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Mein Koffer ist nicht angekommen. Den Schaden habe ich sofort bei AHS Düsseldorf gemeldet und eine Schadensmeldung bekommen. Condor (die betreffende Fluggesellschaft) habe ich am gleichen Tag informiert.  Man wollte mich anrufen. Bisher -5 Tage-  habe ich keinerlei Informationen erhalten. Telefonisch ist die AHS-Fundstelle nicht erreichbar, auf meine Mails erhalte ich keine Antwort. Was soll ich tun ?
Gefragt in Gepäckverlust von (210 Punkte)
wieder getaggt von
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13 Antworten

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Hallo Qmkatze,

 

in der Rolle des Passagiers ist man bei einer Gepäckverspätung/ einem Gepäckverlust praktisch zum Abwarten gezwungen.

Ebendiese Ohnmacht kommt dem Reisenden letztendlich aber bei den Anzeigefristen zugute: Der Fluggast kann nicht beurteilen, ob das Gepäck sich nur verspätet, oder ob es tatsächlich verloren gegangen ist. Gleichzeitig müsste die Fluggesellschaft schon von sich her feststellen können, das etwas bei dem Gepäcktransport nicht geklappt hat – eine Anzeige durch den Betroffenen ist hier also, anders als bei einer Gepäckbeschädigung, theoretisch überflüssig. Der Reisende könnte auch nichts tun, um das Gepäck wiederzubeschaffen – dies ist nur dem Luftfrachtführer möglich.

Daher beträgt die Anzeigefrist bei einer Gepäckverspätung gemäß Art. 31 Abs. 2 Montrealer Übereinkommen 21 Tage, nachdem das Gepäck dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden ist.

Anmerkung: Wie man hier schon erkennen kann, ist es die Pflicht der Fluggesellschaft, dem Eigentümer das Gepäck nachzuschicken.

Die Fluggesellschaft haftet dabei für Schäden am Gepäck bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Gepäck tatsächlich abgegeben wird. Wird das Gepäck also während der Nachsendung beschädigt, dann muss die Fluggesellschaft auch für diesen Schaden aufkommen.

So etwa OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.01.2007, Az. 8 U 184/06:

Teile des Gepäcks kamen während der Gepäcknachlieferung durch einen Mitarbeiter des Hotels abhanden. Der Luftfrachtführer haftet auch noch für den Zeitraum, in dem sich das Gepäck in der Obhut der Hotelmitarbeiter befand, da diese die Nachlieferung vornahmen, dem Luftfrachtführer also bei der Erfüllung seiner Aufgaben behilflich waren.

 

Heißt das, man darf ewig auf sein Gepäck warten? Nein!

Bei einem Gepäckverlust bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten nach Art. 17 Abs. 3 Montrealer Übereinkommen:

1.) Die Fluggesellschaft erkennt den Verlust an

2.) Es vergehen 21 Tage nach dem Tag, an dem das Gepäck planmäßig hätte eintreffen sollen.

In beiden Fällen kann der Reisenden nun Ansprüche gemäß Art. 17 Montrealer Übereinkommen auf Ersatz des verloren gegangenen Gepäcks bis zu einer Haftungshöchstgrenze von 1.131 Sonderziehungsrechten gemäß Art. 22 Abs. 2 Montrealer Übereinkommen geltend machen.

 

Anmerkung: Insbesondere wenn das Gepäck auf dem Hinflug verloren geht können die während des Reiseaufenthaltes durch den Verlust entstandenen Kosten erstattet werden. Hier gilt es also sämtliche Quittungen für die nötige Ersatzgarderobe, Kosmetika und ähnliches aufzubewahren, um sie im Streitfall vorlegen zu können.

Zu beachten ist dabei, dass nur notwendige Beschaffungen ersatzfähig sind – übermäßige, unangemessene Ausgaben müssen nicht ersetzt werden.

Vgl. hierzu AG Frankfurt, Urteil vom 13.06.2013, Az. 29 C 2518/12 (19) (zu finden als erstes in der Ergebnisliste nach der google-Sucheingabe „29 C 2518/12 (19) reise-recht-wiki“): Der Klägerin wurde u. a. der Kostenersatz für Abendschuhe und eine Strandtasche verwehrt.

