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Ich hatte miche xtra richtig gut eingelesen, bevor ich gegen Condor losgelegt hatte - und stehe jetzt doch etwas ratlos dar. Also wir saßen mit der Familie am Flughafen und dann sagte eine Condor Mitarbeiterin, dass das Flugzeug später eintreffen wird, weil es in Deutschland noch gar nicht losgeflogen wäre. Als nach einigen Stunden viele Urlauber ärgerlicher und ärgerlicher wurden und die Stimmung am Gate schon echt aufgeheizt war, sagte die Mitarbeiterin der Condor, dass sie die Info habe, dass das Flugzeug in Deutschland erst repariert werden müsste und dann so schnell wie möglich losfliegt. Nach 5 Stunden langen warten wurde der Flug dann auf den nächsten Tag verschoben. Die Leute waren sehr sehr ärgerlich, weil die Informationspolitik unter aller Sxxx war. 

Auf dem Flug zurück hat der Kapitän sich dann auch nochmal im Namen Condor entschuldigt und meinte, dass irgendetwas an der Hydraulik des Triebwerks (ich kann es nicht mehr genau wiedergeben) repariert werden müsste. Der Kapitän sagte sogar, dass wir alle Ansprüche auf Entschädigung hätten, wir die aber bitte nicht bei ihm und der Crew verlangen sollten, da sie dafür nicht verantwortlich wären. Ich habe mich dann zwei Tage nach Landung zu hausee hingesetzt und einen Brief an die Condor geschrieben.

Zurück kam nur ein Schreiben der Condor

 
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung ll
Karl-Hermann-Flach Str. 36
D 61440 Oberursel
 
Unser Vorgan g : CON- 14/xxx
Ihr Ansprechpartner: Frau Schümann
Tel.: 06171 88718061 E-Mail: condor@kb-2.de
 
Sehr geehrte Frau XXX,
 
Sie teilten uns mit, dass lhr Flug nicht wie geplant durchgeführt wurde. Bitte entschuldigen Sie die Verspätung.
 
Zum Sachverhalt teilen wir lhnen Folgendes mit:
 
Nach Auskunft unserer Verkehrszentrale wurde die Verspätung durch einen unerwartet aufgetretenen Flugsicherheitsmangel verursacht. Wir hatten keine zumutbaren Möglichkeiten, die eingetretene Verspätung zu verhindern.
 
lhre Forderung auf eine Ausgleichsleistung nach der EU-Verordnung 261/2004 müssen wir daher Ieider ablehnen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung
 
 
Ich habe dann nochmal an Condor geschrieben, aber es kam nichts mehr. Ich hab dann dort auch angerufen und erst war die Frau ganz nett, aber als ich mich nicht habe abspeisen lassen, wurden die etwas ungehaltener. Jetzt hat mir ein Bekannter (die waren auch auf dem Flug) gesagt, dass er gehört hat, dass Condor jetzt sagen würde, es wäre ein Vogelschlag auf dem Flug, der vor uns geflogen war, Ursache für die Flugverspätung gewesen. Er hat sich wohl auch schon erkundigt, aber er weiß nicht, worauf es jetzt ankommt.
 
Kann die Fluggesellschaft einfach die einen Vogelschlag als außergewöhnlichen Umstand und Flugsicherheitsmangel schreiben, obwohl der Kapitän im Flugzeug einen technischen Defekt als Ursache durchgesagt hat? 
 
Nehmen wir mal an, der Vogelschlag hätte auf dem Vorflug (also dem Flug, der vor unserem Flug mit dem Flugzeug) stattgefunden. Ist so ein Vogelschlag dann auch ein außergewöhnlicher Umstand und Flugsicherheitsmangel für unseren Flug?
 
Wie weit zieht sich sowas? Gibt es eine Grenze, ab der ein Vogelschlag oder ein technischer Defekt nicht mehr zu einem Vorflug oder Flug gezählt werden kann? Ich meine, sonst kann eine Fluggesellschaft ja immer kommen und behaupten, dass ein Vogelschlag auf irgendeinem Vor (vor- vor- vor-) Flug eine Flugverspätung ausgelöst hat.
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
wieder getaggt von
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21 Antworten

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Wieso schreiben hier eigentlich so viele, dass es unmöglich wäre gegen eine Fluggeselslchaft die volle Entschädigung aus der Flugrichtlinie 261/2004 + alle Rechtsanwaltskosten + alle sonstigen Unkosten zu erhalten?? 

