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Hallo allerseits,

unser Urlaub in Belgien endete im Desaster. Wir hatten uns so gefreut und wollten so richtig entspannen. Über Novasol.de buchte ich 2 Wochen Belgien in einem auf dem Foto absoluten Traumhaus. Da wir überhaupt keine Sonnenanbeter sind, war Belgien genau das Richtige. Außerdem lieben wir Miesmuscheln und Pommes Frites und wollten auch unbedingt dieses Bier, wofür Belgien bekannt ist, vor Ort probieren. Natürlich hatten wir auch vor, sämtliche Sehenswürdigkeiten zu besichtigen und nicht nur in kulinarischen Genüssen zu schwelgen. Um dies alles abzurunden hatte ich unser vermeintliches Traumhaus gebucht.

Das Haus besaß alles, wovon man nur träumen kann. Es hatte einen eigenen Swimmingpool, Geschirrspüler, Waschmaschine, TV, Whirlpool, einen Internetanschluss und sogar einen offenen Kamin! Es wurde an alle Entspannungsmöglichkeiten gedacht: WI-FI, Tischtennis und Sauna. Rund um das Privatgrundstück gab es eine Jogging-Strecke, einen Wald und das Freibad war auch nicht weit entfernt. Wir waren begeistert! Aber nur so lange, bis wir das Ferienhaus bezogen.

Das erste Erscheinungsbild war schon abschreckend. Das Haus war in die Jahre gekommen. Die Fassade benötigte dringend einen neuen Anstrich. Im Inneren sah es genauso aus wie von außen. Eine Renovation war unumgänglich! Der Geschirrspüler schmutzig und verkalkt, ebenso die Waschmaschine. Im Swimmingpool gab es kein Wasser und der Pool an sich war voller Blätter und Moos bzw. Algen. In den vielversprechenden Whirlpool wollten wir nicht einmal mit einem Taucheranzug. Meine Frau war den Tränen nahe. Die komplette Küche war fettig und hätte einen Abwasch dringend nötig gehabt!

Umgehend setzten wir Novasol darüber in Kenntnis und forderten sie auf, die Mängel zu beseitigen. Doch nichts geschah. Auch nach mehrfacher Aufforderung nicht. Nach einer Woche hielten wir es nicht mehr aus und reisten ab.

Ich würde gerne einen Anspruch auf Rückzahlung oder zumindest Minderung des Mietpreises geltend machen, sowie eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Novasol hat den Sitz in Dänemark, die Ferienwohnung ist in Belgien und wir wohnen in Deutschland.

Wo kann ich meinen Anspruch geltend machen?
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Guten Tag, 

leider kam es in ihrem Belgien-Urlaub zu Problemen hinsichtlich des gebuchten Ferienhauses. Gebucht haben Sie über Novasol. Diese haben Sie nach Auffinden des dreckigen Hauses sofort kontaktiert. Leider geschah nichts, so dass Sie nach einer Woche wieder abreisten. Nun fragen Sie sich, ob Sie einen Anspruch auf Rückzahlung oder eine Reisepreisminderung haben. Problematisch ist, dass Novasol ihren Sitz in Dänemark hat, sie allerdings in Deutschland wohnhaft sind und sich nun unsicher bin, an welchem Gerichtstand geklagt werden könnte. 

Dahingehend möchte ich Ihnen folgende Urteile zeigen, die Ihnen Aufschluss geben können. 

 

LG Kiel, Urt. v. 12.08.1996, Az.: 1 T 55/96 (bei Google-Suche zu finden unter: „reise-recht-wiki 1 T 55/96“)

Die Klägerin als Mieterin eines Ferienhauses im Ausland klagte gegen die Beklagte als Vermieterin des Ferienhauses. Das LG Kiel hatte festzustellen, welches Gericht für die Klage zuständig ist, da das Ferienhaus zwar im Ausland lag, beide Parteien ihren Wohnsitz jedoch in Deutschland hatten. Das Gericht entschied, dass ein deutsches Gericht zuständig ist. Das zuständige Gericht ist dann am Wohnort des Reisenden zu finden.

BGH, Urt. v. 23.10.2012, Az.: X ZR 157/11 (bei Google-Suche zu finden unter: „reise-recht-wiki X ZR 157/11“)

In diesem Fall nahmein Urlauber einen Reiseveranstalter auf Rückzahlung des Reisepreises und Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Anspruch. Der Reiseveranstalter stellte hier ein Ferienhaus eines Dritten zur Vermietung zur Verfügung. In diesem hat der Urlauber allerdings einige Mängel festgestellt. Diese wurden ebenso nicht vom Reiseveranstalter beseitigt. Deshalb legte der Kläger Klage an seinem Wohnsitz ein. Insofern können Ansprüche, die Mietverhältnis noch bestehen, so können diese auch am Wohnort des Verbrauchers geltend gemacht werden.

 

Demnach sollte es wohl kein Problem sein, die Klage an ihrem Wohnort einzureichen. Hinsichtlich der Mängel möchte ich noch ein paar Beispielsurteile erwähnen, bei denen es um Mängel in einem Hotelzimmer ging. 

 

AG Hamburg, 30.11.2004, Az.: 4 C 476/02(bei Google-Suche zu finden unter: „reise-recht-wiki 4 C 476/02“)
Bei schmutziger bzw. fehlende Bettwäsche wurde eine Minderung von 10% des Tagespreises für die betroffenen Tage zugesprochen.

 

AG Bad Homburg, Urt. v. 19.07.2004, Az.: 2 C 1390/03(bei Google-Suche zu finden unter: „reise-recht-wiki 2 C 1390/03“)
Eine 15-prozentige Minderung wurde hier bei einer defekten Toilette bewilligt.

 

Nach ihren Beschreibungen sollte eine Minderung wohl sehr wahrscheinlich in Betracht kommen. Wie hoch diese ausfällt, muss dann wohl ein Gericht entscheiden. Ich wünsche viel Erfolg. Falls Sie noch auf der suchen nach einem Fachanwalt sind, der ihre Fragen genau klären kann, können Sie hier einen guten Beitrag finden.

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