 

Wenn die Fluggesellschaft die Begleichung der Ansprüche verweigert oder auf Schreiben nach einer angemessenen Wartezeit nicht mehr reagiert, dann unbedingt hartnäckig bleiben und nach mehreren Aufforderungen unter Setzung einer angemessenen Frist (mit 14 Tagen ist man auf der sicheren Seite) auf die Anspruchsbegleichung mahnen. Bleibt die Reaktion aus kann ein Fachanwalt weiterhelfen.

Beantwortet von (1,650 Punkte)
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Wie schaffen die Fluggesellschaften es, sich vor Abertausenden von gesetzlich festgeschriebenen Entschädigungszahlungen zu drücken?

Die Antwort ist ganz einfach: Der Mensch ist fehlbar. Der Mensch handelt irrational. Der Mensch ist risikoscheu.

Letzteres ist der Anfang des Übels. Jeder Mensch ist (mehr oder minder) risikoscheu. Wir sind von Natur aus so angelegt, nicht jedes Risiko blind einzugehen. Das ist in vielen Situationen im Leben hilfreich. Es erschwert aber gleichzeitig vieles im Leben. Vor allem werden wir - je risikoscheuer, gehemmter und vorsichtiger wir uns verhalten - ausrechenbar. Das können sich Gegner, die uns durchschauen zunutze machen.

Psychologen kennen den "negativen unmittelbaren Effekt" und entsprechend den "langfristig positiven Effekt" oder um es plump auszudrücken, die wenig ausgebildete Fähigkeit des Menschen, zwei Schritte vorauszudenken und vor allem dann auch dementsprechend zu handeln

Nehmen Sie an, Sie haben eine Fluggesellschaft. Sie verstoßen munter tagtäglich gegen europäisches Recht, weil sie eine komplette Flugzeugladung total verspätet zum nächsten Flughafen fliegen. Nach Gesetz steht allen (sagen wir) 250 Passagieren eine Entschädigung wegen der Flugverspätung von 600 Euro zu. Jetzt weiß schon einmal ein Großteil der Passagiere (sagen wir 150) nichts von ihren gesetzlichen Ansprüchen. Als Betreiber der Fluggesellschaft klären Sie ihre Passagiere natürlich auch nicht auf (auch wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, das übersehen sie einfach mal geflissentlich). Selbstverschuldete Dummheit. Sie wissen als Flugunternehmer, dass Menschen träge, faul und pomadig sind. Daher werden sich schon mal von den restlichen 100 Passagieren nur 40 aufraffen, ihre Ansprüche überhaupt zu Papier zu bringen und ihnen zuzusenden. Von den restlichen 40 Flugpassagieren geben 30 auf, weil sie - geschickt wie Sie sind - diese einfach auflaufen lassen. Was machen Sie? Gar nichts. Einfach nichts. Rühren Sie sich einfach nicht. Denn dann müssen die unwissenden, trägen und risikoscheuen Passagiere ja aktiv werden, wozu diese eh nicht fähig sind. Den kleinen Rest der verbliebenen 10 Passagiere fertigen Sie mit einem Textbausteinantwortschreiben ab (möglichst viel schwieriges Juristendeutsch benutzen, das beeindruckt und ist trotzdem nichtssagend). Davon lassen sich mindestens 8 abschrecken.

Den übrigen 2 verwegenen, tapfer um ihre Rechte kämpfenden Don Quijotes bieten sie - natürlich aus reiner Barmherzigkeit und Kulanz und großzügigster Großzügigkeit - einen Vergleich über 250 Euro Fluggustchein an. Als Fluggesellschaft hätten sie nach Gesetz eigentlich 250 x 600 euro, also 150.000,00 EUR !!!!!!!!!! zahlen müssen. Aber ihre Kenntnis über die berechenbare Unvernunft und Irrationalität des trägen Verbrauchers ohne Willenskraft haben ihre gesetzliche Schuld auf läppische 250 EUR Fluggutschein zusammenpuffen lassen. Wunder? Zauber? Nö, ganz einfach Wissen über die Dummheit der Gesellschaft.