Wem gereicht sowas zum Vorteil? Wem nützt es? Wer hat Interesse daran, hier solch ein Zeugs zu verbreiten?

Ich habe echt den Verdacht, dass sich hier einige Leute von Fluggesellschaften unter uns mischen und hier krampfhaft versuchen, die Leute zu verunsichern. Ist ja auch schön leicht: Einfach hier mal einigen Unsinn und Halbwissen posten und schon springen Hunderte Betroffener Flugpassagiere ab, ihre gesetzliche Entschädigung einzufordern, weil sie Angst haben. Das ist schon dreist. Naja, jeder ist seines eigenes Glückes Schmied. 

Ich kann hier nur jedem raten, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen und nicht von irgendwelchen selbsternannten "Experten" oder Anwälten hier verunsichern zu lassen. Leute, lest euch doch mal die eindeutigen Gesetzesvorschriften aus der Richtlinie 261/2004 durch: Bei Annullierung oder Verspätung gibt es 250, 400 oder 600 Euro pro Person. Das steht schwarz auf weiß im Gesetz. Und seht euch mal die ganzen Urteile durch. Ich hab echt noch kein Urteil gefunden, wo die Fluggesellschaft mal gewonnen hätte. Wie schaffen es die Airlines dann bloß, die Leute so zu verunsichern? Die haben doch eigentlich nichts in der Hand.

Zum Glück habe ich mich nicht beirren lassen. Mein Tip an euch: Haltet die Ohren zu und zieht euer Ding durch! Sonst werdet ihr verrückt. Von allen Seiten hört man was anderes. Selbst unser Anwalt fing schon an, von wegen: ist alles nicht so sicher, wie es scheint, Garantien gibt es nicht, Kostenrisiko, wenn man Anwalt einschaltet und so weiter und so fort. Hätte ich darauf gehört, wäre ich jetzt um 4278,93 euro ärmer. Ich habe unserem Anwalt sofort die klare Ansage gemacht, dass ich es ernst meine und mich nicht auf irgendwelche blöden Deals einlasse. Ich wollte unser Geld (6 x 600 Euro = 3600 euro für unsere Familie). Dass Condor dann auch noch die Anwaltskosten 678,93 euro zahlen durfte, war natürlich ein nettes Plus cheeky. Geschieht denen recht. erst wollten die mich hi nhalten wie in allen Fällen. Zum Glück haben unsere Anwälte richtig Druck gemacht. Ich denke, wenn man schon mit irgendwelchen Einigungsversuchen oder irgendeiner Mediation startet, hat man schon verloren, weil die Fluggesellschaft dann weiß, dass man es eigentlich nicht wirklich durchziehen will. Ich weiß zwar nicht, wie unsere Anwälte das gemacht haben, aber sie haben es gut gemacht.

Ganz ehrlich leute. Wenn ihr euch nicht von anfang an fest vornehmt, die Sache durchzuziehen, lasst es lieber sein. Man bekommt von allen Seiten gutgemeinte Ratschläge, die einen völlig kirre machen. Wir haben es durchgezogen und sind sehr zufrieden cheekycoolcheekywink

 
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Hallo, lieber Fragesteller!

Technische Mängel am Flugzeug, wie der besagte Defekt der Hydraulik, sollten laut Überzeugung vieler Gerichte im Rahmen gründlicher, gewissenhafter und regelmäßiger Flugzeugwartung entdeckt und beseitigt werden, bevor sie eine Verspätung oder Annullierung verursachen. Daher gelten technische Defekte reichlich selten als außergewöhnliche Umstände im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung. In diesem Zusammenhang sollten auch die Ursachen der technischen Störung betrachtet werden. Sollten sie auf unvorhersehbaren und nicht beherrschbaren Umständen (höhere Gewalt) beruhen, wie Blitz- und Hagelschlag, Vogelschlag, Sabotage, Produktionsfehler, serienmäßig fehlerhafte Bauteile, dann kann sich die Fluggesellschaft auch entlasten, wenn sie jedoch darlegen kann, dass sowohl alle notwendigen Wartungsarbeiten durchgeführt wurden, als auch entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung der Verzögerung nach der Entdeckung des Fehlers durchgeführt wurden.

Die Äußerung des Flugkapitäns bezüglich des Verspätungsgrundes mag zwar im Nachhinein verwirrend sein, stellt aber keine verbindliche Auskunft oder Zusicherung dar.

