Ich hatte eine Kanzlei für Reiserecht mit unserem Rechtsstreit gegen TUI und Condor eingeschaltet. Die Sachen mit TUI und Condor wurden durch Vergleich zu unserer Zufriedenheit gelöst und wir haben auch schnell unser Geld erhalten. Wir waren jetzt aber verwundert über die Rechnungen, die unsere Rechtsschutzversicherung bzw. die Anwaltskanzlei uns zusendete.
Es kam eine Rechnung von der Kanzlei über 102,52 Euro für den "gesonderten Auftrag der Deckungsanfrage". Ich habe sofort bei der Mitarbeiterin unserer Rechtsschutzversicherung angerufen. Die sagte mir, dass sie so etwas noch nie gesehen habe. Es wäre völlig unüblich, dass Rechtsanwälte die Deckungsanfrage bzw. die Sache mit der Rechtsschutzversicherung extra abrechnen würden. Sie meinte, dass das nicht rechtens ist und wir darüber vorher hätten informiert werden müssen. Das habe ich der Anwaltskanzlei jetzt auch noch mal schriftlich reingereicht. Die senden mir jetzt ein Schreiben zurück, nach dem die "12-seitige Deckungsanfrage gesondert vergütet" werden müsste, was "ganz sicher nicht unüblich" wäre, worauf es jedoch auch nicht ankäme, da dass in Punkt 2. der "Vergütungsvereinbarungen" so vereinbart wäre.
Wir haben tatsächlich Vergütungsvereinbarungen vorliegen. Dort steht in Punkt 2:
Für die Interessenvertretung der weiteren gesonderten Angelegenheit der Deckungsschutzanfrage an den Rechtsschutzversicherer wurde zwischen der Mandantin und Auftraggeberin und dem Rechtsanwalt vereinbart, eine 1,3-Gebühr gemäß Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu berechnen.
Wir stehen jetzt zwischen zwei Stühlen. Die Rechtsschutzversicherung sagt, dass das nicht geht und die so was noch nie gehört hätten und die Kanzlei sagt, dass das alles rechtens ist und sogar so schriftlich vereinbart worden wäre.
Wie ist die Rechtslage? Was sagen die Gesetze? Müssen wir die 102,52 Euro für die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung extra bezahlen?