Ich sah mich vor einem jahr nach Hotels um und stieß dabei auf eine Internetseite, die Hotelbewertungen anbietet, wo man dann das Hotel auch buchen kann. Dabei fand ich das bewertungssystem isehr seltsam. Und zwar benutzt diese Intersetseite ein Sternesystem zur Hotelbewertung. Wie man es halt kennt, 5 waagerechte Sterne. Dabei wird so eine Sternebewertung doch idR von einer objektiven und neutralen Stelle vergeben wird. Hier war es aber nicht so, weil der Hotelbeweter diese Hotels auch gleich zur Buchung anbietet.
Dadurch wird das ganze Bewertungssystem irreführend. Der Nutzer der Seite denkt siyh ja, dass diese bewertung von neutralen Nutzern kommt, und nicht vom Seitenbetreiber.
Zwar wird auf der Internetseite ein Hinweis-text eingeblendet, worauf steht, dass die Sterne auf einer Selbsteinschätzung des Hotels sowie auf Erfahrungen von kunden beruht, wobei dieser text erst durch Pop-up-Fenster und Mouseover-Funktionen erscheint, aber reicht das wirklich aus, um diese irreführung zu unterbinden? Meiner Meinung nach nicht. Die Sternebewertung wird übrigens so dargestellt wie man sich das vorstellt, mit 5 in der Waagerechten angeordneneten, fünfzackigen Sternen.
Ich habe daraufhin an die Infoseite der Seite geschrieben, und auf diesen Umstand hingewiesen. Mir wurde geantwortet, bei der Bewertung der Hotels handele es sich weder um unwahre, noch zur Täuschung geeignete Angaben. Die Bewertung erfolge entsprechend den Vorgaben, die von der Rechtsprechung für Sternequalifizierungen aufgestellt worden seien. Dabei handelt es sich um ein objektives Verfahren von neutraler Stelle. Zwischen der Sternebewertung und der durch die Buchung erhaltene Provision bestehe wohl kein Zusammenhang, da die Seite kein Entgelt für die Klassifizierung erhält. Die bewertung beruht nicht auf der Selbstbewertung der Hotels, sondern aus einem harten Fragenkatalog, bestehend aus verschiedenen Kategorien. Das beuedeteut, Kundenbewertungen werden einbezogen, und negativbewertungen überprüft.
Aber reicht dieser Vortrag aus als Entschldigung? Oder ist die ganze bewertungsvariante doch rechtswidrig?