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Ich habe über die Plattform "Opodo" einen Flug mit Thai Airways Frankfurt-Bangkok und zurück gebucht und separat bei dem gleichen Anbieter einen Flug von Koh Samui nach Bangkok. Gestern bekam ich von Opodo die Mitteilung per Mail das bei meinem Flug Frankfurt-Bangkok und zurück jetzt jeweils eine Zwischenlandung in Phuket geplant ist. Damit ändert sich die Ankunftszeit in Bangkok  (3 Stunden später) und somit auch die gesamte Flugdauer. Dabei habe ich gerade diesen Flug gewählt um in einen Direktflug nach Bangkok zu gelangen. Einen Flug mit Zwischenlandung hätte ich auch von meinem Heimatflughafen in Berlin bekommen können...

Das größte Problem ist aber jetzt der Rückflug nach Frankfurt. Dieser wurde von 12 Uhr auf 9 Uhr vorverlegt. Von der Insel Koh Samui besteht keine Möglichkeit einen so frühen Flug nach Bangkok zu bekommen.

Opodo hat eine kostenlose Stornierung des Fluges Bangkok -Frankfurt abgelehnt mit dem Hinweis das Thai Airways eine  kostenlose Stornierung nicht gestattet  (Sitz von Thai Airways ist nicht in der EU und damit gilt das EU Recht nicht). Mir wurde nur von Opodo eine Umbuchung des Rückfluges auf einen späteren Flug angeboten. Dies bedeute dann für mich das erst einen Tag später als geplant zu Hause bin und einen weiteren Urlaubstage benötige.

Was für Rechte habe ich diesen Flug kostenlos zu stornieren. Geht das bei einer Fluggesellschaft die ihren Sitz nicht in der EU hat? Wer ist mein Ansprechpartner  in diesem Fall? Die Buchungsplattform Opdo oder die Fluggesellschaft?

Über eine Antwort und Hilfe würde ich mich freuen!
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
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2 Antworten

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Sie haben einen Flug mit ThaiAirways über Opodo von Bangkok nach Frankfurt gebucht. Dieser wurde 3 Stunden vorverlegt, was für Sie jedoch sehr problematisch ist, einen so frühen Flug von Ihrem vorherigen Aufenthaltsort zu buchen. 

Sie fragen sich nun, ob Sie kostenlos stornieren können.

Zunächst einmal stellt sich die Frage, gegen wen mögliche Ansprüche überhaupt zu richten sind. Thai Airways als ausführendes Luftfahrtunternehmen oder Opodo als Buchungsplattform. Opodo ist der Online-Reiseservice und vermittelt lediglich die Flüge. Mögliche Ansprüche sind aber immer gegen die Fluggesellschaft zu richten, also Thai Airways. 

Bei Annullierungen oder Flugverspätungen kommen Ansprüche aus der Europäische Fluggastrechte Verordnung EG-VO 261/2004 in Betracht. 

Fraglich ist jedoch , ob die VO Nr. 261/2004 in Ihrem Fall überhaupt Anwendung findet. Der Anwendungsbereich wird in Art. 3 der Verordnung geregelt: 

Art. Anwendungsbereich. (1) Diese Verordnung gilt

a)  für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

b)  sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten

Der Startflughafen müsste also entweder in der EU liegen oder der Flug müsste von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden. Sie starten Ihren Flug aus Bangkok, also außerhalb der EU und der Flug wird auch nicht durch eine Fluggesellschaft der Gemeinschaft durchgeführt. Daher stehen Ihnen leider keine Ansprüche aus der VO Nr. 261/2004 zu. So auch der BGH: 

BGH, Urt. v. 13.11.2012, Az: X ZR 14/12 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: X ZR 14/12 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist nur innerhalb der Europäischen Union anwendbar.

Bitte beachten Sie aber, dass dieser Beitrag nur eine Rechtseinschätzung darstellt und keine Rechtsberatung. Eine solche können Ihnen nur Fachanwälte geben. 

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Sie haben einen Non-Stop-Flug von Frankfurt nach Bangkok bei Thai Airways über den Vermittler Opodo gebucht. Dieser Non-Stop-Flug wurde in einen Direktflug umgewandelt und nun fragen sie nach ihren Ansprüchen.

Dies ist dann der Fall, wenn der Flug als annulliert angesehen werden kann. 

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach zu finden unter: „C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. 

Wenn sich beispielsweise die Flugnummer des entsprechenden Fluges geändert hat, könnte man eventuell von einer solchen Flugannullierung sprechen. Daher könnte hier Art. 5 der FluggastrechteVO greifen:

(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,

b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und

c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder (...)

Die Flüge sollen am 30.10.2019 starten, und du wurdest jetzt im Juni darüber informiert, daher scheidet der Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach Art. 7 der VO wohl aus. Allerdings könnte ein Anspruch auf Unterstützungsleistungen nach Art. 8 bestehen:

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, (...)

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Allerdings klingt die Verlegung ja bis jetzt auch nicht sehr gravierend. Vielleicht könnten Sie auch nochmal mit dem Kundenservice von Thaiairways in Kontakt treten und nach einem früheren oder späterem Flug ohne Zwischenstopp fragen. Alternativ fragen Sie doch einen Fachanwalt um Rat. Ebenso haben ich hier ein paar Beiträge zu dem Thema der Verlegung des Fluges mit Zwischenstopp gefunden. 

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