Forderung nach Entschädigung haben wir den Sachverhalt noch einmal überprüft.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen keine Entschädigung anbieten können, da Ihr Reiseveranstalter über den geänderten Flugplan mindestens 14 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet wurde. Laut vorliegender Dokumentation wurde die Information am 24.07.2019 an die Email-Adresse booking@bravofly.com gesendet.'

Also soll ich selber nochmal mit den oben genannten Urteilen von dir probieren oder wird das am Ende nichts bringen und liebe gleich einen Anwalt anschalten ?

Vielen Dank
Magdi
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