Hallo Lingo,
du hast einen Flug mit der Airline Air Astana von Ulan-Bator nach Frankfurt gebucht. Leider kam es nun zu einer Änderung, sodass deine Reise 26 Stunden länger dauert, als eigentlich geplant. Du fragst dich, ob du aufgrund dieser Änderung Ausgleichszahlungen geltend machen kannst.
Da du lediglich einen Flug gebucht hast, kommt zunächst die Anwendung der Fluggastrechte Verordnung in Betracht. Diese Verordnung (VO) ist eine Regelung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 bezüglich Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.
Zunächst müsste der Anwendungsbereich eröffnet sein. Die Eröffnung des Anwendungsbereiches ist zu bejahen, wenn die Voraussetzungen des Art. 3 VO erfüllt sind.
Art. 3 VO Anwendungsbereich (gekürzt)
(1) Diese Verordnung gilt
a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.
Dein Fall ist unter Art. 3 Abs. 1 Bust. b VO zu subsumieren. Da es sich bei der Mongolei um einen Drittstaat handelt. Leider hast du den Flug mit Air Astana gebucht. Bei dieser Airline handelt es sich um eine nichteuropäische Fluggesellschaft, die ihren Sitz in Almaty, Kasachstan hat. Daher ist der Anwendungsbereich der Fluggastrechte Verordnung nicht eröffnet, was dazu führt, dass du aus dieser keine Ansprüche geltend machen kannst.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass du aus einer anderen gesetzlichen Grundlage Ansprüche geltend machen kannst, jedoch ist mir persönlich keine passende bekannt. Ich denke daher, dass es hilfreich sein könnte anwaltlichen Rat einzuholen. Du musst dahingehend natürlich abwägen, inwieweit sich der Aufwand für dich lohnen würde.