hallo cara,
Ihr Flug Fort myers - München wurde annulliert. Infolgedessen wurden Sie auf einen Flug nach Düsseldorf umgebucht, was ca. 7 Stunden mit der Bahn entfernt liegt. Nun sollen Sie auch noch selbstständig um ihren Transport von Düsseldorf nach München kümmern.
zunächst einmal folgendes urteil:
Vgl. EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. (Zu finden und Nachzulesen via Google-Suche: „C-83/10 reise-recht-wiki“)
Da ihr Flug annulliert wurde, sollten Ihnen zunächst ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zustehen. Art. 7 EG (VO) verspricht ein Ausgleichszahlungsanspruch zwischen 250€ -600€ je nach Flugstrecke.
• Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro bei einer Flugstrecke von weniger als 1.500 Kilometern
• Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro bei einer Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
• Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro bei einer Flugstrecke von mehr als 3.500 Kilometern
Bei einem Flug Fort myers- München würde dies 600 Euro pro Person betragen.
Zu beachten ist, dass diese Zahlungen nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Aufschluss darüber gibt Art. 5 C i-iii)
c) (...) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder
ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
Außerdem verweist Art. 5 der Fluggastrechteverordnung, der sich auf Annullierungen bezieht, auch auf Art. 8, in welchem ein Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung beschrieben steht.
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseab- schnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit
— einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmögli- chen Zeitpunkt,
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Ein Alternativflug wurde Ihnen bereits angeboten.
Ebenso wichtig ist allerdings auch Art. 8 Abs. 3:
Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunter- nehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort.
Dies bedeutet, dass Ihnen ihre Fluggesellschaft entweder einen Transfer nach München stellen muss oder Sie die kosten für den Transfer zurückverlangen können.
Wenn sie genauere Informationen benötigen, rate ich Ihnen, einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen:
https://www.flugrechte.eu/index.php?qa=56&qa_1=ein-fachanwalt-flugrecht-teurer-ein-normaler-rechtsanwalt&show=56#q56
https://www.flugrechte.eu/index.php?qa=18&qa_1=ich-suche-einen-fachanwalt-f%C3%BCr-reiserecht&show=18#q18
https://www.flugrechte.eu/index.php?qa=927&qa_1=fachanwalt-reiserecht&show=927#q927