Ich schätze, so oder so ähnlich laufen Vorstandsitzungen von großen Fluggesellschaften ab. Die kriegen sich vor lauter Lachen wahrscheinlich gar nicht mehr ein über die ach so verbraucherfreundlichen Europagesetze zu Fluggastrechten.

Wenn ich hier im Forum schon die Fragen der niedlichen völlig verschüchterten Leute lese: Darf ich wirklich von der Fluggesellschaft mehrere Hundert Euro fordern? Die Fluggesellschaft hat meinen Koffer geschrottet - müssen die das wirklich bezahlen? Die Fluggesellschaft hat uns tagelang sitzen lassen und sich nicht gerührt - darf ich von denen jetzt meine erhöhten Parkkosten über 6,50 EUR fordern?

blushsurprise Es ist echt unfassbar. Es ist ein Paradies für Fluggesellschaften. So muss sich ein Airline Manager seine Traumkunden vorstellen: hörig im vorauseilendem Gehorsam untergeben.

OK, den wenigen aufrechten Mitstreitern, die den Airlines Paroli geben, zolle ich natürlich RESPEKT yeslaugh

Beantwortet von (5,700 Punkte)
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Anwalt einschalten und wenn die Fluggesellschaft dann immer noch nicht zahlt: Klagen.

Das gute in Deutschland ist doch, dass es das Unterliegensprinzip gibt: Wer einen Gerichtsprozess verliert, muss die Kosten tragen. Und zwar alle Kosten: Gerichtskosten, etc. und die Rechtsanwaltskosten der anderen Partei. Im Nachhinein wird ein Kläger, der einen Prozess gewinnt, immer schön raus sein: Denn er bekommt nicht nur, was er eingeklagt hat, sondern muss dazu noch nicht mal seine eigenen Anwaltskosten zahlen.

LINKS (extern, Links hier im Forum weiter unten):

Gerichtsprozess und Anwaltskosten (Badische Zeitung)

Wie teuer wird ein Rechtsstreit und wer zahlt?

Wer zahlt die Anwaltskosten bei gewonnenem Prozess?

 

LINKS hier im Forum:

Was kostet ein Gerichtsverfahren?

Was kostet ein Fachanwalt für Reiserecht?

Was kostet ein Rechtsanwalt für Fluggastrechte?

Kann man Rechtsanwaltskosten von den Steuern absetzen?

Muss die Fluggesellschaft auch die Selbstbeteiligung meiner Rechtsschutzversicherung übernehmen?

Kann man beim Rechtsanwalt auch ein Erfolgshonorar vereinbaren? Wie funktioniert das?

Anwaltskosten

Rechtsanwaltskosten zusätzlich zur Entschädigung?

Kosten bei außergerichtlicher Entscheidung und Beendigung

 
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Anwalt einschalten und wenn die Fluggesellschaft dann immer noch nicht zahlt: Klagen.

Das gute in Deutschland ist doch, dass es das Unterliegensprinzip gibt: Wer einen Gerichtsprozess verliert, muss die Kosten tragen. Und zwar alle Kosten: Gerichtskosten, etc. und die Rechtsanwaltskosten der anderen Partei. Im Nachhinein wird ein Kläger, der einen Prozess gewinnt, immer schön raus sein: Denn er bekommt nicht nur, was er eingeklagt hat, sondern muss dazu noch nicht mal seine eigenen Anwaltskosten zahlen.

LINKS (extern, Links hier im Forum weiter unten):

Gerichtsprozess und Anwaltskosten (Badische Zeitung)

Wie teuer wird ein Rechtsstreit und wer zahlt?

Wer zahlt die Anwaltskosten bei gewonnenem Prozess?

 

LINKS hier im Forum:

Was kostet ein Gerichtsverfahren?

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Was kostet ein Rechtsanwalt für Fluggastrechte?

Kann man Rechtsanwaltskosten von den Steuern absetzen?

Muss die Fluggesellschaft auch die Selbstbeteiligung meiner Rechtsschutzversicherung übernehmen?

Kann man beim Rechtsanwalt auch ein Erfolgshonorar vereinbaren? Wie funktioniert das?

Anwaltskosten

Rechtsanwaltskosten zusätzlich zur Entschädigung?

