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Anwalt Fluggastrecht Frankfurt dringend gesucht

Wir suchen einen guten Anwalt für Fluggastrecht in Frankfurt am Main für die Entschädigung gegen Lufthansa. Unser Lufthansa Flug LH landete 55 Minuten zu spät in Frankfurt. Wegen der Verspätung war unser Anschlussflug schon weg. Wir wurden dann umgebucht auf einen LH Flug am nächsten Tag. Der umgebuchte Flug hatte dann auch wieder eine Verspätung. Wir haben dann unser gesetzliches Fluggastrecht auf Entschädigung bei Lufthansa beantragt. Leider lehnt Lufthansa die Entschädigung mit der Begründung ab dass der Flieger wegen Wetter erst später starten konnte. Was soll das heissen: Wetter? Am Flughafen haben wir kein besonderes Wetter (Gewitter, Sturm oder so) gesehen. Wir müssen die Entschädigung jetzt mit einem Anwalt angehen und suchen daher einen guten Anwalt für Fluggastrecht in Frankfurt oder Umgebung. Man muss doch in Frankfurt klagen oder? Oder kann ich Lufthansa auch an unserem Wohnort verklagen?

Hat jemand von euch hier gegen Lufthansa schonmal ne Klage wegen Fluggastrecht gewonnen? Welchen Anwalt hattet ihr?

Danke schonmal

Gefragt in Flugannullierung von
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2 Antworten

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Hallo :)

ich habe hier zwei Links für dich von diesem Forum, auf der einige gute Anwälte empfohlen werden: 

https://www.flugrechte.eu/index.php?qa=574&qa_1=fachanwalt-reiserecht&show=574#q574

https://www.flugrechte.eu/index.php?qa=13&qa_1=wo-finde-ich-einen-fachanwalt-f%C3%BCr-reiserecht&show=13#q13 

Leider kenne ich keinen Anwalt für Flugrecht in Frankfurt aber ich würde auf jeden Fall empfehlen die Sache einem Anwalt vorzulegen. Empfehlenswert sind Rechtsanwälte, die sich auf Flugastrechte spezialisiert haben und dadurch Erfahrungen mit solchen Rechtsstreitigkeiten haben. Es gibt nur wenige Anwaltskanzleien, die Fachanwälte für Flugrechte sind. Eine renommierte Anwaltskanzlei für Flugrecht ist

Rechtsanwalt Jan Bartholl

Die vertreten auch bundesweit, das heisst man kann von jedem Ort in Deutschland aus den Anwalt beauftragen und nicht nur in Frankfurt und er übernimmt die Fälle, ohne komplizierte Termine usw.

So eine Flugverschiebung und Verspätung ist natürlich ärgerlich. 

Grundsätzlich steht Ihnen bei einer Flugverspätung ein Ausgleichsanspruch zu. So wie ich das verstanden habe, bestand ihr Flug aus zwei Teilen, zum einen der Flug nach Frankfurt, der sich leider verspätete, was zur Folge hatte, dass sie ihren Anschlussflug verpassten, und dem Ersatzflug, der dann auch eine Verspätung hatte.

Im Allgemeinen wird die Flugverspätung als nicht rechtzeitiges Eintreffen am Bestimmungsort (Zielort) definiert. Insofern wird immer auf die Flugzeiten abgestellt.

Zu nächst muss geklärt werden, ob es sich um einen Flug im Rahmen des Code-Sharing-Verfahren handelt oder um einen Direktflug. Dabei teilen sich mehrere Fluggesellschaften denselben Flug, fliegen also mit unterschiedlichen Flugnummern (im Gegensatz zu einem Direktflug, wo mehrere Flugzeuge unter denselben Flugnummern fliegen). Wer den jeweiligen Flug ausführt sagt Ihnen in der Regel die Boardkarte oder der Flugplan. Danach richtet sich Ihr Anspruchsgegner.

Es kommt maßgeblich auf die Verspätung am Endziel an. 

Die Definition der großen Verspätung ist streckenabhängig:

Flugstrecke bis einschließlich 1.500 km: Verspätung über 2 Stunden

Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km: Verspätung über 3 Stunden

Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km: Verspätung über 4 Stunden

 

Die EG-Verordnung trifft allerdings keine eindeutige Entscheidung, ob ein außergewöhnlicher Umstand, der die Verspätung eines Fluges zur Folge hat, das Luftfahrtunternehmen auch für die weiteren Flüge von ihrer Ausgleichszahlungspflicht entbindet. Erwägungsgrund 15 der Verordnung legt den Gedankten durchaus nahe, dass hinsichtlich der Folgeverspätung ein außergewöhnlicher Umstand stets fortwirken kann.

 

Kann ein Passagier aufgrund einer Flugverspätung nicht umgehend befördert werden, stehen ihm Ausgleichsleistungen zu. Diese können aus einer zumutbaren anderweitigen Beförderung bestehen sowie aus Ausgleichszahlungen und der Stornierung des Fluges inklusive einer Rückerstattung der Kosten. Der Passagier kann hierbei allein entscheiden, für welche der Unterstützungs- und Ausgleichsleistungen er sich entscheidet. Die Höhe der Ausgleichszahlungen ist streckenabhängig. Bis zu einer anderen oder späteren Beförderungsart hat das Unternehmen für eine angemessene Versorgung der Passagiere zu sorgen.

 

LG Frankfurt, Urteil vom 26.07.2013, Az.: 2-24 S 47/12

Es ist davon auszugehen, dass ein verpasster Anschlussflug und eine entsprechende Verspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel grundsätzlich einen Ausgleichsanspruch auslösen – auch dann, wenn der Umsteigeflughafen außerhalb der EU liegt oder die Zubringer- und Anschlussflug von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt wurden.

Folglich können Sie bezüglich des verpassten Anschlussfluges einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen gegen Lufthansa geltend machen.

Hier hatte im übrigen jemand das selbe Problem: 

https://www.flugrechte.eu/4850/lufthansa-flugversp%C3%A4tung-anschlussflug-verpasst-weiter?show=4850#q4850 

Jetzt kommt es natürlich auf den Ausschlussgrund des "außergewöhnlichen Umstandes" an: Grundsätzlich ist es möglich, das Gewitter oder heftige Niederschläge als außergewöhnlicher Umstand angesehen werden, aber wenn sie sagen, das Wetter war normal, und Lufthansa führt nur den Allgemeinen Begriff des "Wetters" auf, vermute ich, dass die Ausschlussgründe nicht greifen würden.

Dies sind aber nur meine Überlegungen, ich empfehle Ihnen, einen Anwalt aus der oben eingefügten Liste zu Rate zu ziehen.

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Anwälte die sich auf Reiserecht spezialisiert haben gibt es in übersichtlicher Zahl. Könnt Ihr im Internet finden. Eine Wertung einzelner möchte ich nicht abgeben. Am Wohnort kannst du nicht klagen. Normalerweise klagt ein Anwalt nur, wenn auch eine Erfolgsaussicht besteht.

Aber... Eure Angaben reichen für eine Bewertung des Falles nicht aus. (welche LH Flug , wann und von ) Könnt doch erst mal auf einem Flugrechteportal prüfen ob Ihr bei dem Flug einen Anspruch habt. Die meisten berücksichtigen bei der Prüfung auch Wetterdaten.  In Eurem Fall muss der Zubringerflug nach Frankfurt eine wetterbedingte Störung haben, damit es sich ggfs. um aussergewöhnliche Umstände handelt. Mit dem Wetter am Flughafen selbst hat das mitunter wenig zu tun. (Anm. Bin kein Mitarbeiter eines dieser Portale.)
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