Fälle, bei denen ein technischer Defekt kein Entlastungsgrund ist:

AG Bremen, U. v. 03. Juli 2007, Az. 4 C 393/06

AG Köln, U. v. 10. März 2010, Az. 132 C 304/07

LG Köln, U. v. 19. März 2008, Az. 10 S 391/06

LG Düsseldorf, U. v. 07. Mai 2009, Az. 22 S 215/08

AG Wedding, U. v. 24. Mai 2007, Az. 22a C 38/07

LG Berlin, U. v. 13. Dezember 2007, Az. 57 S 44/07

Usw.

Fälle, bei denen ein technischer Defekt von der Haftung befreit hat:

LG Köln, U. v. 29. April 2008, Az. 11 S 176/07

BGH, U. v. 14.10.2008, Az. X ZR 35/08

Ein Vogelschlag zählt zu den Umständen, die zwar sehr wohl zum Risikobereich des normalen Geschäftsbetriebes einer Fluggesellschaft gehören, jedoch kaum von ihr beeinflusst oder vermieden werden können, da das Vertreiben der Vogelschwärme grundsätzlich die Aufgabe der Flughafenbetreiber ist. So ist es oft davon ausgehen, dass das Luftfahrtunternehmen sich wegen des Vogelschlages gem. Art. 5, Abs. 3 der VO (EG) Nr. 261/2004 entlasten kann.

Darüber hinaus werden – wie immer – die Maßnahmen in Erwägung gezogen, welche das Luftfahrtunternehmen zur Vermeidung der Verspätung unternommen hat oder unternehmen konnte.

Dies gilt insbesondere dann, wenn sich ein Vogelschlag oder auch jeder andere Verspätungsumstand auf dem Vorflug ereignet hat. Zwar kann ein außergewöhnlicher Umstand auch für Folgeflüge eines Flugzeuges fortwirkend von der Ausgleichszahlungspflicht befreien. Dies hängt jedoch davon ab, inwiefern die Fluggesellschaft Ersatzflugzeuge bereithält und wie eng die Flüge getaktet werden. Bleibt aus wirtschaftlichen Überlegungen nur sehr wenig Zeit zwischen zwei Flügen, sodass eventuelle Störungen einfach aus Zeitgründen nicht behoben werden können und keine Ersatzmaschinen schnell gefunden werden können, so darf das nicht zu Lasten der Reisenden fallen. Ist dies der Fall, so darf sich das Luftfahrtunternehmen nicht auf Grund von außergewöhnlichen Umständen von der Ausgleichszahlungspflicht befreien.

Urteile:

AG Frankfurt, Urt. v. 17.01.14, 30 C 2462/13

AG Düsseldorf, Urt. v. 13.03.2014, 22 C 374/14

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ZWEIFELN IST MENSCHLICH

Sie stehen an einer Straßenkreuzung und haben grün. Die kreuzende Fahrstrecke hat rot. Sie fahren an und BUMS rast Ihnen ein Rot-missachtender Raser in ihr Auto. Auto Totalschaden. Der Typ ist nicht nur so dreist, bei Rot über die Ampel zu rasen, ihnen ihr Auto zu schrotten und ihnen einen heftigen Schock zu versetzen, sondern macht sie jetzt auch noch an, was ihnen denn einfiele und so weiter.

WAS MACHEN SIE?

TYP 1 blush: Sie sind der ängstlich-zaghafte Zweifler, der immer mutlos und kleinlaut frisst, was man ihm vorwirft. Dann werden Sie - obwohl völlig schuldlos - dem schamlos dreisten Raser schön einige Tausend Euro zahlen müssen. So hart es klingt, aber: SELBST SCHULD! Wenn man sich alles gefallen lässt...

TYP 2 indecision: Sie sind zwar sicher bei Grün gefahren zu sein, lassen sich aber durch das eisern dickschädelige und kompromisslose Verhalten des Rasers beeindrucken. Dann wird der Raser immer noch gut bei weg kommen. Auch selbst schuld.

TYP 3 cool: Sie sind der sachlich, analytisch und besonnene Typ. Natürlich rufen Sie die Polizei und lassen diese die Beweise feststellen. Natürlich lassen Sie sich zu keiner Aussage bewegen. Natürlich übergeben Sie die Rechtsverfolgung der Sache an einen Fachanwalt, der ihnen alles, aber auch alles rausholt, was gegenüber dem Raser zu machen ist, wenn es ein guter Anwalt ist.

