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Air France hat unseren Flug storniert. Wir haben nur eine Nachricht von Air France bekommen, aber keine Rückzahlung

Air France Ihr Flug wurde storniert

Wir suchen jetzt den ersten verfügbaren Flug

Wir senden Ihnen die neuen Flugdaten per E-Mail, SMS oder Push-Nachricht

Es tut uns sehr Leid, aber Ihr Flug wurde aus betrieblichen Gründen storniert. Wir bedauern dies aufrichtig. Wir unternehmen alles, um für Sie eine Alternativlösung zu finden und werden Sie sobald wie möglich informieren. Air France-Kundenservice

Mehr habe ich nicht bekommen. Bei den FAQ stand noch: „Kann ich meinen Flug stornieren und eine Erstattung erhalten? Ja, wir werden die Kosten in bestimmten Fällen erstatten“. Mehr stand da nicht.

 

AIRFRANCE YOUR FLIGHT IS CANCELLED

Due to the recent developments in the health situation linked to the Coronavirus (Covid-19), Air France has to cancel your flight. As our call centers are currently experiencing an unprecedented workload, Air France has set-up an exceptional, simplified and automated refund process.

If you wish to cancel your trip, including all your remaining flights, for all passengers in your reservation, you can immediately collect your voucher worth your ticket amount by clicking on the below link (one voucher per passenger).

• This voucher can be used during one year after its issuance to purchase flights and options (Baggage, Seat, Meals, Lounge, etc.), totally or partially for flights operated by Air France, KLM, Delta Airlines or Virgin Atlantic, directly on our website or any Air France or KLM point of sale. It is non transferable.

If you have not used your voucher, it will become refundable after one year.

CANCEL YOUR TRIP AND COLLECT YOUR VOUCHER

If you wish to keep part of your flights and / or for part of the passengers in the reservation, you can modify your booking directly in the "My Bookings" section of our website by entering your reservation reference.

Please only contact our call centers if your flight is departing in the next 72h.

We regret the inconvenience caused by this exceptional situation and thank you for your understanding. Air France Customer Service. Please do not reply to this automated message.

SEE YOU SOON AT AIRFRANCE.COM

In accordance with the French law of 6th January 1978 on "IT security and freedom", customers are hereby informed of their right to view, change, delete or contest any personal data pertaining to them. Requests to exercise this right must be addressed to: Correspondent informatique et Libertes - RE.AJ IL - 45. rue de Paris - 95747 Roissy COG Cedex. Air France is firmly committed to respecting your privacy. For more information please read our Security Policy and Data Confidentiality Guideline.  Societe Air France  Societe anonyme au capital de 126 748 775 euros RCS de Bobigny (France) 420 495 178 — 95747 ROISSY CH DE GAULLE CEDEX.

Wir wollen keinen Voucher von Air France sondern die Rückzahlung. Wir kommen aber bei Air France nicht durch und auf der Webseite unter My bookings  kann man keine Rückerstattung beantragen. Wie geht man hier am besten vor?

Gefragt in Flugannullierung von
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2 Antworten

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Sehr geehrter Fragesteller!

Rechtlich sieht die Situation wie folgt aus:

(1)      Anspruch auf Ausgleichszahlung

Fluggäste annullierter Flüge haben gem. Art. 5 Abs. 1 Buchst. c) EG-Verordnung Nr. 261/2004 i. V. m. Art. 7 Abs. 1 Verordnung 261/2004 einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro, abhängig von der Flugdistanz. Der Anspruch besteht in zwei Fällen nicht:

- wenn Fluggäste mindestens zwei Wochen vor dem planten Abflug über die Annullierung informiert worden sind,

- und wenn die Annullierung auf unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen beruht.

Die Corona-Krise ist zweifelsfrei ein außergewöhnlicher Umstand, ich vermute fast alle Flüge werden derzeit ausschließlich wegen Corona-Einschränkungen annulliert. Dennoch finde ich den Verweis auf „betriebliche Gründe“ für die Annullierung eher merkwürdig, da betriebliche Gründe regelmäßig nicht zu außergewöhnlichen Umständen zählen und zur Entlastung führen. Voraussichtlich haben Sie jedoch keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

(2)      Anspruch auf Erstattung

Gem. Art. 5 Abs. 1 Buchst. a) VO 261/2004 i. V. m. Art. 8 Abs. 1 Buchst. a) VO 261/2004 dürfen Fluggäste gestrichener Flüge zwischen anderweitiger Beförderung zum Endziel und vollständigen Erstattung des Ticketpreises wählen. Der Grund der Annullierung oder der Zeitpunkt sind dabei unerheblich, den Anspruch hat man immer. Die Erstattung ist laut Art. 8 Abs. 1 Buchst. a) VO 261/2004 binnen sieben Tage zu leisten. So sieht die rechtliche Situation (noch) aus.

