3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,814 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Guten Tag,

Bekannte von mir fliegen im Januar 2019 mit WOW Air von Toronto (YYZ) über Reykjavík (KEF) nach Neu-Delhi (DEL). Die betreffende Fluggesellschaft ist zurzeit finanziell angeschlagen und streicht reihenweise Flüge. Auch die geplante Verbindung meiner Bekannten ist online nicht mehr buchbar, was üblicherweise ein Zeichen dafür ist, dass diese Flüge in nächster Zeit annuliert werden. Eine offizielle Streichung der Flüge ist allerdings noch nicht erfolgt. Offenbar ist nur der Flug von KEF nach DEL betroffen, während der Flug von YYZ nach KEF, so wie es im Moment aussieht, planmäßig stattfinden wird.

Angenommen, diese Verbindung wird tatsächlich nicht wie geplant stattfinden: Welche Rechte haben meine Bekannten? Muss WOW Air eine Alternativverbindung, möglicherweise mit einer anderen Fluggesellschaft, anbieten, oder ist die Airline nur zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet? In letzterem Fall erschiene es mir nämlich sinnvoll, so schnell wie möglich einen Flug bei einer anderen Airline zu buchen, bevor diese alle teurer werden. Müsste WOW Air den Flug mit einer anderen Airline bezahlen?

Zu welchem Vorgehen würden Sie raten: Abwarten, bis die offizielle Annulierung kommt, oder jetzt schon eigenständig eine Alternativverbindung buchen?

Vielen Dank im Voraus!
Gefragt in Flugannullierung von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Hallo, 

Sie haben die Vermutung, dass der Flug ihrer Bekannten von KEF nach DEL annulliert werden wird. Sie fragen sich, welche Möglichkeiten dann in Frage kommen. 

Der Flug soll im Januar 2019 starten, bis jetzt kam allerdings noch keine Information über die Annullierung. 

Sollte eine solche allerdings eintreten, so könnte man schauen, ob sich Rechte aus der europäischen Fluggastrechtrechte-VO Nr. 261/2004 ergeben. Dahingehend müsste allerdings zuerst diese Verordnung auch anwendbar sein. Ob dies der Fall ist, lässt sich aus Art. 3 I der VO entnehmen:

„Diese Verordnung gilt 

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten; 

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.“

Auch Island zählt meiner Meinung nach dazu. Deshalb sollte die Verordnung wohl gelten. Wenn es zu einer Annullierung kommen sollte, dann ist Art. 5 der VO einschlägig. 

„Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen 

a)  vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungs- leistungen gemäß Artikel 8

b)  vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9,

c)  vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäßArtikel 7eingeräumt, es sei denn, 

i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder 

ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunfts- zeit zu erreichen, oder 

iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.“

Je nachdem wann und ob überhaupt ihre Bekannten von der Annullierung erfahren, sind die Anprüche aus Art. 7 und 8 sehr interessant. Aus Art. 7 ergibt sich nämlich ein Ausgleichsleistunganspruch, der bei der Strecke zwischen Island und Indien dann 600 Euro pro Person betragen würde. Wie oben bereits geschrieben, müssen dabei die Ausnahme, insb. die Zwei-Wochen-Frist beachtet werden.

Kommt die Information also eher als die angegeben zwei Wochen, so ist der Anspruch auf Unterstützungsleistungen nach Art. 8 wohl maßgeblich. Dieser vermittelt einen Anspruch auf eine anderweitige Beförderung oder eine Kostenrückerstattung. 

„Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen 

a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseab- schnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprüngli- chen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit 

— einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmögli- chen Zeitpunkt, 

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder 

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze“

WOW Air müsste im Zweifel also eine anderweitigen Flug anbieten. Alternativ könnte auch der gesamte Flug storniert werden und die Kosten zurück verlangt werden. 

Trotzdem würde ich Ihnen jetzt nicht unbedingt empfehlen schon vor der Mitteilung der Annullierung einen neuen Flug zu buchen. Im Zweifel würden Sie ja auf den Kosten sitzen bleiben. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es sicherlich nicht schlecht wäre, wenn Sie bzw. ihre Bekannten sich mit WOW Air in Verbindung setzen, einen Fachanwalt befragen oder einfach weitere Beiträge zu dem Thema der einer Annullierung durchzulesen.

Beantwortet von (24,540 Punkte)
0 Punkte
...