3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
+84 Punkte

Wir hatten einen Rechtsstreit mit KLM und haben eine bekannte Anwaltskanzlei engagiert. Wir haben im Vertrag eine Vollmacht unterschrieben und dann noch Mandatsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen. Die KLM hat dann letztlich nur einen Teil unserer Entschädigung gezahlt, aber wir waren einfach nur noch genervt und wollten den Rechtsstreit beenden. Also haben wir das Vergleichsangebot angenommen. Unser Rechtsschutzversicherer hat uns jetzt ein Schreiben geschickt und gesagt dass sie die Rechtsanwaltskosten nicht voll bezahlen werden. Gesonderte Honorarvereinbarungen wären vomn Versicherungsschutz nicht gedeckt. Jetzt sollen wir zusätzlich 249,90 Euro und nochmal 71,58 Euro bezahlen. Dabei haben wir sogar eine Deckungszusage vom Rechtsschutz erhalten. Nachdem wir dem Anwalt gesagt hatten, dass er die Kosten von der Rechtsschutzversicherung holen soll, haben die uns zurückgeschrieben, dass das Sache zwischen uns und unserer Rechtsschutzversicherung wäre. Wir sollen die 321,48 Euro jetzt zahlen. Angeblich steht das in den Vergütungsvereinbarungen so drin.

Stimmt das? Ist das gesetzlich richtig, dass wir die Rechnung zahlen müssen, obwohl wir eine Rechtsschutzversicherung haben?

Die Vergütungsvereinbarungen sind die heir:

Vergütungsvereinbarungen

Zwischen Herrn Dr. X ... Deutschland,
und
Rechtsanwalt B

werden anlässlich der vorstehenden Vollmachtserteilung in der Angelegenheit xxx folgende Vergütungsvereinbarungen unabhängig vom Gegenstandswert getroffen:

 

Der Mandant beauftragt den Rechtsanwalt B, in vorliegenden Angelegenheiten vollumfänglich tätig zu werden. Für die Erstberatung des Mandanten und Auftraggebers aus der vorliegenden Angelegenheit ist vorliegend ein Honorar in Höhe von EUR 190,00 zzgl. EUR 20,00 Auslagenpauschale zuzüglich 19% Umsatzsteuer i.H.v. EUR 39,90, mithin EUR 249,90, vereinbart. Der Mandant und Auftraggeber und der Rechtsanwalt haben vereinbart, die vorbezifferte Vergütung aus der Erstberatung entgegen §34 Abs. 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht auf etwaige später anfallende außergerichtliche und/oder gerichtliche Rechtsanwaltsgebühren anzurechnen.

 

Für die Interessenvertretung der weiteren gesonderten Angelegenheit der Deckungsschutzanfrage an den Rechtsschutzversicherer wurde zwischen dem Mandanten und Auftraggeber und dem Rechtsanwalt vereinbart, eine 1,3-Gebühr gemäß Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu berechnen.

 

Dem Mandanten und Auftraggeber und dem Rechtsanwalt ist bekannt, dass der Ausgang des Verfahrens ohne Einfluss auf die Höhe der geschuldeten Vergütung ist. Dem Mandanten und Auftraggeber ist bekannt, dass der vereinbarte Betrag von den gesetzlichen Regelungen, insbesondere denen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, abweichen kann, und dass im Fall des Obsiegens in einem Prozess-/Rechtsmittelverfahren eine Erstattungsfähigkeit nur im Umfang der gesetzlichen Gebühren gegeben ist.

 

Die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind als Mindesthonorar vereinbart und zu zahlen. Die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten sich nach dem Gegenstandswert und Streitwert der Angelegenheit.

 

Die teilweise Unwirksamkeit der Vergütungsbedingungen berührt deren Wirksamkeit im Übrigen nicht.

 

Die vorstehenden Vergütungsbedingungen habe ich gelesen und verstanden. Ich akzeptiere die Vergütungsbedingungen und habe eine Abschrift erhalten.

Gefragt in Rechtsberatung von
wieder getaggt von
+84 Punkte

56 Antworten

+14 Punkte

Ich weiß, dass ich jetzt sofort wieder Minuspunkte erhalten und als Troll bezeichnet werden werde: Trotzdem möchte ich meine Erfahrungen hier mitteilen. 

VORWEG: Ich gebe zu, dass ich blauäugig und (selbstverschuldet) zu dumm war. Ich trage auch die Konsequenzen und habe die Rechtsanwaltskosten bezahlt.