Was so einfach und klar klingt, scheint in der Wirklichkeit für viele von uns superschwer zu sein. Übertragen auf die Fluggesellschaft ist es doch einfach: Sie haben einen Flug gebucht (und sogar vorweg bezahlt!!!), dann kommt die Fluggesellschaft und lässt Sie entweder mal eben stundelang sitzen (Flugverspätung) oder storniert den Flug mal eben (Flugannullierung) einseitig.

Für solche Situationen gibt es in Europa glasklare Gesetze. Die hängen an jedem Flughafen aus. Sprich: Die Fluggesellschaft muss Ihnen nicht nur alle ihre Kosten erstatten, sondern zusätzlich eine Entschädigung über 400 bzw. 600 EUR pro Person zahlen! Die Fluggesellschaften sind aber nicht blöd und wissen, dass sie bei dreistem Auftreten (wie dem Rotraser) die Typen 1 und 2 unter uns mal eben leicht beeindrucken können. Ein, zwei "nach Recht und Gesetz" klingende Emails und schon knicken die zaghaft verklemmten Zweifler a la Typ 1 + 2 ein. Die Fluggesellschaften spielen das Spiel auch noch so durchsichtig, dass man schon verrückt wird, da zusehen zu müssen. 

Der Flugpassagier geht zur Airline und verlangt die glasklar gesetzlich festgelegte Entschädigung aus der Fluggast Richtlinie 261/2004. Die Airline antwortet wie immer: Streik ! Vogelschlag ! Schnee ! Sturm ! Höhere Gewalt ! Technischer Defekt !

Und was machen die Flugpassagiere? Geben schreckhaft und mutlos über sich selbst zweifelnd auf.

WARUM ????????

Guckt euch doch mal in vielen Airliner Foren um. Es wimmelt von Tausenden Fällen, in denen die Airlines Gerichtsprozesse verloren haben oder meistens gleich nach einem Anwaltsschreiben zahlten. Es gibt praktisch keine Fälle, in denen eine Fluggesellschaft mal mit ihren dummdreisten Antworten durchgedrungen wäre. Ist doch klar. Die Fluggesellschaften können vielleicht Menschen wie Typ 1 und Typ 2 beeindrucken. Konsequente und vernünftige Passagiere, die sich ihres eigenen Verstandes bedienen oder gar Richter vor Gericht werden die Airlines mit "Scheinargumenten" nicht blenden.

FAZIT FÜR ALLE, DIE GEGEN EINE PENETRANTE FLUGGESELLSCHAFT KÄMPFEN:

1. Bediene Dich Deines eigenen Verstandes.

2. Lass Dich nicht in Streitigkeiten verwickeln, wo man Dich ausnutzen will. Gehe sofort zu einem Fachanwalt, der Deine Rechte vertritt und der Deine Botschaft klar rüberbringt.

3. Gib Deinem Anwalt die klare Ansage, was Du willst und wo Du mit der Sache hinwillst. Lasse Dich nicht von Deinem Weg abbringen.

Man liest immer viel im Internet. Zu jeder Meinung gibt es eine Gegenmeinung. Man kann davon ausgehen, dass große Unternehmen wie Fluggesellschaften im Internet gezielt Falschinformationen streuen, um Leute abzubringen, ihre gesetzlichen Rechte und Gelder durchzukämpfen.

Und für die zögernden ängstlichen Typen unter uns gibt es auch Hoffnung:

DER WEG ZUM ENTSCHLUSS GEHT ÜBER DEN ZWEIFEL.

Man muss sich nur einfach klar werden, was man will. Wenn man es nicht selbst durchkämpfen will oder kann, holt man sich eben Hilfe durch einen Rechtsanwalt. Das verrückte ist doch, dass die Fluggesellschaft den Anwalt sogar noch zahlen muss. Was will man denn mehr?

 

@KometenWilli: Kannst Du hier nicht einfach mal das Urteil gegen Ryanair posten (Amtsgericht Geldern vom 25.6.2014 Aktenzeichen 3 C 579/12). Da kann man schön sehen, wie Ryanair dauernd versucht, eine Flugannullierung auf einen Streik (Fluglotsenstreik in Frankreiche) zu schieben und schlussendlich doch scheitert!

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Leute passt bloss auf! Lasst die Finger von irgendwelchen Gutscheinen. Die Fluggesellschaft Condor hat uns auch einen Fluggutschein angeboten. Wir waren damals zu faul die Sache irgendwie weiter zu verfolgen. Jetzt zahlen wir dafür die Rechnung.