Kosten bei außergerichtlicher Entscheidung und Beendigung

 

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Ich habe die Kanzlei Bartolli wegen eines verschwundenen Gepäckstücks eingeschaltet. Es hat alles bestens geklappt. Das Gepäck kam nur 4 Tage nach Einschalten des Anwalts bei uns durch einen Kurier an. Danach ging es noch um Schadensersatz wegen einiger Käufe und Besorgungen und die Anwaltskosten. Ich habe letztlich nichts gezahlt und meinen Schadensersatz und mein Gepäck erhalten. Viel besser hätte es nicht laufen können.

Ich empfehle die Kanzlei Bartolli BLS in Berlin für Gepäckverspätung.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. A. Werner
Berlin
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Hallo an alle!

Hier möchte ich euch meine erfahrungen schildern, damit ihr hoffentlich nicht auf di Machenschaften der Fluggesellschaften reinfallt: 

1. Ein (nur 1 einziges) Schreiben an die Fluggesellschaft schicken und eine Friste von höchstens 14 Tagen geben, die Entschädigung zu zahlen. Bei Fristablauf deutlich hinweisen, dass ohne weitere Mahnung ein Anwalt eingeschaltet wird.

2. Zusätzliches Schreiben an den Reiseveranstalter mit gleicher Frist und Hinweis, dass eine Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit erwartet wird.

3. Die Fluggesellschaft wird sowieso nicht antworten. Daher schonmal sicherheitshalber einen guten Anwalt (am besten Fachanwalt für Flugrecht raussuchen), damit man nachher keimne Zeit verliert.

4. Nach Ablauf der 14 Tage beim Anwalt die Sache reinsenden (geht bei vielen Kanzleien einfach per mail) und den klaren Auftrag an den Anwalt geben, jetzt ALLES rauszuholen, was geht (also Entschädigung, Schadensersatz, Rechtsanwaltksoten, und und und).

Ich kam bei unserer Sache auch aus dem Staunen nicht mehr raus. Die Fluggesellschaft Condor Flugdienst hat auf mein erstes Schreiben erstmal nichts gemacht. Dann kam nach 3 Wochen ein Antwortschreiben, dass man mein Schreiben erhalten hat. Dann kam nach weiteren 4 Tagen ein Schreiben, dass man hier auch schon tausendfach wortgleich findet. Wortgleich! Das finde ich ein Schlag ins Gesicht. So lasse ich nicht mit mir umspringen. Ich habe mich bemüht, denen unseren Fall aufzuzeigen und dass diese Verspätung für unsere Familie mit Kindern echter Stress war. Aber Condor behandelt uns nach Schema F. Unfassbar und unverschämt. Also bin ich zu einem Fachanwalt und das Ergebnis!? Die Condor hat die 1600 Euro nach einigen verhandlunsgrunden durch unsere anwälte anstandslos bezahlt. Es ist verrückt!!!! cheeky Aber die Fluggesellschaften scheinen echt alle zu glauben, dass wir Verbraucher zu dumm sind, deren Vorgehen zu durchschauen. 

Hallo!? wir leben im 21, Jahrhundert. Eure Standardschreiben wirkten vielleicht im letzten Jahrhundert, aber heutige Verbraucher sind aufgeklärt!!!! Wir wissen, wo der Hase läuft.

Noch was als Hinweis: Als ich unseren Anwalt anrief, hat der mir fast irgendwie geraten, das ganze sein zu lassen. LASST EUCH NICHT VON RECHTSANWÄLTEN VON EUREM WEG ABBRINGEN! Rechtsanwälte sind nach Recht und Gesetz verpflichtet, Kunden auf alle möglichen Risiken, Bedenken, Einwände, Sorgen und Zweifel hinzuweisen. Das ist deren Geschäft und die wissen wahrscheinlich gar nicht, wie Verbraucher so etwas auffassen. Das hört sich dann für Laien wie mich an, als würde die Welt zusammenbrechen, wenn ich den Anwalt einschalte und gegen die Fluggesellschaft vorgehe und ich würde Haus und Hof verlieren. Mein Anwalt hörte im ersten Telefonat gar nicht mehr auf, mir den Teufel an die Wand zu malen. Als ich ihn dann fragte, was ich denn sonst machen soll, als ihn einzuschalten, wusste er auch nichts zu sagen. Als ich ihm nachdem wir den Fall gewonnen hatten, sagte, dass seine Bedenken ja etwas übertrieben gewesen wären, sagte er mir, dass er verpflichtet gewesen wäre, mich darauf hinzuweisen.

