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Hallo,
Ich habe einen Flug gebucht Überweisung (!) getätigt. 1700 Euro etwa. Es hieß das Ticket kommt, wenn das Geld eingeht. Über Hotline habe ich niemanden erreicht - dann Twitter. Leider alles nur Verzögerungstaktik. Endlich einen Kundenberater erreicht - der sagte:  die Buchung wäre gar nicht getätigt worden, ich hätte kein Ticket, weil das Geld nicht angekommen ist. Sie überweisen mir zurück. Das Geld ist bislang nicht angekommen. Was kann ich tun, um das Geld zurück zu bekommen?
Gefragt in Reisevertragsrecht von
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1 Antwort

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Sie haben einen Flug gebucht und die Flugkosten per Banküberweisung bezahlt. Ein Mitarbeiter der Fluggesellschaft Etihad teilte Ihnen auf Nachfrage mit, dass die Flugbuchung nicht bestätigt worden sei, da Ihre Zahlung nicht eingegangen oder verbucht werden konnte. Sie möchten nun das Geld aus der Überweisung zurück.

Da der Flugbeförderungsvertrag und die Buchung durch die Etihad Airways P.J.S.C. nicht bestätigt worden ist, haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung der rechtsgrundlos gezahlten Summe des Preises des Flugtickets. Sie können die Etihad Airways P.J.S.C. nachweislich in Verzug setzen und die sofortige Rückzahlung der Summe zuzüglich Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz fordern. Setzen Sie der Fluggesellschaft Etihad Airways P.J.S.C. ein angemessene Zahlungsfrist. Ausreichend und angemessen ist eine Frist zwischen 10 bis 14 Tagen. Teilen Sie der Fluggesellschaft mit, dass Sie nach fruchtlosem Verstreichen der Frist ohne weitere Aufforderung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen werden. Die Fluggesellschaft hat die Anwaltskosten dann als Verzugsschaden zusätzlich zu tragen.

Erstattung durch Etihad Airways P.J.S.C.

  • Anspruch auf Rückzahlung ✔️
  • Anspruch auf Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz) ✔️
  • Frist setzen (üblich sind 10 bis 14 Tage)
  • Androhung, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen
  • Erfüllt die Fluggesellschaft den Anspruch nicht, können Sie einen Rechtsanwalt für Fluggastrechte mit der Interessenvertretung beauftragen. Die Anwaltskosten hat die Fluggesellschaft zusätzlich zu tragen.

Für eine abschließende Beurteilung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts liegen nicht genügend Informationen vor. Ob und inwieweit welche Ansprüche dem Grund und der Höhe nach begründet sind, ist eine Frage des Einzelfalles und kann ohne Prüfung der Unterlagen hier nicht beantwortet werden.

Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Jan Bartholl

Rechtsanwalt Jan Bartholl
Mommsenstraße 58
10629 Berlin
Telefon +49 (0) 30 5770 39830
www.EU-Fluggastrechte.de

Beachten Sie bitte, dass die vorstehenden Ausführungen keinen Rechtsrat darstellen. Bedenken Sie bitte, dass hier im Rahmen des Meinungsaustausches ohne Kenntnis aller Umstände kein abschließender Rat gegeben werden kann. Der Meinungsaustausch auf dieser Plattform ersetzt keinen Rechtsrat durch einen Rechtsanwalt.

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