Hallo liebes Forum,
auf meinem Reiseticket fand ich unter einer Abkürzung den Zusatz Steuern und Gebühren, nachdem ich recherchiert hatte, wofür die Abkürzung stand. Ich wunderte mich etwas darüber, denn es schien mir, als ob sich dort versteckte Kosten befanden.
Aber zuerst muss ich sagen, dass ich mir für ca. 1000€ ein Ticket von Frankfurt nach Bangkok gekauft hatte. Ich freute mich schon sehr auf meine Reise, da Bangkok einiges an Kultur zu bieten hat. Ich nahm mir vor, auf alle Fälle den großen Königspalast und das größte Gebäude der Welt, den Vimanmek-Palast, der ganz aus goldenem Teakholz gebaut wurde, zu besichtigen. Außerdem wollte ich unbedingt Wat Pho, den Tempel des liegenden Buddhas, sehen. Dieser Tempel ist der älteste und größte Tempel in Bangkok. Dort kann man die riesige 46m lange und 15m hohe Statue des liegenden und ganz mit Blattgold überzogenen Buddhas besichtigen. Es gibt noch viele weitere interessante Dinge zu erleben, was ich aber dann vor Ort entscheiden wollte.
Ich flog also mit Lufthansa-Flug LH772 um 22:00 Uhr von Frankfurt nach Bangkok und landete am nächsten Tag planmäßig um 14:10 Uhr. Meine Urlaubstage verliefen ganz nach Plan und die Zeit verging wie im Flug. Wieder zu Hause angekommen, informierte ich mich was es mit der Abkürzung bezüglich der Steuern und Gebühren auf sich hat. Ich fand heraus, dass Lufthansa pro Person 7€ Kerosinzuschlag berechnete. Ist das nicht ein ungerechtfertigt hoher Betrag, weil er von allen Reisenden verlangt wird.
Habe ich Anspruch auf Rückerstattung des Kerosinzuschlags?