Also meine Empfehlung: Entscheidet euch VOR dem Gespräch mit einem Anwalt, den einzuschalten, denn ansonsten werden euch die Risikohinweise der Anwälte von allem abbringen. Und genau DAS wissen die Fluggesellschaften angry Die wissen, dass Flugpassagiere zu Tausenden bei Anwälten anrufen, die Anwälte aber dann sagen: Lass die Finger davon. Zu großes Risiko. Kostet zuviel. LASST EUCH NICHTS EINREDEN! So ein Prozess kostet vielleicht ein paar Hundert euro, aber diese Entschädigungen sind 100% sicher. Die stehen im gesetz!!!! Und die Fluggesellschaft muss die Anwaltskosten übernehmen. Alles andere ist falsch. Lest die guten Hinweise hier im Forum durch, da findet ihr viele viele Urteile, die ganz klar sagen: DIE FLUGGESELLSCHAFT MUSS DIE ANWALTSKOSTEN ZAHLEN!

Also, alle zusammen: Durchhalten und am Ende werdet ihr sehen: Ihr bekommt eure Entschädigung!!!!!!!

Beantwortet von (5,530 Punkte)
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Lieber Qmkatze,

in einem Fall wie Ihrem, richten sich ihre Ansprüche nach dem Übereinkommen von Montreal. Hiernach hat der Luftfrachtführer, dem Reisenden sowohl den Schaden zu ersetzten, der durch die verspätete Beförderung des Gepäcks (Art. 19 MÜ), als auch durch den Verlust von aufgegebenen Gepäck (Art. 17 Abs. 2 MÜ) entsteht. Fraglich ist daher zunächst, ob sich Condor bereits dazu geäußert hat, ob es sich hier um einen Fall der Gepäckverspätung oder des Gepäcksverlustes handelt.

Im Fall des Gepäckverlustes müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Schadenersatzanspruch geltend machen zu können:

  1. Kofferverlust an Bord des Flugzeuges bzw. während eines Zeitraumes, indem sich der Koffer in der Obhut des Luftfrachtführers befand,
  2. dadurch eingetretener Schaden,
  3. fristgerechte Schadensanzeige.

D.h. durch den Verlust des Koffers, muss dem Reisenden ein Schaden entstanden sein. Dieser liegt in den meisten Fällen vorallem in dem Verlust der Gegenstände im Koffer, einschließlich des Koffers selbst. Um diesen Schaden geltend machen zu können, sollten Sie daher der Airline eine schriftliche Inhaltsliste des Koffers zukommen lassen, in der sie alle Gegenstände auflisten, die sich im Koffer befunden haben und deren Wert beziffern. Sind Belege oder Quittungen vorhanden ist es ratsam, diese als Beweis für den Wert der Sachen beizufügen. Ansonst läuft man u.U. Gefahr, dass die Airline die angegebene Schadenssummer nicht akzeptieren will. Außerdem ist zu beachten, dass die Airline nur bis zu einer Haftungshöchstrenze von 1131 Sonderziehungseinheiten (entspricht ca. 1475 €) pro Reisenden, aufkommen muss.

Taucht ihr Koffer doch wieder auf, handelt es sich um einen Fall der Gepäckverspätung. Voraussetzungen in diesem Fall sind, dass eine Gepäckverspätung vorlag, den Luftfrachtführer ein Verschulden hierfür trifft, dem Reisenden ein Schaden entstanden ist und eine Schadensanzeige erfolgte. Ein solches Verschulden trifft die Airline immer dann, wenn sie nicht nachweisen kann, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um einen möglichen Verspätungsschaden abzuwenden. D.h. damit sich die Airline einer Zahlungsverpflichtung entziehen kann, muss sie beweisen, dass sie alles notwendig eund möglich getan hat, um den Koffer doch noch rechtzeitig zu befördern.