Ich kann den Fragesteller trotzdem gut verstehen. Bei mir war es ähnlich: Ich hatte einen Fall wegen einer Entschädigung gegen Lufthansa und Swiss. Ich habe dann bei einem Fachanwalt angerufen und die Erstberatung am Telefon wahrgenommen. Dann habe ich meine Rechtsschutzversicherung angerufen und die Dame dort sagte am Telefon salopp, das ganze wäre abgedeckt. Sie würden alles zahlen, und der Rechtsanwalt solle die Deckungsanfrage einfach nochmal schriftlich stellen.

Ich habe den Aussagen meiner Rechtsschutzversicherung vertraut. Wieso hätte ich da zögern sollen oder misstrauisch werden sollen. Das schien ein Standard-Procedere zu sein: Versicherungsnehmer ruft an, Deckung wird erteilt. 

Der Rechtsanwalt hat dann den Fall auch sehr schnell übernommen und sofort begonnen. Alles lief bis dahin hervorragend und wir waren sehr mit der Arbeit der Kanzlei zufrieden. Dann habe ich dem Vergleich der Lufthansa und der Swiss nicht zugestimmt. Wegen einiger besonderer Konditionen hat dann eine neue Kanzlei den Fall vor Gericht übernommen.

Die alte Kanzlei hat dann versucht, die Rechnungen bei meiner Rechtsschutzversicherung unterzubringen, was aber scheiterte. Plötzlich wollten die nichts mehr wissen, von wegen wir übernehmen das. Mein Rechtsschutzversicherer hat erst auf mehrfaches Drängen noch eine Zuzahlung zur ersten Abschlagszahlung gemacht. Ich bin letztlich auf Erstberatungskosten von 249,90 euro, meiner Selbstbeteiligung über 150,00 euro und einer Kostennote für die Deckungsanfrage über 125,72 euro hängengeblieben. Ich frage mich wirklich: WOFÜR HABE ICH ÜBERHAUPT EINE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG? Schön Monat für Monat meine Versicherungsbeiträge abbuchen und dann habe ich in 15 Jahren EINEN EINZIGEN FALL - und die übernehmen lächerlich 321,48 euro! Toll, die hätte ich auch bereits mit 2 Jahresbeiträgen selbst zahlen können. Ich fühle mich von meinem Rechtsschutzversicherer verar...

WIE GESAGT: Es war meine eigene Blödheit. Aber trotzdem bin ich stocksauer auf die Rechtsschutzversicherung und meinen alten Anwalt. Die hätten mir beide sagen sollen, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe. 

Naja, WIEDER ETWAS DAZUGELERNT IM LEBEN: Traue NIEMALS Deinem Rechtsschutzversicherer. Lasse Dir alles vom Versicherer schriftlich geben. Und traue niemals Deinem Anwalt. Leider wahr! Wobei, es stimmt, dass die Kosten des Anwalts korrekt waren. Ich hätte aber erwartet, dass der Rechtsanwalt das mit meinem Versicherer klärt und habe erst im Nachhinein erfahren, dass das komplett anders läuft (Abrechnung von Rechtsanwaltsgebühren bei Rechtsschutzversicherten).

Ähnliche Fragen und Antworten zum Thema findet man hier:

Darf ein Rechtsanwalt zusätzlich zu anderen Kosten für eine Erstberatung 249,90 EUR und für eine zweite Rechnung 125,72 EUR Rechtsanwaltsgebühren in der Kostennote verlangen?

Ist es rechtens, wenn ein Rechtsanwalt für die Deckungsanfrage bei meiner Rechtsschutzversicherung eine Rechnung über 102,52 EUR zusendet?

Beantwortet von (6,330 Punkte)
+14 Punkte
+11 Punkte

Leute, lasst solche Trolle wie den Fragesteller doch einfach mal ins offene Feuer rennen.

Der wird seine Lektion lernen, wenn er erstmal die verklagt wurde und das Strafverfahren am Hals hat.

Anders lernen es solche Leute nie.

Daher: Jaja, mach mal, wie Du denkst, lieber Fragesteller!

cool

Beantwortet von (6,680 Punkte)
+11 Punkte
+14 Punkte

@ Fragesteller: 

Wieso unterschreibt ein mündiger Bürger Vergütungsbedingungen und bestätigt auch noch, diese "GELESEN UND VERSTANDEN" zu haben, wenn er sie offenbar nicht gelesen und schon gar nicht verstanden hat?

Unvermögen?

