Hallo!
Ich würde mich mal bei einem Anwalt beraten lassen. Der Straftatbestand dürfte nämlich leider tatsächlich gegeben sein.
Was auch gerne vergessen wird, ist das Abschließen einer Haftpflichtversicherung für die Drohne, die auch Pflicht ist, wenn die Drohne sonst keine Aufstiegsgenehmigung braucht, siehe drohnen. Ist aber auch verständlich. Man stelle sich nur Unfälle mit vom Himmel fliegenden Drohnen und Autos oder sogar Lebewesen vor. Dabei sollte auch rationales Denken so weit gehen, dass man sich von Häsuern, Menschen und Straßen fernhält.
Also: Haftpflichversicherung abschließen, und zwar für JEDE Art von Drohne/Verwendung!
Ist natürlich auch irgendwie doof, das man für so ein kleines Hobby derartige rechtlichen Einschränkungen hat. Allerdings ist es nunmal eben so.