Sie haben einen Flug in die Dominikanische Republik in der Premium Economy Class gebucht. Allerdings konnte Ihnen eine Beförderung in dieser Klasse nicht gewährleistet werden und Sie wollten die Reise daher nicht wahrnehmen und mussten auch das Hotel stornieren. Sie fragen nun, ob Sie dadurch einen Anspruch auf die bezahlten Flugkosten (ca. 3000€), die Hotelkosten (ca. 7000€), Taxikosten zum Flughafen (75€) erhoben, sowie eine Ausgleichspauschale wegen Nichtbeförderung von 600€ pro Person.
Zunächst einmal zur Nichtbeförderung. Ein Anspruch auf diesen ergibt sich aus der Europäischen Fluggastrechte Verordnung:
Artikel 4 Nichtbeförderung
(3) Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen diesen unverzüglich die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 und die Unterstützungsleistungen gemäß den Artikeln 8 und 9.
Bei einer Nichtbeförderung stehen dem Fluggast also Ansprüche auf Ausgleichszahlungen gem. Art. 7 VO Nr. 216/2004 zu:
Artikel 7 Ausgleichsanspruch
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,
c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.
Sie könnten dadurch einen Anspruch auf 600 EUR pro Person haben. Ob Ihnen diese und die Stornierungskosten für Hotel und die Flugkosten zustehen, hat das LG Landshut entschieden:
LG Landshut, Urt. v. 04.05.2017, Az: 41 O 2511/16 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach:"Az: 41 O 2511/16 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)
Eine Familie buchte Flüge in die Dominikanische Republik sowie Hin- und Rückflüge für den Aufenthalt. Einen Tag vor der Abreise wurden sie von der Fluggesellschaft informiert, dass die gebuchte Premium Economy Class überbucht sei und ein Downgrading durchgeführt werden musste, so dass die Familie nun Economy Class fliegen würde.
Der Familienvater stornierte die Hotelbuchung und trat vom Beförderungsvertrag zurück. Daraufhin klagte die Mutter gegen die Fluggesellschaft auf Ersatz der Reisekosten, bzw. Stornokosten, in Höhe von über 10.000 €. Des Weiteren klagte sie auf Ausgleichszahlungen wegen Nichtbeförderung.
Das Gericht gab der Klägerin im ersten Punkt recht, im zweiten jedoch nicht. Ein Downgrading sei kein Fall von Nichtbeförderung, weshalb eine Ausgleichszahlung nicht angebracht sei.
Da der Sachverhalt dem Ihren sehr ähnlich ist, könnte ich mir vorstellen, dass Sie zwar einen Anspruch auf die Hotelkosten, die Flugkosten und die Taxikosten haben, allerdings nicht auf die Ausgleichszahlung in Höhe von 600 EUR pro Person.
Dieses stellt jedoch nur eine Rechtseinschätzung dar, weshalb es, wenn Sie genauere Informationen benötigen, sinnvoll sein könnte, einen Fachanwalt für Reiserecht einzuschalten.