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Ich hatte eine Kanzlei für Reiserecht mit unserem Rechtsstreit gegen TUI und Condor eingeschaltet. Die Sachen mit TUI und Condor wurden durch Vergleich zu unserer Zufriedenheit gelöst und wir haben auch schnell unser Geld erhalten. Wir waren jetzt aber verwundert über die Rechnungen, die unsere Rechtsschutzversicherung bzw. die Anwaltskanzlei uns zusendete.

Es kam eine Rechnung von der Kanzlei über 102,52 Euro für den "gesonderten Auftrag der Deckungsanfrage". Ich habe sofort bei der Mitarbeiterin unserer Rechtsschutzversicherung angerufen. Die sagte mir, dass sie so etwas noch nie gesehen habe. Es wäre völlig unüblich, dass Rechtsanwälte die Deckungsanfrage bzw. die Sache mit der Rechtsschutzversicherung extra abrechnen würden. Sie meinte, dass das nicht rechtens ist und wir darüber vorher hätten informiert werden müssen. Das habe ich der Anwaltskanzlei jetzt auch noch mal schriftlich reingereicht. Die senden mir jetzt ein Schreiben zurück, nach dem die "12-seitige Deckungsanfrage gesondert vergütet" werden müsste, was "ganz sicher nicht unüblich" wäre, worauf es jedoch auch nicht ankäme, da dass in Punkt 2. der "Vergütungsvereinbarungen" so vereinbart wäre.

Wir haben tatsächlich Vergütungsvereinbarungen vorliegen. Dort steht in Punkt 2:

Für die Interessenvertretung der weiteren gesonderten Angelegenheit der Deckungsschutzanfrage an den Rechtsschutzversicherer wurde zwischen der Mandantin und Auftraggeberin und dem Rechtsanwalt vereinbart, eine 1,3-Gebühr gemäß Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu berechnen.

 

Wir stehen jetzt zwischen zwei Stühlen. Die Rechtsschutzversicherung sagt, dass das nicht geht und die so was noch nie gehört hätten und die Kanzlei sagt, dass das alles rechtens ist und sogar so schriftlich vereinbart worden wäre.

Wie ist die Rechtslage? Was sagen die Gesetze? Müssen wir die 102,52 Euro für die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung extra bezahlen?

Gefragt in Rechtsberatung von
wieder getaggt von
+69 Punkte

46 Antworten

+31 Punkte

Woher nimmt der Mitarbeiter des Rechtsschutzversicherers denn die Maßgabe, dass die Berechnung anwaltlicher Dienstleistungen "völlig unüblich" wäre und er so etwas noch nicht gesehen habe?

Der Mann muss blind (und Verzeihung!) schwer von Verstand sein.

Rechtsanwälte bieten Dienstleistungen gegen Geld an. Kostenlose Rechtsanwaltsleistungen gibt es nicht. Sie können den Rechtsanwalt auch mit Schneeschippen oder Laubharken beauftragen. ALLE LEISTUNGEN SIND NACH DEN VEREINBARTEN KONDITIONEN ZU BEZAHLEN.

Dabei missverstehen Mandanten häufig die Rolle der Rechtsschutzversicherung. Dem Rechtsanwalt ist es herzlich EGAL, was der Rechtsschutzversicherer zu den Rechnungen des Rechtsanwaltes sagt. Natürlich ist die Kostenübernahme durch den Versicherer die eleganteste und für alle Seiten einfachste Lösung. Dass Versicherer jedoch nahezu in allen Fällen immer irgendwo willkürlich Rechnungsbeträge kürzen, ist ein offenes Geheimnis.

Durch die neuen Rechtsanwaltsgebühren, die durch die Neufassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) angehoben wurden, ist zu erwarten, dass sich die Rechtsschutzversicherer wieder verstärkt bei Rechtsanwälten und ihren eigenen Versicherungsnehmern schadlos halten wollen. Irgendwelche hanebüchenen Einwendungen fallen den Versicherern immer ein. 

