Hallo,
Sie haben die Vermutung, dass der Flug ihrer Bekannten von KEF nach DEL annulliert werden wird. Sie fragen sich, welche Möglichkeiten dann in Frage kommen.
Der Flug soll im Januar 2019 starten, bis jetzt kam allerdings noch keine Information über die Annullierung.
Sollte eine solche allerdings eintreten, so könnte man schauen, ob sich Rechte aus der europäischen Fluggastrechtrechte-VO Nr. 261/2004 ergeben. Dahingehend müsste allerdings zuerst diese Verordnung auch anwendbar sein. Ob dies der Fall ist, lässt sich aus Art. 3 I der VO entnehmen:
„Diese Verordnung gilt
a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.“
Auch Island zählt meiner Meinung nach dazu. Deshalb sollte die Verordnung wohl gelten. Wenn es zu einer Annullierung kommen sollte, dann ist Art. 5 der VO einschlägig.
„Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungs- leistungen gemäß Artikel 8,
b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9,
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäßArtikel 7eingeräumt, es sei denn,
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder
ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunfts- zeit zu erreichen, oder
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.“
Je nachdem wann und ob überhaupt ihre Bekannten von der Annullierung erfahren, sind die Anprüche aus Art. 7 und 8 sehr interessant. Aus Art. 7 ergibt sich nämlich ein Ausgleichsleistunganspruch, der bei der Strecke zwischen Island und Indien dann 600 Euro pro Person betragen würde. Wie oben bereits geschrieben, müssen dabei die Ausnahme, insb. die Zwei-Wochen-Frist beachtet werden.
Kommt die Information also eher als die angegeben zwei Wochen, so ist der Anspruch auf Unterstützungsleistungen nach Art. 8 wohl maßgeblich. Dieser vermittelt einen Anspruch auf eine anderweitige Beförderung oder eine Kostenrückerstattung.
„Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseab- schnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprüngli- chen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit
— einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmögli- chen Zeitpunkt,
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze“
WOW Air müsste im Zweifel also eine anderweitigen Flug anbieten. Alternativ könnte auch der gesamte Flug storniert werden und die Kosten zurück verlangt werden.
Trotzdem würde ich Ihnen jetzt nicht unbedingt empfehlen schon vor der Mitteilung der Annullierung einen neuen Flug zu buchen. Im Zweifel würden Sie ja auf den Kosten sitzen bleiben. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es sicherlich nicht schlecht wäre, wenn Sie bzw. ihre Bekannten sich mit WOW Air in Verbindung setzen, einen Fachanwalt befragen oder einfach weitere Beiträge zu dem Thema der einer Annullierung durchzulesen.