Hallo,
dein Flug hatte 10 Stunden Verspätung, was sehr ärgerlich ist. Da der Flug von Ryanair durchgeführt wurde und in den AGB steht, dass irisches Recht anzuwenden ist, fragst du nun, ob wirklich irisches Recht anzuwenden ist oder nicht.
Eine ähnliche Frage wurde in diesem Forum bereits hier gestellt:
Wenn mein Ryanair-Flug FR171 von Athen nach Bremen erhebliche Verspätung hat zählt das irische Recht oder das deutsche Recht?
Auch in diesem Fall stellte sich die Frage, ob irisches Recht oder deutsches Recht anzuwenden ist, wenn ein Ryanair-Flug Verspätung hat.
Deine Frage bezieht sich also auf die AGB der Fluggesellschaft. Hierzu habe ich ein passendes Urteil gefunden. In diesem Fall hat der Reisende den Flug zwar storniert, aber ich denke, das macht hier erstmal keinen Unterschied. Wenn du den Volltext des Urteils lesen möchtest, kannst du ihn einfach finden, indem du auf Google „32 C 571/16 reise-recht-wiki.de“ eingibst:
AG Simmern, Urt. v. 19.04.2017, Az: 32 C 571/16
Die Zuweisung eines Gerichtsstands über eine AGB-Klausel ist unzulässig.
Meiner Meinung nach ist also auch auf deinen Fall deutsches Recht anwendbar. Das lässt sich über die sogenannte AGB-Kontrolle überprüfen. § 307 BGB regelt, was in den AGB enthalten sein darf:
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.
Die Frage, ob AGB wirksam sind und welche Form der Vertrag haben muss, sind nach deutschem Recht zu beurteilen, egal ob in den AGB von irischem Recht die Rede ist.
Meiner Ansicht nach ist schon nach § 307 BGB die Klausel unwirksam, schon allein, weil die Klausel offensichtlich den Zweck verfolgt, die Reisenden von der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte abzuhalten.
Ich bin also der Auffassung, dass die Klausel unwirksam ist und du durchaus in Deutschland deine Ansprüche geltend machen kannst. Auch steht dir ein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu. Dies richtet sich nach Artikel 7 der Europäischen Fluggastrechteverordnung:
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,
c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.
Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt
Bei einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr greift dieser Artikel. Leider hast du nicht geschrieben, von welchem Flughafen aus du geflogen bist. Allerdings ist die Entfernung (egal von welchem Flughafen in Deutschland) nach London immer kürzer als 1.000 km. Aus diesem Grund steht dir ein Anspruch auf 250€ zu.
Kurz gesagt: Ryanair kann es sich nicht so einfach machen. Du kannst die Ansprüche geltend machen.
Dennoch rate ich dir sicherheitshalber einen Anwalt aufzusuchen, um dich abzusichern, welche Ansprüche dir tatsächlich zustehen. Auch, wenn es um die Geltendmachung der Ansprüche geht, ist es ratsam einen Anwalt hinzuzuziehen.