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Hallo,

ich habe vier Flugtickets von Air Astana gekauft, mit Hinflug von Frankfurt nach Astana und mit Rückflug von Astana nach Frankfurt für den 15.08.2016 und 01.09.2016.

Samt Visabeschaffung und Portopauschale haben wir 2645 Euro bezahlt.

Ich komme ursprünglich aus Kasachstan und wollte mit meiner Familie dort urlaub machen. Der vereinbarte Reisepreis ist durch Überweisungen auf das Konto der Airline am 09.06.2016 in Höhe von € 800,00 und am 27.07.2016 in Höhe von € 1.845,00 € bezahlt worden.

Anfang juni 2016 haben wir unsere Reisepässe an die Airline geschickt, damit sie die Visa beschaffen können. Aber unsere Pässe kamen eine Woche vor dem Abflugtermin ohne Visa wieder zurück! Auch haben wir zu diesem Zeitpunkt keine Flugtickets erhalten.  Da mir nichts anderes übrig blieb, habe ich beim kasachischen Konsulat versucht, doch noch die Visa zu erhalten, was mir aber unter Hinweis auf die bearbeitungsfrist von 3 Wochen verweigert wurde. Da wir nicht reisen konnten, mussten wir den urlaub zu hause verbringen.  Eine anderweitige Gestaltung des Urlaubs ist aus finanziellen Gründen nicht mehr möglich gewesen. Auch habe mein Arbeitgeber eine Verlegung des bereits bewilligten Urlaubs verweigert.

Kann ich von der Airline die Kosten für die Tickets und die Visabeschaffung ersetzt verlangen? Und kann ich auch ein Schmerzensgeld verlangen?

Denn immerhin habe ich den Auftrag gegeben, Visa und Flugtickets zu beschaffen, was aber gar nicht erledigt wurde. Und die Airline hat das Geld behalten, und immernoch nicht zurückbezahlt, oder die visa besorgt.

Gefragt in Flugannullierung von
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Hallo,

du hast bei Air Astana 4 Flugtickets von Frankfurt nach Astana gekauft. Neben der Flugtickets, hast du die Airline damit beauftragt die nötigen Visa zu beschaffen, wofür du zusätzlich gezahlt hast. Als eure Reisepässe eine Woche vor Abreise wieder bei euch angekommen sind, habt ihr allerdings weder Flugtickets noch die nötigen Visa erhalten. Damit konntet ihr euren Urlaub nicht antreten und musstet ihn zu Hause verbringen.

Könnt ihr von der Airline die Kosten für die Tickets und die Visabeschaffung ersetzt verlangen und darüber hinaus einen Anspruch Schadensersatz geltend machen?

Damit ich deine Frage adäquat beantworten kann, möchte ich mich dabei auf folgendes Urteil stützen:

LG Stuttgart, Urteil vom 25.1.2007, Az. 12 O 488/06 (bei Google zu finden unter: "12 O 488/06 reise-recht-wiki.de")

Ein kasachischer Mann plante für sich und seine Familie einen Urlaub im Heimatland. Dafür beauftragte er die Beklagte, Visa und Flugtickets zu beschaffen und zahlte diese Leistungen im Voraus. Diese erbrachte die Leistungen jedoch nicht und behielt die erbrachten Zahlungen trotz Rückforderung seitens des Klägers ein. Folglich kam es aus zeitlichen und finanziellen Gründen nicht zu einem Auslandsaufenthalt.

Vor dem Landgericht Stuttgart klagte der Mann für sich und seine Familie auf die Rückzahlung der Leistungen für Visa und Tickets, sowie auf Entschädigung für immateriellen Schaden, der durch den ausgefallen Heimatbesuch entstanden sei. Die Beklagte gestand den Mann betrogen zu haben. Das Gericht verurteilte sie zur Rückzahlung der Kosten für Visa und Tickets, sah jedoch keinen Schadensersatz für vertane Urlaubszeit, weil zwischen den Parteien kein Reisevertrag bestanden hatte.

In Anbetracht des Urteils bin ich der Meinung, dass du auf jeden Fall einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für Visa und Tickets hast.

Bezüglich des Schadensersatzes sieht es schon schwieriger aus. Sollte in deinem Fall ebenfalls ein Betrug vorliegen, kannst du in meinen Augen leider keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen Air Astana geltend machen. Sollte jedoch ein rechtskräftiger Beförderungsvertrag zwischen euch entstanden sein, so hast du meines Erachtens nach durchaus einen Anspruch auf Schadensersatz.

An dieser Stelle wäre es wahrscheinlich auch hilfreich zusätzlich einen Fachanwalt zu engagieren, da ich in meinem Beitrag nur meine persönlichen Gedanken niederschreiben kann.

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