Condor sagt uns plötzlich, dass der Gutschein leider nicht einlösbar wäre, da er auf eine Buchungsklasse beschränkt ist und in der Klasse angeblich keine Verfügbarkeit mehr da wäre.

Der Gutschein ist somit WERTLOS! Das schreiben ja auch ganz viele andere in den Foren. Erst stellen die Fluggesellschaften munter Fluggutscheine aus, um dann plötzlich von nichts mehr wissen zu wollen. Die wissen genau, warum man die Leute mit Fluggutscheinen lockt. Gutscheine sind nichts als Schall und Rauch. Wenn ihr eure Gutscheine einlösen wollt, heißt es: Tut uns leid! 

Leider waren wir zu blöd und sind auf den Gutschein reingefallen. Ich habe auf jeden Fall eins für die zukunft gelernt:

NUR BARES IST WAHRES cool

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Fluggutscheine und Gutscheine aller Art sind aus rechtlicher Sicht immer mit Vorsicht zu genießen und ohne Einverständnis der Verbraucher nicht erfüllungstauglich!

Zunächst haben Sie grundsätzlich eine Forderung (also einen Anspruch aus einem Gesetz, z.B. der EG VO Nr. 261/2004) gegen einen Anspruchsgegner (meistens die Fluggesellschaft). Der Anspruch auf Ausgleichszahlung und Entschädigung wegen einer Flugverspätung gegen eine Fluggesellschaft über 250, 400 oder 600 Euro pro Person nach Art. 7 iVm 5 der VO 261/2004 lautet gesetzlich auf Geldzahlung (also "Barzahlung, elektronische oder gewöhnliche Überweisung"wie Art. 7 Abs. III VO 261/2004 eindeutig und klar gesetzlich festlegt. Nur mit dem SCHRIFTLICHEN EINVERSTÄNDNIS DES FLUGGASTS darf eine Fluggesellschaft die gesetzliche Schuld in Form von Reisegutscheinen, Fluggutschein oder Gutschein für einen Flug leisten.

Warum lieben Fluggesellschaften Fluggutscheine?

Ganz einfach: Der Bilanzierungsvorteil (Mischkalkulation durch eigene Erbringung von Dienstleistungen zum tatsächlichen Preis und nicht höhere Geldleistung zum "gesetzlichen Nominal- / Nennwert") ist enorm. Hinzu kommt, dass Verbraucher die Möglichkeiten der Einlösung häufig zu optimistisch einschätzen. Unter größter Vorfreude auf den nächsten Urlaub im nächsten Jahr akzeptieren Verbraucher vorschnell Gutscheine und Fluggutscheine. Kommt dann in einem Jahr etwas dazwischen, steht der Verbraucher dumm da. Eine Geldzahlung kann er nicht mehr fordern. Und der Fluggutschein ist dann wertlos. Zudem schummeln Fluggesellschaften häufig irgendwelche - rechtlich mehr oder weniger zweifelhafte - Voraussetzungen zur Einlösung von Fluggutscheinen ein. Das Landgericht Berlin urteilte gegen die Ryanair Ltd., dass eine Einlösungsfrist (Antritt des Fluges innerhalb von 6 Monaten (186 Tagen oder 12 Monaten)) rechtswidrig ist (LG Berlin, Urt. v. 5.8.2009, Az 4 O 532/08).

Air France bot in einem Fall Flugpassagieren "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen nicht erstattbaren Reisegutschein über 350,00 EUR an. Alternativ bot die Air France ihnen pro Person einen Barbetrag von 100,00 EUR an". Letztlich hat die Air France vor Gericht verloren und musste jeweils die gesetzlich festgelegten 250,00 EUR pro Person zahlen: AG Bremen, Urt. v. 18.1.2013, Az 4 C 0516/11.

Richtig machten es auch Flugpassagiere, die von der US Airways Geldzahlung verlangten und angebotene Fluggutscheine ablehnten: "Außergerichtliche Vergleichsversuche, die unter anderem eine Entschädigung in Form von Fluggutscheinen beinhalteten, scheiterten, da die Flugreisenden Barzahlung begehrten" und auch gerichtlich zugesprochen bekamen: 5 x 600,00 EUR = 3000,00 EUR (vgl. AG Frankfurt am Main, Urt. v. 7.10.2010, Az 29 C 1352/10 (46).

Wer sich mit dem Angebot der Fluggesellschaft auf Leistung der Schuld durch Gutschein oder Fluggutschein einverstanden erklärt, akzeptiert ein (weitaus schlechteres ungünstigeres) Aliud zum gesetzlichen Geld-Anspruch und stellt sich rechtlich - ohne Not und Anlass sehr viel schlechter. Flugpassagiere sollten sich gut überlegen, ob sie einen Fluggutschein an Stelle der Überweisung/Geld von Seiten der Fluggesellschaft akzeptieren. Kommt es bei der Einlösung des Gutscheins (die ja häufig zeitlich viel später liegt) zu Problemen, setzt sich der Rechtsstreit mit noch größeren Schwierigkeiten (und größerem Aufwand, höheren Kosten, schlechteren Erfolgsaussichten) fort. 

Jeder Fluggast sollte sich die Worte der Richter des Landgericht Frankfurt am Main zu Herzen nehmen: (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.10.2006, Aktenzeichen 3-2 O 51/06 gegen Air France): "Auf eine Befriedigung aus den Gutscheinen brauchen sich die Kunden jedoch nicht verweisen zu lassen. Der Anspruch aus Art. 7 VO 261/2004 stellt seinem Zweck nach einen pauschalierten Schadensersatzanspruch dar, dessen Durchsetzung in der Regel nicht durch eine weitere Flugleistung des Anspruchsgegners abgegolten werden kann, da dies den Fluggast in seiner Wahlfreiheit zu sehr einschränkte. Diese Wertung kommt auch im Erfordernis des schriftlichen Einverständnisses der Fluggäste zur Leistung der Ausgleichszahlung in Form von Gutscheinen nach Art. 7 Abs. 3 VO  261/2004 zum Ausdruck, das hier nicht vorliegt. Die Gutscheine waren demnach nach der Wertung des europäischen Gesetzgebers bereits nicht erfüllungstauglich".

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Als wir am Flughafen davon erfuhren, dass unser Flug storniert war, waren wir natürlich erstmal total hilflos. Wir wusste ganz ehrlich nicht einmal, dass wir überhaupt irgendwelche Rechte gegen Lufthansa hatten. Diese Plakate über Flugpassagierrechte der EU hängen zwar überall am Flughafen aus. Aber in der konkreten Situation und irgendwie auch der ganzen Aufregung und Panik, nimmt man die gar nicht wahr.

Als wir dann aus dem urlaub wieder zurück waren, habe ich mich dann im Internet erkundigt. Ich war ganz schön überrascht, dass uns eine Entschädigung gegen Lufthansa über 1200 € zusteht und Lufthansa auch noch unser Essen am Flughafen über 22,72 € zahlen müsste. Ich habe Lufthansa dann angeschrieben, aber immer nur die üblichen Ablehnantworten erhalten.

Es scheint sich für Fluggesellschaften auszuzahlen, unkundige Bürger (wie meinen Mann und mich) erstmal mit beeindruckend klingenden Schreiben von ihren Rechten abzuhalten. Gut für Lufthansa ist es natürlich auch, wenn man nichts sagt. Wir haben am Flughafen nie auch nur ein einziges Wörtchen von den Lufthansa-Mitarbeitern gehört, dass uns eine Entschädigung zustehen könnte. Nee, es hieß immer nur: Wenn Sie Glück haben, können wir sie umbuchen auf den und den Flug. Darüber waren wir auch schon ganz glücklich, da wir ja unseren Urlaub starten wollten.

Ich glaube, dass sehr viele Bürger gar keine Ahnung von ihren Rechten und dem Gesetz haben. Als ich dann erfuhr, dass wir 1200 € von Lufthansa fordern können, wollte ich die auch haben. Warum auch nicht? Wenn das Gesetz uns 1200 € für den ganzen Stress und den Ärger zuspricht, möchte ich mein gesetzliches Recht auch haben. Lufthansa hat sich aber geweigert zu zahlen.

