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Ich hatte meiner Tochter schon vor langer zeit versprochen, dass wenn sie ihr Abitur bestanden hat, wir alle zusammen eine Reise nach Kalifornien machen. Nun war es im letzten Jahr so weit, und weil ich keinen Zweifel daran hatte, dass sie ihr Abitur nicht schafft, buchte ich die Reise schon im Januar letzten Jahres, die Reise selbst sollte vom 19.05. bis 01.06. stattfinden. Die Reise bestand aus den Flügen, Hotels, und einem Mietwagen und kostete 4149 Euro.

Weil die Reise außerhalb von Europa stattfinden sollte, musste ich auch die Reisepässe von mir und meiner Tochter aktualisieren. Daher beantragte ich am 24.01 neue Reisepässe in unserer Stadt. Diese wurden uns auch ausgestellt.

Was wir zu diesem zeitpunkt aber nicht wussten, und wie sich erst später herausstellen sollte, gehörten diese zwei Pässe zu insgesamt 15 Pässen, die die Bundesdruckerei zwar an die Stadt verschickt hat, dann aber irgendetwas schief gelaufen ist, und deswegen die Reisepässe als gestohlen gemeldet wurden. Das lag daran, weil die Stadt vergessen hatte, die Bundesdruckerei über den Erhalt der Pässe zu informieren. Das hatte wiederum zur Folge, dass die 15 Pässe, darunter auch unsere Pässe, zur Fahndung ausgeschrieben wurden, weil sie ja angeblich gestohlen wurden.

Als wir am 19.05. in Frankfurt abfliegen wollten, erfuhren wir erst bei der Passkontrolle davon. Das bedeutete, wir konnten nicht mehr mitfliegen. Wir waren sehr enttäuscht, und auch unheimlich sauer, denn wir hatten uns sehr auf den Urlaub gefreut, und jetzt wurde uns unangenehmerweise am Flughafen mitgeteilt, dass die Pässe als gestohlen gemeldet wurden!

Uns blieb daher leider Gottes nichts anderes übrig, als an diesem Tag wieder nach Hause zu gehen, und diese Reise irgendwann anders nachzuholen.

Am 21.05 schrieb ich dem Reiseveranstalter eine Email und bat um die Stornierung der Reise. Daraufhin wurde eine Teil der Kosten zur Stornierung angeboten, nämlich 1050 Euro, was ich auch zuerst einmal annahm. Doch jetzt frage ich mich, ob ich auch einen Anspruch auf Rückzahlung des vollen Preises habe.

Liegt in meinem Fall nicht ein Fall von höherer Gewalt vor? Denn immerhin hatte ja keiner von uns Einfluss auf die Umstände die zur Stornierung der Reise geführt hatten.

Gefragt in Rechtsberatung von
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2 Antworten

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Guten Tag,

 

als ich mir Ihren Sachverhalt so durch den Kopf gehen lassen habe, musst ich an ein Urteil denken, das ich mal zu diesem Thema gelesen hatte.


Das war folgendes:

LG Nürnberg, Urteil vom 27.11.2015, Az. 5 S 9724/14 (den Volltext finden Sie wenn Sie im „reise-recht-wiki.de“ suchen: „5 S 9724/14“)

 

Die Klägerin hatte für sich, ihren Ehemann und ihre Tochter eine Reise in die USA gebucht. Vor Reiseantritt ließ sie ihren eigenen und den Reisepass ihrer Tochter verlängern. Dabei wurden beide Pässe als gestohlen gemeldet, da ihre Rückgabe nicht ordentlich dokumentiert wurde. Die Pässe wurden zur Fahndung ausgeschrieben, was allerdings der Klägerin zu keinem Zeitpunkt bewusst war, bis ihr und ihrer Tochter am Abreisetag die Ausreise untersagt wurde.

 

Die Frau meldete sich telefonisch bei der Reisevermittlung um die Reise zu annullieren. Sie erhielt eine Teilrückzahlung der Reisekosten. Daraufhin klagte sie auf eine komplette Erstattung der Kosten, da ihre Reise durch Einwirkung höherer Gewalt unmöglich geworden sei. 

Das Gericht gab ihr nicht Recht, die Situation sei nicht als höhere Gewalt anzusehen. Dies sei lediglich dann der Fall, wenn ein Ereignis universell und unvorhersehbar sei. In diesem Fall jedoch seien die Frau und ihre Tochter individuell betroffen gewesen.

 

Aufgrund der Ähnlichkeit dieses Falls zu Ihrem Fall, denke ich, dass man bei Ihnen leider auch nicht von höherer Gewalt ausgehen kann, sodass auch Sie meiner Meinung nach auch nicht die gesamte Rückzahlung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter fordern können. 

Da dieser Beitrag nur eine Rechtsmeinung darstellt, könnte es natürlich hilfreich sein zusätzlich eine Expertenmeinung von einem Anwalt für Reiserecht einzuholen.‚

Beantwortet von (11,620 Punkte)
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Sie haben eine Reise für sich und Ihre Tochter in die USA gebucht. Sie aktualisierten dafür die Reisepässe von Ihnen beiden. Dabei ist jedoch leider etwas schief gegangen und Ihre Ausweise wurden als gestohlen gemeldet. Sie konnten daraufhin leider nicht abfliegen.

Deshalb wollten Sie die Reise stornieren und verlangen nun die Rückzahlung des gesamten Preises zurück.

Dazu konnte ich folgendes Urteil finden: 

LG Nürnberg, Urt. v. 27.11.2015, Az: 5 S 9724/14 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 5 S 9724/14 reise-recht-wikI" bei Google eingeben)

Als Umstand von höherer Gewalt ist nur ein Ereignis zu betrachten, dass eine Reihe von Menschen universell betrifft, nicht nur einzelne Individuen.

Die Klägerin hatte für sich, ihren Ehemann und ihre Tochter eine Reise in die USA gebucht. Vor Reiseantritt ließ sie ihren eigenen und den Reisepass ihrer Tochter verlängern. Dabei wurden beide Pässe als gestohlen gemeldet, da ihre Rückgabe nicht ordentlich dokumentiert wurde. Die Pässe wurden zur Fahndung ausgeschrieben, was allerdings der Klägerin zu keinem Zeitpunkt bewusst war, bis ihr und ihrer Tochter am Abreisetag die Ausreise untersagt wurde.

Die Frau meldete sich telefonisch bei der Reisevermittlung um die Reise zu annullieren, Sie erhielt eine Teilrückzahlung der Reisekosten. Daraufhin klagte sie auf eine komplette Erstattung der Kosten, da ihrer Reise durch Einwirkung höherer Gewalt unmöglich geworden sei.

Das Gericht gab ihr nicht recht, die Situation sei nicht als höhere Gewalt anzusehen. Dies sei lediglich dann der Fall, wenn ein Ereignis universell und unvorhersehbar sei. In diesem Fall jedoch seien die Frau und ihre Tochter individuell betroffen gewesen.

Daher ist wahrscheinlich in Ihrem Fall eher nicht von höherer Gewalt auszugehen und Sie haben leider eher keinen Anspruch auf eine Erstattung der Reisekosten. 

Dieser Beitrag stellt jedoch nur eine Rechtsmeinung dar. Daher steht es Ihnen selbstverständlich frei, sich zusätzlich einen Rat von einem Fachanwalt zu holen.

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