Hallo, meine Lebensgefährtin buchte einen Wizz Flug von Belgrad nach Memmingen 2 Tage vor Antritt (18.03.20). Sie war im Besitz eines serbischen Reisepasses und einer EU-Arbeits und Aufenthaltserlaubnis für Malta. Während des Buchungsvorgangs wurden keine Restriktionen angezeigt. Beim Check-In wurde sie gehindert das Boarding anzutreten, weil angeblich kurzfristig eine Corona-Warnung kam und nur Passagiere mit deutschen Reisedokumenten hingelassen wurden.
Am 18.03. waren die EU Grenzen jedoch für Inhaber der langfristigen EU-Aufenthaltstitel noch geöffnet.
Nun weigert sich WizzAir den Ticketpreis zurückzuzahlen.
Kann man hier die Forderung an jemanden abtreten zum eintreiben?
Danke!