Hallo, ich weiß zwar nicht ob dies der richtige Ort für meine Frage ist, aber ich weiß sonst auch nicht mehr weiter. Ich wollte im Juni letzten Jahres gegen 3 Uhr nachmittags am Bahnhof Brötchen kaufen, weil ich gerade mit der Bahn von Arbeit dort angekommen war.
Jedoch war der Boden vor der Backwarentheke, nicht nur noch aus irgendeinem Grund feucht und aufgrund der Granitplatten ohnehin schon glatter als die umgebenden Bodenplatten, sondern es lagen auch Gurkenscheiben auf dem Fußboden! Und das, obwohl der Behälter für Bioabfall links neben der Theke war, lag en dort, enau in der Mitte, Gurkenscheiben, und verursachten so eine Rutschgefahr.
Und eben aus diesem Grund, dem glatten Boden, der Feuchte, und den Gurkenscheiben, rutschte ich dort aus, bevor ich Brötchen kaufen konnte. Dieser Fall war nicht nur peinlich,ich erlitt auch eine Oberschenkelhalsfraktur an meinem rechten Bein.
Jetzt bin ich der Meinung, dass das Reinigungspersonal des Bahnhofes gegen seine Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat. Denn immerhin hat es dafür Sorge zu tragen, dass so eine Gefahr nicht besteht, undd er Bahnhof auch immer sauber bleibt, oder irre ich mich? Das Putzpersonal hätte also auch dafür zuständig sein müssen, dass dort keine Gurkenscheiben liegen, und der Boden nicht feucht ist.
Als ich dies der Reinigung auch mitteilte, entgegneten sie mir, „dass der Bahnhof rund um die Uhr in einem zwei-Stunden-Rhythmus überprüft wird. Es sei sichergestellt, dass Müll und Verunreinigungen sofort beseitigt würden. Darüber hinaus würden Verschmutzungen von dem Bahnhofspersonal sofort an die 3S-Zentrale (Sicherheit, Sauberkeit, Service) gemeldet. Die Reinigungskräfte würden dann unverzüglich ausrücken und Verschmutzungen sofort entfernen. Lediglich in der Nacht erfolge eine vollständige maschinelle Nassreinigung des Bahnhofs und der Bahnhofspassage. Am Unfalltag sei dem zuständigen Mitarbeiter keine Verunreinigung gemeldet worden. Bei seinen Routinegängen seien ihm auch keine Verunreinigungen aufgefallen, die sofort hätten beseitigt werden müssen. Da nichts gemeldet wurde, kann die Gurke erst kurz vor dem Sturz gefallen sein. Die Reinigungskräfte seien angewiesen, bei jeder feuchten Reinigungsarbeit Schilder aufzustellen, die auf eine mögliche Rutschgefahr hinwiesen. Die Anweisungen würden regelmäßig wiederholt. Anlass für eine Nassreinigung habe es am Schadenstag nicht gegeben.“
Wie sieht es denn jetzt aus, habe ich ein Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld?