Sie haben Flüge von München nach Cancun bei Condor, von Belize nach Miami bei American Airlines und von Miami nach München mit Tap Portugal gebucht. Nun wurde der Flug von München nach Cancun annulliert und Sie wurden auf einen anderen Flug umgebucht.
Sie fragen nun, ob Sie dadurch auch einen Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung der anderen Flüge haben.
Der Anspruch auf eine Stornierung und Erstattung der Flugkosten könnte sich aus der europäischen Fluggastrechteverordnung, genauer gesagt aus Art. 8 VO Nr. 261/2004 ergeben:
Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a) - der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis (...)
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Der Anspruch aus Art. 8 VO Nr. 261/2004 besteht gem. Art. 5 VO Nr. 261/2004 jedoch nur dann, wenn eine Annullierung oder große Verspätung vorliegt.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach zu finden, wenn Sie eingeben: „C-83/10 reise-recht-wiki“)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
Eine Annullierung liegt jedoch nur bezüglich des Fluges von München nach Cancun vor. Diesen Flug können Sie also kostenfrei stornieren und würden dann auch den gesamten Flugpreis zurückerstattet bekommen. Da Sie jedoch eine Individualreise gebucht haben, stehen die Flüge in keiner Verbindung zueinander und die Annullierung des ersten Flug hat leider keine Auswirkungen auf die anderen Flüge.
Ich denke, dass es daher schwer für Sie werden könnte, auch die anderen Flüge kostenfrei zu stornieren.
Weil es sich hierbei allerdings nur um meine persönliche Einschätzung handelt und kein Rechtsrat darstellen soll, empfehle ich jedoch das Einschalten eines Anwalts.