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Hallo,

wir sollten am 30.05.18 nachmittags gegen 16 Uhr nach Hause fliegen (BA). In der Nacht zum Abreisetag (5 Uhr morgens) erhielten wir eine sms, dass der Flug annuliert wurde. Ich habe die Nachricht morgens um 8:30 Uhr gelesen und mich direkt mit meinem Reisebüro in Verbindung gesetzt. Die Dame konnte uns auf eine frühere Maschine umbuchen. Wir mussten allerdings unser B&B mit wehenden Fahnen verlassen und zum Flughafen rasen (Abflug 11:55 Uhr). Können wir auch in diesem Fall Ansprüche geltend machen?

British Airways hatte schon den Hinflug gecancelled (nachdem wir eingecheckt hatten) und um einen Tag verschoben. Hier habe ich schon einen Antrag gestellt.

Vielen Dank für Ihre Antwort
bezieht sich auf eine Antwort auf: Flug vorverlegt - Anspruch auf Entschädigung?
Gefragt in Flugannullierung von
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1 Antwort

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Hallo,

Welche Ansprüche kannst du geltend machen?

Sollte es sich bei dir um eine "Nur-Flug-Buchung" handeln, so ist die rechtliche Grundlage in deinem Fall die Verordnung (EG) Nr. 261/2004. In dieser Verordnung werden verschiedene Ansprüche festgelegt, die der Fluggast in verschiedenen Situationen wie z.B. einer Annullierung, Verspätung oder einer Nichtbeförderung, gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen, in deinem British Airways geltend machen kann.

Du schreibst dass dein Flug annulliert wurde. 

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az. C-83/10 (bei Google einfach eingeben: "C-83/10 reise-recht-wiki.de")

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Bei einer Annullierung sollte man sich vor allem Artikel 5 der Verordnung zuwenden. 

In Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) ist festgelegt, dass der Fluggast im Fall einer Annullierung einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hat, wenn die Airline versäumt ihn mindestens 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung zu informieren. 

Die Info das dein Flug annulliert wurde hast du in der Nacht vor dem Abflug erhalten, sodass die 14-Tage Frist von British Airways in meinen Augen hier nicht eingehalten wurde. 

Damit hast du meiner Meinung nach einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1.

In Artikel 7 Absatz 1 werden auch die möglichen Höhen einer Ausgleichszahlung festgelegt:

1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

a) 250€ bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500km oder weniger

b) 400€ bei allen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500km und 3500km

c) 600€ bei allen Flügen über eine Entfernung von mehr als 3500km

 LG Landshut, Urteil vom 16.12.2015, Az. 13 S 2291/15 (bei Google zu finden unter: "13 S 2291/15 reise-recht-wiki.de") 

​​​​​​​Die Berechnung der Höhe des Ausgleichs ergibt sich nach der Großkreismethode aus der unmittelbaren Distanz von Ausgangsflughafen bis zum letzten Zielort.

Du musst also bevor du deinen Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen British Airways geltend machen kannst, die Distanz zwischen deinem Abflugsort- und deinem Zielort herausfinden. Dies geht wahrscheinlich am Besten über Google.

Zusammenfassung

Wenn du die Entfernung herausgefunden hast, kannst du meiner Meinung nach gegen British Airways einen Anspruch auf Ausgleichszahlung geltend machen. 

Ich kann in diesem Beitrag jedoch nur meine persönlichen Gedanken äußern, weswegen sich eine professionelle Rechtsberatung durch einen Fachanwalt wahrscheinlich als vorteilhaft erweisen dürfte.

Außerdem möchte ich dir folgende Beiträge aus diesem Forum ans Herz legen, da diese dir ebenfalls Aufschluss bieten könnten:

http://www.flugrechte.eu/12554/annullierung-ohne-grund-wird-nachhinein-wetter-begründet?show=12554#q12554

http://www.flugrechte.eu/6038/annullierung-fluggastrechte-anderweitiger-beförderung?show=6038#q6038

http://www.flugrechte.eu/10191/flugentschädigung-entschädigung-annullierung-ersatzfluges?show=10191#q10191

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