Hallo,
deine Sorge ist ja im jeden Fall begründet. Ich denke, dass es hier um die Regelungen der europäischen Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 geht. Im Wesentlichen geht es darum, dass du nicht rechtzeitig am Flughafen in Stansted waren und deshalb den Anschlussflug nicht erreichen konnten.
Nun fragst du dich, wie du die Kosten für den Zug zurück bekommen kannst.
Zunächst gehe ich mal kurz auf den Fall des verpassten Anschlussfluges ein. Denn es ist anerkennt, dass Flugreisende, die an ihren Endziel mit einer Verspätung von mind. 3 Stunden ankommen, einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus der europäischen Fluggastrechteverordnung haben. Fraglich ist dabei, ob es notwendig gewesen wäre, dass du den angebotenen Ersatzflug auch tatsächlich angetreten hättest. Dazu ist folgendes Urteil aufschlussreich:
Amtsgericht Hamburg, Urt. v. 26.04.2016, Az.: 12 C 328/15 (bei Google oder Ecosia eingeben: 12 C 328/15 reise-recht wiki)
Erfährt ein Fluggast am Flughafen, dass sein Flug erst am nächsten Tag durchgeführt werden kann, muss er nicht den Flug am nächsten Tag antreten, damit der Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung begründet wird. Denn die verspätungsbedingte Unannehmlichkeit ist bei einer sich schon vor Abflug ergebenen Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden bei den am Flughafen wartenden Fluggästen bereits am Abflugort eingetreten.
Daher ist es wohl in Ordnung, dass du nicht auf den Ersatzflug gewartet hast. Allerdings meintest du auch, dass der Flieger aufgrund schlechten Wetters nicht in Stansted landen konnte, sondern auf einen anderen Flughafen fliegen musste. Möglicherweise könnte darin nämlich ein außergewöhnlicher Umstand i.S.v. Art. 5 III der VO liegen. Wäre dies der Fall, so müsste die Entschädigung seitens der Airline Ryanair nicht gezahlt werden.
Allerdings kommt aus Art. 8 der VO noch ein Anspruch auf eine anderweitige Beförderung bzw, eine Kostenrückerstattung in Frage. Eine anderweitige Beförderung wäre erst zwei Tage später möglich gewesen, was dir verständlicherweise zu spät war. Deswegen denke ich, dass es möglich wäre, dass du zumindest die Kosten für den ausgefallenen Flug zurück verlangen kannst. Falls dies die Kosten nicht deckt, so ist noch folgendes Urteil interessant:
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.03.2011, AZ 2-24 S 1/11(siehe bei Google: „2-24 S 1/11 reise-recht-wiki“)
Ein weiterer Anspruch bei einer Flugannullierung können entstandene Kosten sein, die durch den Schaden entstanden sind, wie zusätzliche Flugkosten für einen Alternativflug.
Letztendlich ist es sicherlich ratsam, dass du dich direkt an Ryanair wendest. Alternativ ist es angesichts der komplizierten Sachlage eventuell doch ratsam, einen Fachanwalt zu befragen.