Ganz schnell ging es dann aber, nachdem unser Anwalt denen geschrieben hatte. Plötzlich hat uns die Lufthansa dann 1438,56 € überwiesen (da waren auch noch die Anwaltskosten zu den 1200 € gekommen). Die werden wohl wissen warum cheeky

 

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@Welle

@Flieger3

@alle

Ich würde mich durch solche Antworten von Condor nicht einschüchtern lassen. Die Aufgabe der Mitarbeiter von Condor scheint ja darin zu bestehen, Flugpassagiere erstmal ruhig zu stellen. Wer dann von der Entschädigung nicht ablässt und zeigt, dass er gewillt ist, auch weiter vorzugehen oder sogar einen Rechtsanwalt einzuschalten, bekommt wohl manchmal einen Gutschein von Condor. Aber warum sollte man sich mit einem Fluggutschein zufrieden geben. Das Gesetz sagt doch eindeutig, dass die Fluggesellschaft das Geld zahlen muss. Da besteht doch gar kein Grund, einen Gutschein anzunehmen. Was soll das auch schon sein: ein Gutschein!?? Da verspricht Condor, einen irgendwann vielleicht mal (auf deren Gnaden) mitzunehmen, wenn gerade Plätze frei sind. Wer das Geld nimmt, ist in jedem Fall besser dran: Mit dem Geld ist man frei und kann damit machen, was man will und ist nicht auf Condor-Flüge beschränkt. Gesetz ist Gesetz und da muss auch Condor sich dran halten.

In unserer Verspätungsgeschichte war es sogar so, dass Condor uns zunächst auf einen Tag später umgebucht hatte und dann am nächsten Tag der bereits umgebuchte Flug nochmal abgesagt wurde, weil angeblich die Arbeitszeit der Crew überschritten war. Dann mussten wir nochmal 11 Stunden warten und wurden erst dann zurückgeflogen.

Unser Anwalt sagte uns zu unserer Überraschung, dass wir dann die Entschädigung sogar 2 x verlangen können, weil wohl jeden einzelne Buchung zählt. Wir haben die Sache mit einem Anwalt durchgezogen, weil ich schon ahnte, dass Condor wieder das Herauszögern wollte. Hat super geklappt, 6500 € (wovon allerdings noch die Anwaltskosten abgezogen wurden) haben wir bekommen. Der Hammer cheekysurpriseyes  Da kann man sich ja fast schon über die FLugverspätung freuen, auch wenn es aber echt ärgerlich war angel

@Derrick: Hab hier auch nochmal das letzte Schreiben der Condor gepostet. Ist was identisch wie deins. Ich schätze das schickt die Condor jedem, der mit Anwalt durchzieht.

Condor Entschaedigung Gutschein

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Condor hat mich fast mit ihrem System und ihrer Masche rumgekriegt. Nur durch Zufall habe ich an einem Abend, an dem ich zum Glück nicht so viel zu tun hatte, nochmal kurz im Internet wegen unserer Flugverspätung nachgesehen. 

Und mir wurden die Augen geöffnet surprise

Ich dachte erst, dass wir wahrscheinlich die einzigste Familie sind, die eine Entschädigung von Condor fordert und fühlte mich fast schon peinlich, dass wir so oft nach der Zahlung der Entschädigung bei Condor angefragt hatten, Condor aber immer wieder sagte, dass die keine Entschädigung zahlen müssten, weil das Gesetz was anderes sagt. Als ich dann in einigen Foren exakt WORTWÖRTLICH die gleichen Antwortschreiben, die Condor auch an uns geschickt hat, wiedergefunden habe, war ich sauer. Sehr sauer. Damit hatte Condor meinen Kampfgeist geweckt. Ich bin dann gleich am nächsten Tag zu meiner Versicherung und habe denen gesagt, dass ich einen Fachanwalt brauche. Meine Versicherung hat mir freie Anwaltswahlt gegeben und dann bin ich zum besten Anwalt für Flugrecht.

Es hat so ca. 15 Wochen gedauert und dann hat uns der Anwalt das Schreiben der Condor Anwälte geschickt, in dem die uns dann also doch cool die uns zustehenden 1600 € zahlen: Natürlich "aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Mein Anwalt sagte mir noch so schön, dass die wohl genau wüssten, warum sie uns nach so langem Hinhalten dann doch ganz schnell die Entschädigung zahlen. Denn einen Gerichtsprozess trauen die sich mit so einer xxx-Taktik nicht zu. Über die "Tricks der Airlines" gibt es einen guten Beitrag bei web.de: Fluggastrechte: Wie Airlines tricksen, um sich vor Zahlungen zu drücken

Ich kann euch nur sagen: INFORMIERT EUCH! Ihr werdet sehen, dass man als kleiner Verbraucher von der Fluggesellschaft nach Strich und Faden in die Irre geführt wird. Holt euch einen guten Rechtsanwalt und schon akzeptiert Condor euch und diskutiert auf Augenhöhe, was sie sonst nicht tun.

Hier das Antwortschreiben der Condor Anwälte

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Wer hat schon täglich mit solchen schwierigen Rechtsfragen zu tun?

