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Hallo :)

ich hätte da ein paar Fragen zu diesem Vorfall.
Ich versuche mich kurz und knapp zu fassen:
wie im obigen Fall bereits erwähnt wurde, ist im Jahr 2010 der schwer auszusprechende Vulkan in Island ausgebrochen, der dazu geführt hat, dass Millionen von Menschen in Europa nicht vom Fleck kamen.
So auch mein Freund und ich.
Wir sind damals von Frankfurt am Main nach China geflogen.
Wir sollten ursprünglich am 18. April 2010 wieder zurück nach Deutschland fliegen.
Wegen des Vulkanausbruchs, welcher am 20.März 2010 begann, hat sich eine riesige Aschewolke über Europa und eben auch über Deutschland, gebildet. Dies führte dazu, dass unser Rpckflug storniert werden musste.
Uns wurde erst am 27. April 2010 ein Rückflug angeboten.
Da in dieser Maschine nur noch Plätze in der Business-Class vorhanden waren, mussten wir gezwungener Maßen diese nehmen, andernfalls hätten wir noch länger vor Ort bleiben müssen.
Leider ist auch unsere ganzes Gepäck bereits im ersten, ursprünglichen Flieger gewesen und wir bekamen es auch nicht zurück (wieso auch immer), weshalb wir uns vor Ort ein paar Kleidungsstücke holen mussten (insg. 120 €).
Wir hielten uns nach der Flugannullierung jeden Tag auf dem Laufenden, damit wir ungefähr wissen, wann wir endlich wieder zurück fliegen konnten.
Daher erfuhren wir, dass bereits ab dem 21. April 2010 die Flüge wieder normal nach Europa fliegen konnten. Aber uns wurde ein Rückflug erst am 27. April angeboten !!!!!! Obwohl wir vorher noch deutlich gesagt haben, dass wir aufgrund unserer Arbeit rechtzeitig in Deutschland wieder sein müssen und die Fluggesellschaft gebeten haben, uns einen schnellsmöglichen Rückflug zu organisieren.
Das sind ganze 7 Tage später! Wir verstanden nicht warum, und waren ziemlich erzornt darüber!
Und dann noch der viel zu teure Rückflug in der Business-Class. Aufgrund des langen Fluges, hatten mein Freund und ich tatsächlich überlegt, zwischendurch auch mal in der Business-Class zu fliegen (bis zum nächsten Zwischenstopp), aber das hätten wir nur gemacht, wenn auch der Preis gestimmt hätte! So waren wir dazu gezwungen!
Ferner sind uns weitere Hotelskosten, aufgrund der Verlängerung, entstanden, sowie hohe Ausgaben für Nahrung etc. (China ist ganz schön teuer!) !


Wir möchten nun gerne in Erfahrung bringen, ob und wie wir gerichtlich dagegen vorgehen können.
Denn uns ist nicht ersichtlich, wieso wir erst so spät zurückfliegen mussten und andere Fluggäste einen viel eheren Rückflug erhalten haben!!! Das stellt für uns eine glasklare Benachteiligung dar!!!

Was können wir alles ersetzt verlangen (Schadensersatz)
(wir hoffen die gesamten Mehrkosten für 1. Kleidung (ca.120€)  2.verlängerten Hotelaufenthalt (534,95 €)  3.Verpflegung (85 €) 4.Rückflug in Business-Class (6.595,52 €) ?

Welche Ansprüche stehen uns zu?

Wie sind die Erfolgschancen?

Und wonach bestimmen sich unsere -falls vorhanden- Ansprüche?



Wir bedanken uns rechtherzlich bei euch und wünschen euch noch ein schönes Wochenende :)

Gefragt in Flugannullierung von
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Hallo,

ihr seid nach einer Vulkanaschewolke nicht aus China rausgekommen. Ihr musstet eine Woche länger als geplant dort verweilen, obwohl der Luftraum bereits einen Tag später wieder freigegeben war. Dadurch sind euch Mehrkosten in Bezug auf Nahrung/Verpflegung, Hotel und Rückflug entstanden. Ihr fragt euch also, ob ihr einen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten habt.