Der typische Schaden, der bei einer Gepäckverspätung entsteht, sind zum einen Kosten für den Kauf von Ersatzkleidung und Kosmetika ect. und zum anderen Telefonkosten oder Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dieser Verspätung stehen. Diese sollten der Airline ebenfalls mit Belegen der Höhe nach nachgewiesen werden. Wichtig zu wissen ist hier, dass die Airline nur die Kosten ersetzten muss, die angemessen und notwendig waren und ebenfalls unter der Haftungshöchstgrenze von 1131 Sonderziehungseinheiten pro Reisenden liegen.

Fast der wichtigste Punkt, ist jedoch die Schadensanzeige. Diese Anzeige muss der Reisende bei einer Gepäckverspätung innerhalb einer Frist von 21 Tagen, nach dem Erhalt des Gepäcks, schriftlich bei der Airline aufgeben. Sie muss neben der Auflistung der Schadensposten incl. Höhe auch konkrete Angaben zur Verspätung enthalten. Wird es versäumt diese Schadenanzeige fristgerecht aufzugeben, verlieren Sie ihre Ansprüche bezüglich der Gepäckverspätung komplett!

Aus diesem Grund würde ich Ihnen empfehlen, sich zunächst das Abhandenkommens ihres Koffers von der Airline bestätigen zu lassen, falls dies nicht schon am Flughafen geschehen ist. Außerdem sollten Sie im Fall der Gepäckverspätung eine schriftliche Schadensanzeige incl. Belege, im Fall des Gepäckverlusts eine schriftliche Inhaltsliste einschließlich der Belege an Condor schicken und diesen Schaden ersetzt zu verlangen. Dieses Verlangen sollten Sie außerdem mit einer angemessenen Zahlungsfrist versehen, bis zu der Condor den Schaden begleichen soll. Keinesfalls sollten Sie nur darauf warten, bis sich die Airline oder die Gepäckverluststelle bei Ihnen meldet, da Sie u.U. so Gefahr laufen, entscheidende Fristen zu verpassen. Können Sie so nichts erreichen, kann auch die Einschaltung eines Anwaltes hilfreich sein.

 

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Guten Tag,

bei einem Gepäckverlust oder Gepäckverspätung richten sich Ihre Ansprüche nach dem Montralen Übereinkommen (MÜ).

Zuerst einmal muss jedoch in Ihrem Fall ermittelt werden ob ein Gepckverlust oder eine Gepäckverspätung vorliegt und dann kann man die jeweiligen Ansprüche benennen.

Nach Art.17 MÜ liegt ein Gepäckverlust vor, wenn der Luftfrachtführer den verlust des aufgebenen Gepäckstückes anerkannt oder der aufgebenene Gepäckstück nach 21 Tagen nach eigentlicher aushändigungszeit nicht ausgehändigt wurde. Das heißt, erst einmal Zeitabwarten oder der Luftfrachtführer gesteht den Verlust ein. Ansonsten würde eine Gepäclverspätung vorliegen.

 Die Ansprüche bei einer Gepäckverspätung richten sich nach Art. 19 MÜ, demnach stehen  dem betroffenen Fluggast ein Schadensersatz in höhe der Kausal verursachten Schadens zu, darunter Fallen z.B Kleidung, Hygiene Artikel ... (wichtig immer die Belege aufbewahren).  Der Luftfrachtunternehmer muss auch die Gepäckstücke an den betroffen liefern oder Ihm die Kosten bei Selbstabhlung tragen. Entstehen dem Passagier auf Grund der verspätung zudem Rechtsverfolgungskoste muss der Luftfrachtführer auch die Anwaltskosten übernehmen. Natürlich können Luftrachtführunternehmen Abweichungen geregelt haben wie z.B einen Tagesatz  oder bezüglich der Zahlungsausführung des Schadens z.B das der Passagier erst die Schadenskosten vorstrecken muss.

Bei einem Gepäckverlust steht dem betroffenen nach Art.22 II MÜ ein Kostenanspruch in Höhe von ca. 1300 € zu (das bedeutet prü Fluggast und nicht pro Passagier. Aus diesem Grund ist es stets empfehlenswert Wergegenstände und wichtige Dokumente  im Handgepäck bei sich zu führen. Zudem ist es hinsichtlich der Ersatzkosten ebenfalls empfehlenswert, vorsorglich eine Inhaltsliste mit den von Ihnen im Gepäck mitgeführten Sachen zu führen.