Wer mehr wissen möchte, sollte sich einmal den Beitrag von Rechtsanwalt und Notar Dieter Ebert durchlesen:

SIE SIND SCHLECHTE VERLIERER DIE DEUTSCHEN RECHTSSCHUTZVERSICHERER (BRAK-Magazin 5/04, S.3)

oder die Berichte vieler Anwälte über die haarsträubenden Fehler von Versicherern im

RSV-BLOG

Beantwortet von (3,580 Punkte)
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+16 Punkte
Ich finde nicht gut, dass hier Fragesteller so runtergemacht werden.

Klar, in der Sache liegt der Fragesteller sicherlich weit daneben, wenn er meint, nicht zahlen zu müssen. Aber dafür ist doch dieses Forum da: Um FRAGEN zu dürfen und die Frage zu DISKUTIEREN!
Beantwortet von (5,540 Punkte)
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Nee, denn der Fragesteller will hier nicht diskutieren, sondern nur rumTROLLEN
+28 Punkte
Manche Leute (wie der FRAGESTELLER!!!!!!!!!!!!) sind so selbstsüchtig, dass sie blind sind für die Realität.

Aber diese Leute kennt man ja. Immer schnell hemdsärmelig und salopp rumprahlen und nachher die Zeche nicht zahlen wollen.

Diese Leute ändern sich NIE!
Beantwortet von (5,330 Punkte)
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Der Fragesteller ist Gefangener seiner eigenen Gier.

Es ist eine schöne Psychologie des typisch narzisstischen Querulanten. Mit dieser Sorte Mitbürger dürften Rechtsanwälte Erfahrung haben wink.

Wenn einige Poster hier versuchen, den Fragesteller zur Einsicht zu bringen, wird dies nichts nutzen. Diese Menschen kennen nur den Tunnelblick gen rücksichtsloser Eigensucht. Solche Leute posten hier ihre Fragen auch nicht, um zielführende Antworten zu erhalten oder eine sachliche Diskussion anzustoßen. Diese Leute wollen einzig und allein bestätigende Kommentare. Sie suchen Rückbestätigung ihrer selbstherrlichen Weltsicht.

Für die Rechtsanwälte hier: Dieser Typus Mandant ist übrigens völlig beratungsresistent. Die gehen mit ihrer bis ins Detail vorgefertigten Ansicht keiner (Rechts-) Streitigkeit aus dem Weg. Obwohl diese Leute durch ihren Narzissmus und ihre Selbstsucht immer wieder in Konflikt geraten, sehen sie die Fehler NIE bei sich. Schuld sind immer andere. Dies ist auch logisch, denn sonst würde ihr Weltbild und wahrscheinlich ihre Persönlichkeit in sich zusammenfallen.

Der Abgott GIER und seine Gefolgschaft.

Beantwortet von (3,100 Punkte)
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Jetzt mal erhlich, aber eine Frage sei gestattet:

Was glaubt der Fragesteller, machen Rechtsanwälte tagtäglich? Glaubt der Fragesteller ernsthaft, Rechtsanwälte wüssten nicht, wie sie sicher absichern? Die Versicherer haben doch keine Ahnung. Jeder weiß, dass bei Versicherern nur die Juristen arbeiten, die woanders keine Arbeit finden - also sicher nicht die Topleute. Wenn man sich jetzt von denen mit ihrem Halbwissen beraten lässt, kann man auch gleich seinen MENSCHENVERSTAND einschalten.

cheeky

Beantwortet von (6,390 Punkte)
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Die Gesetze sagen ja eindeutig, dass man die Deckungsanfrage zahlen muss. 

Was ich aber noch viel entblößender finde, ist der Umstand, dass der Fragesteller wohl genauestens weiß, dass er die Zahlung schuldet. DIe Fragen sind so gestellt, dass klar wird, dass man nur Gründe finden will, sich um diese (offenbar vertrag vereinbarte) Zahlung zu drücken.

