Hallo,
du hast bei Air Astana 4 Flugtickets von Frankfurt nach Astana gekauft. Neben der Flugtickets, hast du die Airline damit beauftragt die nötigen Visa zu beschaffen, wofür du zusätzlich gezahlt hast. Als eure Reisepässe eine Woche vor Abreise wieder bei euch angekommen sind, habt ihr allerdings weder Flugtickets noch die nötigen Visa erhalten. Damit konntet ihr euren Urlaub nicht antreten und musstet ihn zu Hause verbringen.
Könnt ihr von der Airline die Kosten für die Tickets und die Visabeschaffung ersetzt verlangen und darüber hinaus einen Anspruch Schadensersatz geltend machen?
Damit ich deine Frage adäquat beantworten kann, möchte ich mich dabei auf folgendes Urteil stützen:
LG Stuttgart, Urteil vom 25.1.2007, Az. 12 O 488/06 (bei Google zu finden unter: "12 O 488/06 reise-recht-wiki.de")
Ein kasachischer Mann plante für sich und seine Familie einen Urlaub im Heimatland. Dafür beauftragte er die Beklagte, Visa und Flugtickets zu beschaffen und zahlte diese Leistungen im Voraus. Diese erbrachte die Leistungen jedoch nicht und behielt die erbrachten Zahlungen trotz Rückforderung seitens des Klägers ein. Folglich kam es aus zeitlichen und finanziellen Gründen nicht zu einem Auslandsaufenthalt.
Vor dem Landgericht Stuttgart klagte der Mann für sich und seine Familie auf die Rückzahlung der Leistungen für Visa und Tickets, sowie auf Entschädigung für immateriellen Schaden, der durch den ausgefallen Heimatbesuch entstanden sei. Die Beklagte gestand den Mann betrogen zu haben. Das Gericht verurteilte sie zur Rückzahlung der Kosten für Visa und Tickets, sah jedoch keinen Schadensersatz für vertane Urlaubszeit, weil zwischen den Parteien kein Reisevertrag bestanden hatte.
In Anbetracht des Urteils bin ich der Meinung, dass du auf jeden Fall einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für Visa und Tickets hast.
Bezüglich des Schadensersatzes sieht es schon schwieriger aus. Sollte in deinem Fall ebenfalls ein Betrug vorliegen, kannst du in meinen Augen leider keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen Air Astana geltend machen. Sollte jedoch ein rechtskräftiger Beförderungsvertrag zwischen euch entstanden sein, so hast du meines Erachtens nach durchaus einen Anspruch auf Schadensersatz.
An dieser Stelle wäre es wahrscheinlich auch hilfreich zusätzlich einen Fachanwalt zu engagieren, da ich in meinem Beitrag nur meine persönlichen Gedanken niederschreiben kann.