Man macht sich Gedanken, hin und her. Wir hatten uns dann entschlossen, wir probieren es einfach mal und fragen bei Condor an, ob die bereit sind uns die Entschädigung zu zahlen. Aber zurück kam nur die Antwort:

"Sehr geehrte
 
die Ihnen aufgrund der späteren Ankunft entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen. Jedoch erlauben wir uns den Hinweis, dass Verspätungen im Rahmen des von Ihnen geschilderten Falls nicht zu Minderungsansprüchen führen, weswegen wir der geltend gemachten Forderung nicht zustimmen können. Wir würden uns freuen, Sie trotz dieses bedauerlichen Ausnahmefalls bald wieder einmal bei uns an Bord begrüßen zu dürfen. Sicherlich werden Sie sich dann von unserem guten Service überzeugen können.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung II
Karl-Hermann-Flach-Sr. 36
61440 Oberursl
GERMANY"
 
 
Da hatten wir schon innerlich aufgegeben. Was kann man gegen so große Unternehmen schon tun? Ich hatte mich dann im Internet nochmal schlau gemacht und wurde in ganz vielen Beiträgen bestärkt, doch zum Anwalt zu gehen. Irgendwie waren wir ein bisschen gelähmt. Wir haben so viele andere Sachen zu tun, da wollten wir nicht noch einen Rechtsstreit mit Condor. Aber genau das ist es, worauf die setzen. Dass mann einfach zu lahm und zu faul ist, überhaupt was zu machen und letztlich doch zu feige, wirklich zum Anwalt zu gehen.
 
Ich kann euch sagen, dass es absolut einfach und schon fast lachhaft unkompliziert war. Hätte ich sowas mal vorher gewusst. Aus Erfahrung lernt man. Das nächste Mal wehre ich mich sofort, wenn ich auch nur die Ahnung habe, dass mir ein großes Unternehmen meine berechtigte Entschädigung verweigert.
 
Der Witz ist ja auch. Die müssen dann nicht nur die Entschädigung zahlen, sondern auch noch die Anwaltskosten. Und ob ihrs glaubt oder nicht: Das machen die dann auch! Einfach weil wahrscheinlich sowieso nur wenige wirklich zum Anwalt gehen und die paar leute dann auch bezahlt werden können.
 
Liebe Leute, AUGEN AUF, SELBST NACHDENKEN und dann NICHT NACHGEBEN!
 
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Sehr geehrter Nutzer,

für ihren Fall gilt die VO (Eg) 261/2004, welche dann zum tragen kommt, wenn eine europäische Fluggesellschaft den Flug durchgeführt hat oder der Flug innerhalb der EU stattgefunden hat.

Grundsätzlich gilt ein Vogellschlag als außergewöhnlicher Umstand.

Die Fluggesellschaft ist weder zur Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an Ersatzmaschinen verpflichtet, noch kann sie Vogelschwärme oder Vogelzüge verhindern. Außerdem gibt es keine Verpflichtung, Vogelschutzmaßnahmen vorzunehmen, um diese von den Maschinen und Flughäfen fernzuhalten.

Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 261/2004 meint dazu folgendes:

Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen [...] zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung [oder eben die mit der Annullierung gleichzusetzende Verspätung] auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

Die wegweisende Entscheidung (BGH Karlsruhe, Urteil von 24.09.2013, Az. X ZR 129/12) macht den Vogelschlag zu einem außergewöhnlichen Umstand.

Fällt ein Flugzeug wegen eines Vogelschlags für längere Zeit aus, so kann das Flugunternehmen gleichzeitig vorhersehen, dass das Flugzeug nicht nur verspätet ankommen wird, sondern auch dass es erst verspätet den darauffolgenden, übernächsten Flug wird starten können.

Die für diesen Flug zu erwartenden Passagiere können also schon informiert werden, und auf andere Flüge verteilt werden. Geschieht dies nicht, ist mMn das Flugunternehmen ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr fähig, den außergewöhnlichen Umstand als Rechtfertigungsgrund zu nutzen.

Mithin lässt sich feststellen, dass der Vogelschlag als Ausschlussgrund für Zahlungen seitens der Fluggesellschaft herangezogen werden kann. Jedoch ist dabei abzuwägen, ob es sich dabei um eine Ausrede halten könnte. Wäre dies der Fall, ließe sich ein gerichtliches Verfahren anstoßen.

Ich hoffe, ich konnte ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Captain Cook

 

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