Ich habe ein Urteil gefunden, das bei der Beantwortung der Frage hilfreich sein kann:

LG Frankfurt, Urt. v. 12.09.2011, Az: 2-24 O 99/11 (einfach zu finden, wenn du auf Google „2-24 O 99/11 reise-recht-wiki.de“ eingibst):
Die Airline sei weiterhin für die Kläger verantwortlich gewesen. Weil sie den Reisevertrag jedoch im Vorfeld, wegen höherer Gewalt gekündigt hatte, habe sie die Kosten des Ersatzfluges nur zur Hälfte zu übernehmen

Flugkosten:

Meiner Meinung nach ist hier § 651 j BGB einschlägig:

(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

Die Airline könnte aufgrund von höherer Gewalt den Reisevertrag gekündigt haben. Höhere Gewalt sind bspw. Wetterumstände, die die Reise unmöglich machen. Die genaue Definition und weitere Informationen zur höheren Gewalt findest du unter folgenden Link:

http://passagierrechte.org/H%C3%B6here_Gewalt

Ich denke, es ist klar, dass die Vulkanaschewolke zweifellos einen bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Fall der höheren Gewalt darstellt. Da durch die Aschewolke der Rückflug am eigentlichen Reisetag nicht möglich war, wurde, meiner Meinung nach, die Reise erheblich beeinträchtigt.
Nach diesen Überlegungen wurde der Reisevertrag aufgrund von höherer Gewalt nach § 651 j BGB gekündigt.

§ 651 j BGB bezieht sich eindeutig auch auf § 651 e BGB. Dort stehen die Pflichten, die ein Reiseveranstalter trotz Kündigung hat:

(4) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten fallen dem Reiseveranstalter zur Last.

Da ein Reisevertrag grundsätzlich auch den Rückflug umfasst, war euer Reiseveranstalter dazu verpflichtet, euch nach Deutschland zurückzubefördern.

Allerdings muss hier gesagt werden, dass der Reiseveranstalter nicht zur Rückbeförderung verpflichtet ist, solange die höhere Gewalt andauert. Während der Zeit, in der die Vulkanaschewolke über Europa war, trägt die Fluggesellschaft bzw. der Reiseveranstalter keine Schuld an der Nichtbeförderung. Sobald die höhere Gewalt allerdings vorbei ist, ist die Pflicht zurück, den Reisenden schnellstmöglich nach Hause zu befördern. Wird dieser Pflicht nicht schnellstmöglich nachgekommen, macht sie der Reiseveranstalter schadensersatzpflichtig.

Eine Rückbeförderung in eurem Fall war frühestens am 21.04. möglich, die höhere Gewalt ist also an diesem Tag entfallen. Danach war die Fluglinie verpflichtet, euch an diesem Tag zurückzubefördern. Ihr sagt selbst, dass dieser Rückflug auch möglich gewesen wäre.

Meiner Meinung nach steht euch also ein Anspruch auf Schadensersatz zu, weil die Rückbeförderung schuldhaft verzögert wurde.

Hotel- und Verpflegungskosten:

Wenn die Airline oder der Reiseveranstalter seiner Rückbeförderungspflicht nicht nachkommt, muss er auch die Mehrkosten erstatten, die dadurch entstehen.

Ihr habt also einen Anspruch auf Erstattung der Hotel- und Verpflegungskosten, allerdings nur im Zeitraum vom 21.04. – 28.01., weil ab diesem Zeitraum die Rückbeförderungspflicht erst wieder möglich war.

Wie eure Erfolgschancen in diesem Fall stehen, kann ich nicht beantworten. Ich rate euch daher, einen Anwalt aufzusuchen und ihn um Rat zu fragen. Das Reiserecht ist sehr komplex und ein Anwalt kann den jeweiligen Einzelfall besser beurteilen.

Ich hoffe, ich konnte euch dennoch helfen!

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