Wichtige Urteile:

BGH, Urteil vom 03.06.2008, XI ZR 319/06

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.September 2009, Az. 2-24 S 15/09

AG Rüsselshei,, Urteil vom 27.11.2003, 3 C 981/03 (32); (einfach zu finden über Google unter"reise-reht-wiki 3 C 981/03 (32)")

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.06.2013, Az. 29 C 2518/12 (19); (einfach zu finden über Google unter "reise-recht-wiki 29 C 2518/12 (19)")
Beantwortet von (1,010 Punkte)
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Doch, es gibt eine Pauschale für Gepäckverspätungen. Ob das jetzt eine Tagespauschale oder Komplettpauschale ist oder so, weiß ich nicht. Auf meinem Flug mit Lufthansa war mein Rimowa Koffer auch verspätet. Ich bin dann dort am Flughafen zum Schalter und habe es der Dame gemeldet. Die Lufthansa sagte mir, dass sie mir erstmal 850 € Sofortkompensation zahlen würden. Diese 850 € müssten sie zahlen. Alles andere sollte ich dann nachher mit Lufthansa klären. Die haben mir dann auch sofort am Flughafen 850 € gezahlt. Ich musste noch ein rosa Papier unterschreiben (Auszahlungsquittung Gepäckunregelmäßigkeiten), aber dann habe ich das Geld bekommen. Vielleicht habe ich auch etwas herumgequengelt, dass ich meine Sachen nicht hatte und nun ohne alles dastehe cheeky Aber ärgerlich war es in jhedem falle.

Dann haben die mir wegen noch einen PIR Report gegen (Bericht über BEschädigung an Ihrem aufgegebenen Gepäck), war ein gelbes Blatt, komisch fällt mir erst jetzt auf, dass dort steht, Beschädigung an aufgegebenem Gepäck und nicht Gepäckverspätung. Dann hat die Lufthansa mir nachher noch 1350 Euro zusätzlich überwiesen. Dafür musste ich aber einen Anwalt einschalten.

Ich denke man muss ein bisschen zeigen, dass man nicht einfach so nachgibt, dann bekommt man am Flughafen etwas Geld und nachher Schadensersatz.

Gepaeckverspaetung Lufthansa was tun

Gepaeckverspaetung Schadensersatz Pauschale

Beantwortet von (1,970 Punkte)
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Lieber Qmkatze,

 

da Ihr Koffer nicht angekommen ist, handelt es sich um einen Gepäckverlust. Bei einem Gepäckverlust stehen Ihnen Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen zu. Im vorliegenden Fall ist vorallem der Art. 17 Abs. 2 Montrealer Übereinkommen relevant.

Art. 17 Abs. 2 Montrealer Übereinkommen

Der Luftfrachtführer hat den Schadenzu ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand.

Relevant ist im vorliegenden Fall auch der Absatz 3. Danach muss entweder der Luftfrachtführer entweder den Verlust des aufgegebenen Reisegepäcks anerkannt haben oder das Reisegepäck darf nach Ablauf von 21 Tagen ,seit dem Tag, an dem es hätte eintreffen, sollen nicht eingetroffen sein. Dann kann der Reisende die Rechte aus dem Beförderungsvertrag gegen den Luftfrachtführer geltend machen.

Da Condor nicht augf SIe reagiert, haben Sie den Verlust noch nicht anerkannt, somit müsse Sie zunächst die 21 Tage abwarten.

 
AG Bremen vom 08.05.2007, Az.: 4 C 7/07 (bei Google zu finden unter "reise-recht-wiki.de")
 
Entschädigung bei Kofferverlust und Gepäckverspätung 
 
 
EuGH - Az. C-410/11 ( bei google einfach zu finden unter "reise-recht-wiki.de")
 
Geht das Gepäck eines Passagiers auf einem Flug verloren, muss die Fluggesellschaft auch für Gegenstände Mitreisender, die sich in dem aufgegebenen Gepäckstück befunden haben, haften.
 
Beantwortet von (3,020 Punkte)
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