Dummheit?

Selbstverschuldete UNMÜNDIGKEIT?

Beantwortet von (7,450 Punkte)
+14 Punkte
+13 Punkte
Wieso beschwert man sich über eine Rechnung von 71,58 EUR, wenn der Rechtsanwalt eigentlich sogar 125,72 EUR für eine Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung berechnen dürfte? Muss ich das verstehen?

Also, wer sogar mit seinem eigenen Rechtsanwalt wegen irgendwelcher Gelder in Streit gerät, sollte vielleicht mal in sich gehen und wirklich fragen, ob man noch ein ganz gesundes Verständnis von Streitkultur hat. Es scheint mir, dass einige Menschen um sich herum nur Gegner sehen. Die scheinen vor Selbstgerechtigkeit völlig verblendet und projizieren ihren Hass und ihre eigene Herzlosigkeit auf die Welt und alle, die nicht so (re-) agieren, wie sie es sich wünschen.

Aber wahrscheinlich werden solche Menschen sich niemals "überzeugen" lassen.

Das widerspräche wohl deren Weltbild.

Arm dran, solche Gestalten.
Beantwortet von (6,540 Punkte)
+13 Punkte
+11 Punkte

Ich bin normale Hausfrau und kein Herr Dr. und verstehe doch sehr gut, was ich unterschreibe. Wenn ich Vereinbarungen mache, halte ich die.

WIE TIEF KANN MAN SINKEN, um sich vor irgendwelchen Rechnungen zu drücken?

Beantwortet von (8,220 Punkte)
+11 Punkte
+11 Punkte
WARUM schließt man einen Vertrag? Damit beide Seiten wissen, woran sie sind und im Falle des Falles, also bei Streitigkeiten, alles schwarz auf weiß vorgelegt werden kann.

WARUM unterschreibe ich, dass ich 249,90 Euro PLUS 71,58 Euro, also 321,48 Euro bezahlen werde, wenn ich es von vornherein nicht vor habe?

WAS SOLL SO EIN ZIRKUS?

Leute wie der Fragesteller haben offenbar Probleme, aufrichtig wie ehrbare Verbraucher zu Versprechen zu stehen. Das sind keine rechtliche Fragen, sondern menschliche.

Irren ist menschlich. Dummheit offenbar auch.
Beantwortet von (5,680 Punkte)
+11 Punkte
+9 Punkte
Wenn ich mit meiner kleinen Tochter vereinbare, dass sie abends die Sendung mit der Maus gucken darf, wenn sie noch etwas am Esstisch sitzen bleibt, bis alle aufgegessen haben, HÄLT SIE SICH IMMER DRAN.

Wenn mein Töchterchen mit ihren Freundinnen vereinbart, dass eine zwei Gummibärchen bekommt, wenn sie ihr dafür das Ponyheft gibt, HÄLT SIE SICH DRAN.

Komisch, dass erwachsene Menschen die Fähigkeit, Versprechungen zu halten so schnell verlernen.
Beantwortet von (6,310 Punkte)
+9 Punkte
+9 Punkte

Eine Erstberatung vom Rechtsanwalt ist nie kostenlos (Urteil Amtsgericht Steinfurt vom 13. Februar 2014 Aktenzeichen 21 C 979/13):

Ein Abiturient hatte sich bei einer Anwältin über die Rechtslage wegen eines möglichen Vorgehens erkundigt. Die Erstberatungsgebühren wollte er dann nicht zahlen, weil er meinte, alles wäre kostenlos.

Das Gericht in Steinfurt hat ihn dann verurteilt, alle Kosten PLUS Gerichtskosten an die Anwältin zu zahlen.

 
Beantwortet von (5,410 Punkte)
+9 Punkte
Jeder der schreiben und lesen kann, sollte sich ehrlich mal an den eigenen Kopf fassen.

Auch witzig: Ein ABITURIENT rennt zum Anwalt und will nachher nicht zahlen. Die Leute fangen früh an ;-)
Tja dass sind die ABITURIENTEN von heute: Schon mit 18 den eigenen Anwalt verklagen, eine fette Meinung mit gaaaaaaanz großer Klappe und dahinter: NICHTS (echo echo echo echo) ;-)
+5 Punkte

Leute ihr habt echt keine Ahnung! Seid doch froh, dass es überhaupt Anwälte gibt, die solche "Peanuts"- Sachen überhaupt noch übernehmen und euch beraten. In UK oder Amerika findet man keinen Rechtsanwalt, der irgendwelche Rechtsstreitigkeiten, bei denen es um weniger als 5000 € geht, überhaupt noch ansieht - geschweige übernimmt. In UK heisst so was "small claims cases". Da gibts sogar extra Gerichte für so kleine Sachen unter 5 Tausend = Small claims court

Nehmen wir an, du willst eine Entschädigung von 250 € für eine Flugverspätung durch einen Anwalt eintreiben.