Das ist wiederum die typische Vorgehensweise von Querulanten und Besserwissern. Dass das deutsche Wort "Besserwisser" bereits im Englischen, Spanischen und Französischen seinen Platz gefunden hat, sollte uns vielleicht mal nachdenklich stimmen.

Sind wir eine Gesellschaft von derartigen Dickköpfen und Unbelehrbaren?

JEDER SOLLTE ICH HIER VEILLEICHT MAL KURZ HINTERFRAGEN!

Beantwortet von (6,020 Punkte)
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Wie sich Menschen ihrer blanken Gier so hingeben können, ohne auch den Hauch einer Verlegenheit zu spüren.
Beantwortet von (6,610 Punkte)
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Nach dem neuen Gesetz zur Rechtsanwaltsvergütung müsste der Fragesteller 125,72 EUR für die Deckungsanfrage an den Rechtsschutzversicherer zahlen oder sogar 174,50 EUR. Denn die Rechtsanwaltsgebühren haben sich zum 1. August 2013 erhöht. Wer ist so doof und beschwert sich über eine Rechnung, die nach dem Gesetz eigentlich höher ausfallen müsste?

Der "Tipp" mit der Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer oder der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft kann getrost vergessen werden. Rechtsanwaltskammern werden auf allen Posten vom Büro bis zum Vorstand mit "Kollegen", also durch die Bank Rechtsanwälten besetzt. Das ist unter Rechtsanwälten die Selbstorganisation. Dass "eine Krähe der anderen kein Auge aushackt" haben andere gesagt, aber Du kannst Dir sicher sein, dass die Rechtsanwaltskammer immer aus der Sicht des Anwalts entscheidet. Das wird eher teurer, da der Anwalt von der Rechtsanwaltskammer immer über alle Vorgänge Akteneinsicht nehmen kann und dann herausbekommen kann, was Du der Kammer geschrieben hast. Na, und dann viel Spaß...

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist lieb und nett gemeint, aber hat zwei gewichtige Haken: Ein Schlichtungsspruch und ein Schlichtungsverfahren ist für einen Rechtsanwalt nicht bindend. Wenn der Rechtsanwalts sagt: Nee, hab keinen Bock, geht der Daumen wegen des Schlichtungsverfahrens runter. Außerdem wird bei Streitigkeiten die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens eh abgelehnt:

Schlichtung Rechtsanwalt Brief

 

oder zum Beispiel hier (die Beispiele ließen sich endlos fortsetzen, weil man gegen Rechtsanwälte eh keine Chance hat zu argumentieren oder kennt sich einer in den Tiefen des RVG aus und kann Argumente liefern?):

Schlichtungsstelle Rechtsanwälte

Beantwortet von (4,150 Punkte)
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Ich schätze, der Fragesteller weiß, warum er seine Anfrage anonym gestellt hat.

So blöde Fragen wird wohl kein normaler Mensch stellen.
Beantwortet von (5,030 Punkte)
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Hört doch auf euren Rechtsschutzversicherer und zahlt nicht. Das wird den Anwalt am meisten freuen. Denn dann wird er euch verklagen und verdient mit der Klage gegen euch nochmal: Sozusagen doppelter Verdienst mit einem Fall. Was Besseres kann sich ein Anwalt doch gar vorstellen. Leicht verdientes Geld.

Mann, ihr müsstet dem Anwalt nach dem RVG eigentlich sogar 125,72 Euro für die Deckungsanfrage an den Rechtsschutzversicherer zahlen. Der verlangt aber offenbar nur 102,52 Euro. Das Geschenk würde ich schnell annehmen und die Kohle zahlen. Wenn der Anwalt dann im Nachhinein kommt und plötzlich doch die 125,72 EUR verlangt, könnt ihr ja immer noch ablehnen unter Verweis auf die erste Rechnung und euer Vertrauen auf die Korrektheit der Rechnung.
Beantwortet von (5,050 Punkte)
+19 Punkte
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