Guten Tag,
ich habe ein Problem wegen einer Flugbuchung bei RyanAir.
Am 31.01. habe ich einen Flug von Edinburgh nach Düsseldorf-Weeze für den 31.07. (Abflug 12:40, Ankunft 15:20) gebucht.
Am 01.05. hat RyanAir mir per Email mitgeteilt, dass das neue Abflugdatum der 02.08. um 13:10 Uhr ist.
Also hat sich der Flug um 2 Tage nach hinten verschoben.
Da ich zu dem Zeitpunkt sehr im Streß war und die Mail auch erst im Spam gelandet war, habe ich diese nicht sofort gesehen, so dass noch weitere solcher Emails bekommen habe, in denen es hieß, ich solle der Flugzeitänderung zustimmen.
Das habe ich natürlich nicht getan, da ich es unverschämt finde, den Flug um ganze 2 Tage zu verschieben.
Dann habe ich bei der Hotline angerufen und mit einer Dame gesprochen, die kaum Deutsch konnte. Sie hat mir dann die Möglichkeiten genannt, entweder diese Änderung anzunehmen oder den Flug komplett zu stornieren. Beides möchte ich nicht.
Daraufhin habe ich ein wenig recherechiert (auch hier) und dann eine Mail am 20.05. an RyanAir geschickt. Darin habe ich aufgeführt:
"Nach der EU VO 261/2004 handelt es sich im Fall einer einseitigen Änderung der Flugzeiten und Flughäfen um eine Annullierung des ursprünglich gebuchten Fluges gem. Art. 5 VO.
Daher sehe ich nun zwei Möglichkeiten:
1. Die Buchung eines Ersatzfluges zum ursprünglichen Reisedatum zu einem nahe gelegenen Flughafen (Düsseldorf) über eine andere Airline auf Ihre Kosten. Dies sollte bis zum 09.06.2018 von Ihrer Seite aus geschehen. Nach Ablauf dieser Frist (§ 651c Abs. 3 BGB) habe ich die Möglichkeit, selbstständig einen Flug an dem ursprünglichen Reisedatum zu buchen und die daraus entstandenen Kosten sowie die Kosten für das ursprüngliche Ticket (mit samt Gebühren der Buchungsseite) Ihnen in Rechnung zu stellen (Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 24. Mai 2016 – 554 C 12854/15). (Art. 8 Abs. 1 Buchstabe b VO)
Oder
2. Die Stornierung des Fluges und die Rückerstattung aller entstandener Kosten, wie Ticketpreis, Zusatzkosten bei Buchung über www.billigfluege.de, Stornierungskosten der Unterkunft in Edinburgh etc. "
Am 30.05. bekam ich dann folgende Antwort:
"In Bezug auf die EU-261-Verordnung teilen wir Ihnen mit, dass nur wenn Ihr Flug binnen 14 Tagen vor dem ursprünglichen Flugdatum gestrichen/verschoben würde, sind wir verpflichtet, Sie auf eine andere Airline umzubuchen.
In Bezug auf "§ 651c Abs. 3 BGB" teilen wir Ihnen mit, dass Ryanair eine irische Firma ist, und ist in diesem Fall außer Kraft.
In diesem Fall haben Sie 3 Möglichkeiten:
1) Diese Flugzeitänderung akzeptieren
2) Kostenfrei die Flüge verschieben
3) Die Gelderstattung bekommen (die Flüge stornieren)
Kontaktieren Sie sich mit uns telefonisch oder per Chat, falls Sie den Beschluss diesbezüglich fassen"
Nun ist meine Frage, ob ich die Gesetze etc. wirklich komplett falsch verstanden habe (gerade bei der EU Verordnung habe ich nichts mit 14 Tagen gefunden) oder ob ich wirklich nur diese 3 Möglichkeiten habe? So wie ich das ganze verstanden habe, müsste RyanAir mir eigentlich einen anderen Flug am ursprünglichen Abflugtag zu etwa der gleichen Zeit besorgen, auch wenn dies bedeutet bei einer anderen Airline.
Ich hoffe, Sie können mir helfen.
Herzlichen Dank schon einmal.
Beste Grüße
E.Krie