Der Rechtsanwalt verdient bei so ner Geschichte in Deutschland NICHTS. Ein Anwalt bekommt nach Gesetz (BRAGO bzw. RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) für so was 83,54 €!!!!!!!! Also für alles, das heisst alle Telefonate, Verhandlungen, Verwalten der Akte, Briefe schreiben, Portokosten, Fahrtkosten, Kopierkosten, etc. Wahrscheinlich kriegt so ein Anwalt bei so einem Fall nicht mal seine Portokosten und Kopierkosten wieder rein, OHNE dass er irgendwas für den Fall verdient hätte.

Natürlich übernimmt kein Anwalt solche Sachen gerne. Daher wird man mit so Kleinkram (also ungefähr alles was weniger als 5000 € Streitwert hat) hinauskomplimentiert. Klar, die Ausreden der Anwälte kennt man: Gerade zu viel zu tun, gerade keine Zeit, kenn mich nicht aus, XY kennt sich besser aus und so weiter und so fort. Die Leute raffen nur nicht, dass das ÜBERSETZT HEIßT: ICH WILL DEN FALL NICHT!

Lächerlich wirds dann, wenn hier einige Leute noch meinen, sie könnten wegen ihrer Pipi-Beträge, die sie von der Fluggesellschaft als Entschädigung einfordern wollen, auch noch irgendwelche Anwälte "AUSSUCHEN" crying

Einige tun hier so, als würden Anwälte sich in einem Bieterwettbewerb um so was streiten. Leute, die lachen sich schlapp über euch. Ruf mal bei einer der TOP 100 Kanzleien in Deutschland an. JEDE WETTE, dass keine der Kanzleien solche Sachen annehmen.

Jeder sollte sich hier selbst fragen, weshalb seine Rechtsstreitigkeit eben kein großes Tamtam bei ner Anwaltskanzlei ausgelöst hat und warum sich kein Anwalt meldet. Ganz einfach: Die sind froh, so was nicht übernehmen zu müssen.

Handelsblatt:

Eine Klage lohne sich aber für die meisten Kunden nicht. Für viele Verbraucher, bei denen es um Kleinbeträge gehe oder die keine Rechtschutzversicherung hätten, sei das zu teuer, so Auer-Reinsdorff. 

 

Wer doch einen Anwalt für so was gefunden hat: GLÜCKWUNSCH! Dann sollte man sich aber nicht noch groß beschweren, dass die Kanzlei nicht gleich die ganze Armada der TOP-Anwälte an so eine Sache ransetzt und von morgens bis abends nur den einen Fall im Auge hat. Anwälte verdienen erst bei großen Sachen (ab fünfstelliger Streitwerte). Alles andere ist eher Zeitvertreib oder eben aus Mitleid übernommen.

Beantwortet von (6,510 Punkte)
+5 Punkte
+6 Punkte
@ PomLat: Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass der Fragesteller hier echt nicht kapiert, worum es geht. Der ist der typische Besserwisser, der es nicht einsehen will. Deshalb bekommt er von mir auch kein Stück Mitleid. Der weiß genau, dass er die Kohle zahlen muss, will sich aber jetzt NACHDEM alle für ihn ihren Kopf hingehalten haben, nichts mehr von irgendwelchem Geld wissen, dass er zahlen soll.

Natürlich verurteilen Gerichte solche Leute ZU RECHT ohne Gnade. Stellt euch mal vor, jeder würde wie der Poster durch die Welt rennen, Sachen benutzen, verbrauchen, zerstören, etc. OHNE DAFÜR EINSTEHEN ZU WOLLEN. Na bravo, da wäre aber übermorgen alles aus.

Die eigentliche Frage ist doch, weshalb solche Leute dann noch nach Suche auf unterstützung lechzend durch die Foren posten, um noch irgendwo einen Dummen zu finden, der sie in ihrer irren Rechtsauffassung bestärkt. Ich schätze, solche Leute bräuchten weniger einen Rechtsanwalt, als eher einen guten Psychiater.
Beantwortet von (8,450 Punkte)
+6 Punkte
...