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Bei meinem Glück ist mir mal wieder etwas passiert, was sonst noch keinem passiert ist.

Ich musste im rahmen einer Geschäftsreise mit dem Flugzeug fliegen, weil das einfach schneller und bequemer als mit dem Auto ging. Mein Sitzplatz befand sich an Bord eines Airbus A 310-200 in der letzten Reihe auf Sitz 34 D. Man muss dazu sagen, dass meine Flugreise eigentlich aus zwei Flügen und einer Zwischenlandung bestand.

Der Start verlief auch ohne Probleme, und wir waren eine gute Stunde in der Luft, als das Flugzeug damit begann, seine Flughöhe abzusenken.

Plötzlich raste ein Servicewagen von hinten mit voller Wucht gegen meine Rückenlehne. Der Aufprall passierte für mich völlig überraschen und mit einer enormen Kraft!

Das alles war so extrem schmerzhaft, dass ich mich sofort vom Flughafenarzt untersuchen lies, als wir gelandet waren. Dieser diagnostizierte bei mir ein Halswirbelsäulenschleudertrauma. Da ich jedoch wichtige geschäftliche Termine hatte, musste ich weiterreisen, um den Anschlussflug noch zu bekommen. An diesem tag hatte ich auch keine weiteren größeren beschwerden, diese tauchten erst am nächsten tag auf.

Diese Schmerzen im Bereich des nackens und der Wirbelsäule waren so immens, dass ich am nächsten tag sofort nach Hause fliegen musste, und mich auch umgehend in ein Krankenhaus begab. In Diesem Krankenhaus war ich vor vier Jahren schon einmal, und hatte dort eine Operation wegen eines bandscheibenvorfalls. Ich war also was das betrifft schon etwas vorbelastet.

Jedenfalls erholte ich mich im krankenhaus einige tage und schrieb dann einen Brief an die Fluggesellschaft. In diesem brief forderte ich sie gesellschaft auf, sich zu ihrer Schadensersatzpflicht zu bekennen, weil die Verletzungen wie mir mitgeteilt wurden, doch weitaus erheblicher waren, als noch der Flughafenarzt festgestellt hat.

 Ich erhielt daraufhin ein Fax, in der bestätigt wurde, dass die Verantwortlichkeit für den Unfall und eine Haftpflicht nach den gesetzlichen Bestimmungen von der gesellschaft übernommen wird.

Mir geht es war besser, doch vollständig auf dem Damm bin ich immernoch nicht. Ich leide nach wie vor unter persistierenden Schmerzen im Bereich der Halswirbelsäule, des Kopfes und der Arm-/Schulter-Partie. Als Folge der Dauerimmobilisierung mittels einer Schanz’schen Krawatte ist es zusätzlich zur Ausbildung eines Lymphstaus im Halsbereich gekommen.  Ich kann immernoch nicht arbeiten und bin arbeitsunfähig krankgeschrieben.

Aber jetzt weigert sich die Fluggesellschaft, Schadenserstaz zu leisten. Und das obwohl sie mir doch das Fax mit der Bestätigung geschickt hat! Oder hat der Servicewagen etwas damit zu tun, dass mir kein Schadensersatz geleistet wird? Kennt sich jemand damit aus und kann mir eventuell helfen?

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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2 Antworten

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Hallo,

als ich mir deine Schilderungen so durchgelesen habe, musste ich an ein Urteil denken, in welchem ein ähnlicher Fall verhandelt wurde. 

Dieses Urteil möchte ich nun heranziehen, um deine Frage zu beantworten:

OLG Köln, Urteil vom 25.3.1997, AZ. 15 U 56/94 (bei Google zu finden unter: "15 U 56/94 reise-recht-wiki.de")

Im vorliegenden Fall bucht der Kläger im Zuge einer Geschäftsreise einen Hin- und Rückflug bei der Beklagten. Der Platz des Kläger befand sich dabei in der letzten Reihe der Economy Class. Während das Flugzeug die Flughöhe absenkte, ist ein Service Wagen gegen die Rückenlehne des Klägers gerollt. Nach der Landung wurde der Flughafenarzt hinzugezogen der ein HWS-Schleudertrauma diagnostizierte. Der Kläger setzte seine Reise trotzdem fort, musste aber wegen Schmerzen bereits am Folgetag zurück reisen. Er begab sich auch in das Klinikum, in welchem er sich bereits März 1988 einen operativen Eingriff an Halswirbelsäule unterzogen hatte.

Damals wurden vor Ort seine gesundheitlichen Probleme behoben und er konnte bis dato ein beschwerdegreises Leben genießen. Da die Verletzung deutlich schlimmer waren als vom Flughafenarzt diagnostiziert, forderte er von der Beklagten ein Schreiben in welchem die Beklagte eine Schadensersatzverpflichtung für den Unfall anerkennt. Dieses unterzeichnete sie auch, weigerte sich dann jedoch zur Zahlung.

Das Gericht entschied, dass dem Kläger eine Schadensersatzzahlung zusteht, da die Beklagte die Haftung für einen solchen Unfall übernommen hat. Des Weiteren können mehrere Zeugen diesen Unfall bestätigen und auch der Flughafenarzt stellte seine Diagnose unmittelbar nach der Landung.

Es sieht also so aus, dass du durchaus einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Airline hast. Sollten Zeugen aus dem Flugzeug den Unfall beobachtet haben, könnte das deinen Schadensersatzanspruch meiner Meinung nach auch bestätigen. 

Dieser Beitrag stellt jedoch nur meine persönliche Gedanken zu deiner Frage dar und ersetzt daher nicht die professionelle Rechtsberatung durch einen Experten.

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Auf Ihrem Flug raste ein Service Wagen gegen Ihren Sitz, wodurch Sie sich verletzten. 

Nun fragen Sie, ob die Fluggesellschaft Ihnen Schadensersatz leisten muss. 

Dazu habe ich ein ganz ähnlichen Fall gefunden:

OLG Köln, Urt. v. 25.03.1997, Az: 15 U 56/94 (Das Urteil kann man im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 15 U 56/94 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Passiert ein Unfall an Bord einer Maschine und die Fluggesellschaft übernimmt die Haftung so muss diese auch Schadensersatz zahlen.

Ein Fluggast reiste mit der Beklagten, einer Fluggesellschaft. Während des Fluges rollte ein Service Wagen in die Rückenlehne des Klägers. Durch den Aufprall zog sich der Kläger eine Halswirbelverletzung zu, welche vom  dem Flughafenarzt diagnostiziert wurde.  Die Beklagte, eine Fluggesellschaft übernahm auch die Haftung für den Unfall. Der Kläger erhebt nun einen Anspruch von der Beklagten auf Zahlung eines Schadensersatzes, da der Kläger durch die Schmerzen arbeitsunfähig geworden ist.

Die Beklagte bestreitet unterdessen, dass durch diesen Unfall eine so große Beeinträchtigung des Klägers vorliegt.

Das Gericht entschied, dass die Klage zugelassen wird. Die Beklagte muss an den Kläger einen Schadensersatz zahlen und für die Folgekosten, welche aus dem Unfall entstehen könnten aufkommen.

Da der Fall dem Ihren sehr ähnlich ist, könnte ich mir vorstellen, dass auch Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. 

Das stellt natürlich nur eine Rechtsmeinung dar. Bei solch komplizierten Sachverhalten vermag ein Fachanwalt vielleicht aber mehr Aufschluss zu bieten.

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