Unnötig zu sagen, dass sich viele Fluggesellschaften insbesondere jetzt in dieser schwierigen und unklaren Lage nicht daran halten. Ob die Gutschein-Pflicht vom Gesetzgeber eingeführt wird, ist sehr schwierig zu sagen. Es wurde jedoch bereits erlaubt, Tickets für Veranstaltungen in Form des Gutscheins zu erstatten, sodass die Gutschein-Pflicht für Flugtickets auch nicht so abwegig ist.

Die beste Vorgehensweise ist im Moment, schnellstmöglich einen Anwalt für Flugrecht aufzusuchen und Ihre Ansprüche anwaltlich und notfalls gerichtlich geltend zu machen.

Beantwortet von (6,750 Punkte)
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Sie haben einen Flug bei Eurowings gebucht. Nun wurde der Flug jedoch annulliert. Die Fluggesellschaft bietet Ihnen jedoch nur einen Voucher an, während Sie jedoch eine Erstattung der Flugkosten in Geld wünschen. 

Der Anspruch auf eine Erstattung der Flugkosten könnte sich aus der europäischen Fluggastrechteverorndung. Die Ansprüche aus der Verordnung kommen dann in Betracht, wenn eine Annullierung oder große Verspätung vorliegt. 

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach zu finden, wenn Sie eingeben: „C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Ihr Flug wurde annulliert. 

Ansprüche ergeben sich dann aus Artikel 5 der Europäischen Fluggastrechteverordnung:

(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,

b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 (...)

c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet (...)

Sie könnten also zunächst einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus Art. 7 VO Nr. 261/2004 haben. Dieser Anspruch entfällt jedoch, wenn Sie mindestens 2 Wochen vor Abflug über diese Annullierung informiert wurden. 

Der Anspruch auf eine Erstattung der Flugkosten ergibt sich Art. 8 VO Nr. 261/2004: 

Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

a) - der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit

- einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Sie haben gem. Art. 8 Abs. 1a) also einen Anspruch auf eine vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde. 

In Art. 7 Abs. 3 steht folgendes geschrieben: 

(3) Die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 erfolgen durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen.

Sie haben also grundsätzlich einen Anspruch auf eine Erstattung in Geld. Einen Reisegutschein darf die Fluggesellschaft Ihnen nur dann geben, wenn Sie zustimmen. Artikel 8 der Fluggastrechte-Verordnung regelt also klar, dass Reisende zwischen einer vollen Erstattung des Ticketpreises oder einer Umbuchung bzw. einem Gutschein frei wählen können. 

Manche Fluggesellschaften versuchen nunmehr aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen, ihre Passagiere mit einem Gutschein in Höhe des für die Flugreise gezahlten Betrages zu entschädigen, um so eine Rückerstattung dieses Betrages zu vermeiden. Ein solcher Gutschein muss jedoch nicht akzeptiert werden.

Die Rechtslage ist dabei nach wie vor unverändert. Die Bundesregierung hat zwar einen Willen dahingehend bekundet, die sogenannte Gutscheinlösung einzuführen, d. h., dass jeder Betroffene zunächst verpflichtet ist, einen Gutschein anzunehmen. Dieses Vorhaben ist zum einen noch nicht umgesetzt, zum anderen ist fraglich, ob dies überhaupt möglich ist, da es sich bei der Fluggastrechteverordnung um eine EU-Verordnung handelt, also um unmittelbar in den Mitgliedsstaaten geltendes Recht, was somit einer Änderung auf europäischer Ebene bedürfte. Überdies würde es sich wohl um eine Rückwirkung handeln, was unabhängig vom Verbraucherschutz äußerst problematisch ist.

Wie Sie sehen, ist die Einführung einer Änderung des Gesetzes ziemlich fragwürdig und meines Erachtens eher unwahrscheinlich. 

Sie können daher meines Erachtens nach jetziger Gesetzeslage die Erstattung in Geld fordern, wenn Sie einen Reisegutschein nicht annehmen wollen. 

Weil es sich hierbei allerdings nur um meine persönliche Einschätzung handelt und kein Rechtsrat darstellen soll, empfehle ich jedoch das Einschalten eines Anwalts. 

Beantwortet von (17,810 Punkte)
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