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Hallo zusammen,

Rosario hatte für uns schon immer einen besonderen Stellenwert. Obwohl sie die größte Stadt der argentinischen Provinz Santa Fe und zugleich die drittgrößte Stadt Argentiniens ist, hat sie in uns ein Heimatgefühl ausgelöst. Meine Freundin und ich können uns das nicht erklären. Die Chemie zwischen Stadt und Mensch stimmt für uns einfach überein. Wir lieben das Zentrum mit all seinen gut erhaltenen Bauwerken aus der Zeit der Jahrhundertwende 1900. Die größte Sehenswürdigkeit ist das Monument der Fahne aus den 1950er Jahren, ein etwas protziger Monumentalbau. Von diesem Bau geht trotzdem, besonders am Abend, eine ehrwürdige Ruhe aus. Auch die Straßen mit ihren Geschäften, Cafés und Bars sind sehenswert. Dieser Ort ist für uns das Leben.

Um das alles genießen zu können, buchte ich bei TUI eine Pauschalreise im Hotel Maycral in Rosario für mich, meine Freundin und ihre zwei Kinder. Beim Buchen bestand ich ausdrücklich darauf, dass ich ein Doppelzimmer mit zwei Zustellbetten bekomme. Trotzdem wurde mir auf der Buchungsbestätigung nur ein Doppelzimmer bestätigt. Von den Zustellbetten war keine Rede. Ich dachte, das könne ja noch geklärt werden, außerdem steht auf einer Buchungsbestätigung nie jedes Detail. Wir sollten mit British Airways um 16:45 Uhr ab Berlin mit Flug BA984 nach London fliegen, Ankunft um 17:40 Uhr. Dann mussten wir umsteigen und mit British Airways Flug BA245 um 22:25 Uhr nach Buenos Aires fliegen, Ankunft um 8:15 Uhr. Zurück ging es ebenfalls mit British Airways Flug BA244 um 13:55 Uhr ab Buenos Aires nach London. Ankunft in London war um 7:10 Uhr, anschließend sollte es mit dem Flug BA984 um 13:00 Uhr weitergehen und somit war die Landung in Berlin um 15:55 Uhr vorgesehen.

Als wir am Urlaubsort im Hotel ankamen und unser Zimmer beziehen wollten, stellten wir fest, dass das Zimmer keine 2 Zustellbetten hatte. Es war auch aufgrund der Größe des Zimmers nicht möglich 2 Betten dazuzustellen. Es stellte sich heraus, dass TUI die Zustellbetten im Hotel nicht gebucht hatte. Wir meldeten TUI umgehend den Mangel und uns wurde das Savoy Hotel gegen einen Aufpreis von 2.120€ angeboten. Wir erlebten sehr schöne Ferien und genossen den Komfort unseres neuen Hotels.

Der Aufpreis war eine unnötige Geldausgabe, deswegen forderte ich TUI auf, die Mehrkosten zu erstatten. Unglaublich, aber TUI lehnte ab und zwar mit der Begründung, dass eine Familienreise nur von Eheleuten gebucht werden kann, ich als Freund also nicht legitimiert sei Ansprüche geltend zu machen. Außerdem wurden in der Reisebestätigung die Zustellbetten nicht aufgeführt. Diese Begründung finde ich reichlich unverschämt!

Haben wir Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten?
Gefragt in Reisevertragsrecht von
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Sie haben einen bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise für sich, Ihre Freundin und ihren beiden Kindern nach Griechenland als Familienurlaub gebucht. 

Sie baten um ein Doppelzimmer inklusive zwei Zustellbetten für die beiden Kinder Ihrer Lebensgefährtin. Dieser Wunsch wurde Ihnen jedoch nicht erfüllt und Sie mussten in ein anderes Hotel ziehen. 

Nun fragen Sie sich, wer für die Mehrkosten aufkommen muss. Der Reiseveranstalter weigert sich nämlich Ihnen diese zu erstatten, da Ihr Urlaub kein Familienurlaub darstelle und Sie auch in ein teureres Hotel umgezogen sind.

Zu Ihrem Sachverhalt habe ich folgendes Urteil gefunden, welches Ihrem Fall sehr ähnlich ist: 

 LG Frankfurt, Urt. v. 03.08.2006, Az: 2-24 S 79/05 (ganz einfach im Volltext zu finden, wenn Sie bei Google: Az: 2-24 S 79/05 reise-recht-wiki eingeben)

Ist für den Veranstalter bei der Buchung das besondere Näheverhältnis bei der Buchung erkennbar, so sind auch auf nichteheliche Lebensgemeinschaften die Grundsätze der Familienreise anzuwenden, bei denen der Anmelder einer Reise der Vertragspartner ist.

Ein besonderes Näheverhältnis wird unter anderem durch das Buchen eines gemeinsamen Doppelzimmers ausgedrückt.

Eine Reisende buchte für ihre und die Familie ihres Lebensgefährten eine Familienreise bei einem Reiseveranstalter. Es war unter anderem ein Doppelzimmer mit 2 Zustellbetten gebucht. Dies hatte für die Reisende eine hohe Priorität und ohne Zusicherung eines Zimmers dieser Art wäre von ihrer Seite keine Buchung im Hotel zustande gekommen.

Als die Reisenden im Hotel ankamen stellten sie fest, dass in das Doppelzimmer nur ein Zustellbett passte. Dies zeigte sie beim Reiseleiter an der sie für einen Aufpreis in einem anderem Hotel unterbrachte.

Die Reisende klagte vor dem Amtsgericht Bad Homburg auf eine Erstattung des Aufpreises und bekam recht. Der Reiseleiter ging in die Berufung vor das Landgericht Frankfurt und unterlag.

In dem Urteil wurde also entschieden, dass der Reiseveranstalter für die Mehrkosten aufkommen musste, da auch auf eine nichteheliche Lebensgemeinschaft die Grundsätze der Familienreise anzuwenden ist.

Meines Erachtens haben Sie also gute Chancen auf eine Erstattung der Mehrkosten. 

Dieses stellt jedoch nur eine Rechtseinschätzung dar. Wegen der komplexen Einzelheiten könnte es daher sinnvoll und hilfreich sein, einen Fachanwalt für Reiserecht zu Rate zu ziehen

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