Ich habe Anfang Mai folgende Flugverbindung bei Eurowings gebucht:
09.06.2018 EW 9063 09:00 Nürnberg 10:10 Düsseldorf (BASIC PA)
09.06.2018 EW 9602 13:30 Düsseldorf 15:35 Lissabon (BASIC PA)
Am 1.6. wurde mir mitgeteilt, dass der Flug Düsseldorf Lissabon gestrichen wurde.
Dazu hieß es lapidar:
Da wir Ihnen an diesem Flugdatum leider keine Alternative anbieten können, bitten wir Sie höflich, einen gleichwertigen Ersatzflug eigenständig zu buchen. Sofern Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen sollten, werden wir diese Kosten im gesetzlich vorgesehenen Umfang selbstverständlich tragen.
Auf telefonischer nachfrage hat mir Eurowings mitgeteilt, dass ich NUR Erstzflüge von Eurowings buchen dürfte, d.h. ich durfte keine andere Fluglinie buchen. Ist das nur Abwiegelung von Euwrowings?
Als einzig gefunden Ersatzflug habe ich dann umgebucht auf:
09.06.2018 EW 2604 15:10 Stuttgart 17:15 Lissabon (BASIC PA)
Ich komme also zum Einen knapp 2 Stunden später an, was aber viel wichtiger ist: Ich habe zusätzlichen Aufwand, zum neuen Abflughafen zu gelangen.
Habe ich hier Ansprüche aus der Flugastverordnung?